Zürich darf keinen städtischen Mindestlohn einführen. Zum wiederholten Mal korrigiert ein Gericht das Vorgehen der Stadt. Das Ritzen des Rechtsstaats hat System.
Ein Ausrutscher ist es nicht. Dass die rot-grüne Stadt Zürich mit dem Recht in Konflikt gerät, hat System. Zu oft sind die Behörden und bestimmenden Parteien in jüngerer Vergangenheit mit unausgereiften Vorlagen vorgeprescht – und dann juristisch zurückgepfiffen worden.
Nun also kassiert die Justiz ein weiteres Liebkind der städtischen Linken: den kommunalen Mindestlohn, der vergangenes Jahr eine Mehrheit an der Urne gefunden hatte.
Das Verdikt des Zürcher Verwaltungsgerichts ist deutlich: Ein städtischer Mindestlohn verstösst gegen kantonales Recht. Die Richter halten fest, was den Befürwortern – inklusive Stadtrat – schon vor dem Urnengang hätte klar sein sollen: Zur Armutsbekämpfung dürfen Gemeinden nicht in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse eingreifen.
Wie viel beziehungsweise wenig die städtische Politik von übergeordnetem Recht hält, hat sie mehrfach unter Beweis gestellt. Besonders dreist bei der Idee einer sogenannten Basishilfe, also Bargeldzahlungen für Sans-Papiers. Nachdem bereits ein erster Vorschlag vor dem Bezirksrat keinen Bestand gehabt hatte, versuchte es die rot-grüne Mehrheit im Stadtparlament mit einer praktisch identischen Vorlage noch einmal – nur um prompt wieder juristisch korrigiert zu werden. Die städtische Linke gleicht einem trotzigen Kind, das mit dem Kopf durch die Wand will und keine Regeln akzeptiert.
Ähnliche Schlappen vor Gericht setzte es bei der unbewilligten, aber tolerierten Velodemo Critical Mass, dem Spurabbau an der Bellerivestrasse, den buchhalterischen Tricks am Triemlispital und der widerrechtlichen Abdeckung von «Mohrenkopf»-Inschriften in der Altstadt. Um nur einige zu nennen.
Die Stadt Zürich will eine dezidiert linke Politik betreiben. Das sei ihr unbenommen. Aber sie soll sich dabei an die verbindlichen Regeln des demokratischen Rechtsstaats halten – beim Mindestlohn und in allen anderen Fragen.