Sonntag, September 29

Der eine zerstörte ein Storchennest, der andere ein Blässhuhnnest. Ein Dritter hielt Stieglitze im Schrebergarten. Allen flatterten am Ende Strafbefehle wegen Verstössen gegen das Jagdgesetz ins Haus.

In den 1950er Jahren war der Storch in der Schweiz ausgestorben. Durch Aufzucht und Auswilderung hat sich in den letzten sechzig Jahren eine stabile Population entwickelt. Doch nicht überall kommt Meister Adebar gut an. Vor allem dann, wenn ihre Nester beispielsweise Baustellen lahmzulegen drohen.

Ein 65-jähriger Bauführer ist von der Staatsanwaltschaft See/Oberland bestraft worden, weil er eigenmächtig ein Storchennest von einem Baukran entfernte. Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, baute der Mann am 31. März 2024 das Nest ab, das ein Storchenpaar in Uster auf einem Baukran erstellt hatte. Damit habe der Bauführer das Brutgeschäft der Störche gestört.

Ob bereits ein Ei im Nest lag, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. So oder so, für den Bauführer wurde es teuer: Er ist wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 180 Franken (5400 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft worden.

Bezahlen muss er eine Busse von 1400 Franken und 800 Franken Gebühren, also 2200 Franken.

Es war nicht das erste Mal, dass Störche in Uster auf einem Baukran nisteten. Medien berichteten bereits im März 2019 von einem ähnlichen Fall. Damals wurden die Äste eines angefangenen Nests aber durch starken Wind von einem Kran gefegt. Solche Nester bringen Baufirmen in ein Dilemma. Sobald die Störche Eier gelegt haben, müsste der Kran nämlich stillstehen.

Nest von Blässhühnern zerstört

Eine bedingte Geldstrafe hat auch ein 59-jähriger Schiffsmechaniker erhalten, der auf dem Zürichsee ein Nest von Blässhühnern zerstörte. Gemäss einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis entfernte der Mann im Mai 2023 in einem Hafen am linken Zürichseeufer die Abdeckung von seinem Motorschiff.

Auf der Abdeckung befand sich aber ein Blässhuhnnest mit sieben Eiern. Das Nest fiel beim Entfernen der Abdeckung ins Wasser. Laut dem Strafbefehl habe es der Beschuldigte pflichtwidrig unterlassen, sich zu vergewissern, dass sich kein Blässhuhnnest auf der Abdeckung befand.

Der Mann ist wegen Übertretung des Jagdgesetzes mit einer Busse von 300 Franken bestraft worden. Er habe die Straftat fahrlässig begangen. Die Gebühr beträgt 400 Franken. Total muss er also 700 Franken bezahlen. In diesem Fall erfolgte kein Eintrag im Strafregister.

Ein 62-jähriger Platzwart hielt im Oktober 2023 in seiner Voliere in einem Familiengartenareal in Zürich Altstetten mindestens drei Stieglitze. Diese sind geschützt und dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung der Fischerei- und Jagdverwaltung gehalten werden. Auch der 62-Jährige wurde wegen Vergehens gegen das Jagdgesetz bestraft, und zwar von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.

Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 75 Franken (also 3375 Franken). Bezahlen muss er 500 Franken Busse und 800 Franken Gebühren, also 1300 Franken.

Hund beisst Katze tot

Wie teuer es wird, wenn der eigene Hund die Nachbarskatze tötet, geht aus einem weiteren Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hervor: Eine 54-jährige Hundehalterin band im Juni 2023 ihren Vierbeiner in einem Garten in Zürich Höngg mit der Leine an. Daraufhin habe sie aber die «weitere ununterbrochene Beaufsichtigung des Hundes» unterlassen.

Dieser biss die Leine durch und rannte weg. Er packte eine Katze und biss und schüttelte diese so lange, bis sie tot war.

Die Beschuldigte wurde wegen fahrlässiger Tierquälerei mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 110 Franken (6600 Franken) bestraft. Deren Vollzug wird bei einer verlängerten Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.

Dem Staat muss die Frau 400 Franken Busse und 800 Franken Gebühren bezahlen. Sie wurde zudem verpflichtet, dem 58-jährigen Katzenhalter 250 Franken Schadenersatz zu überweisen. Im Mehrbetrag wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.

Und dann ist da noch der Fall eines 65-jährigen Landwirts im Zürcher Oberland: Er lagerte im Dezember 2023 und Januar 2024 etwa fünf Meter neben einem Bach strohreichen Pferdemist auf einer Weide, ohne diesen vor Witterungseinflüssen zu schützen. Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hätte er den Misthaufen abdecken oder an einer vom Bach weiter entfernten Stelle errichten müssen.

Durch Niederschläge und Schmelzwasser floss Jauche in den Bach. Das führte zu einem Strafbefehl wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz. Der Landwirt wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 200 Franken (4000 Franken) bestraft, die er nicht bezahlen muss, und 1000 Franken Busse, die er bezahlen muss. Hinzu kommen 800 Franken Verfahrenskosten.

Alle diese Strafbefehle wurden nicht angefochten und sind kürzlich in Rechtskraft erwachsen.

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