Bisher war ungewiss, ob der Einsatz der Erstickungskapsel in der Schweiz legal ist. Für die Innenministerin ist die Sache nun aber klar.
Der mögliche Einsatz der Suizidmaschine Sarco, deren Premiere ursprünglich für den Juli im Kanton Schaffhausen geplant war, hat die Schweizer Öffentlichkeit in Aufregung versetzt. Und auch die Politik: Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel fürchtet, dass der Sarco den Sterbetourismus in die Schweiz ankurbeln könnte. Sie nutzte deshalb am Montag die Fragestunde, um von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider zu erfahren, was der Bundesrat von der Angelegenheit hält.
Die Antwort überrascht in ihrer Klarheit: «Die Suizidkapsel Sarco ist in zweierlei Hinsicht nicht rechtskonform», betonte Baume-Schneider. Zum einen erfülle sie die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht. «Sie darf daher nicht in Verkehr gebracht werden.» Wer bei einem Verstoss gegen dieses Verbot zuständig sei, müsse im Einzelfall geklärt werden, sagte die SP-Bundesrätin.
Zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes nicht vereinbar. Der Stickstoff würde gemäss dem Plan des Sarco-Erfinders Philip Nitschke nach einem Knopfdruck die Kapsel füllen, das soll für die sterbewillige Person zu einem schönen, ja geradezu euphorischen Tod führen. Bei einer nicht rechtskonformen Verwendung von Stickstoff sind laut Baume-Schneider die Kantone für die Sanktionen zuständig.
Kein Heilmittel
Von Bundesseite hatte sich bisher nur das Heilmittelinstitut Swissmedic zum Sarco geäussert – und sich für nicht zuständig erklärt. Denn die Kapsel sei nicht als Heilmittel einzustufen, und entsprechend brauche es keine Bewilligung für ihren Einsatz. Auch der Stickstoff sei kein Arzneimittel, weil er nicht im Körper eines Patienten eine bestimmte pharmakologische Wirkung entfalten soll.
Fehr Düsel ist mit der Antwort der SP-Bundesrätin auf ihre Fragen zufrieden, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagte: «Sie stimmt mich zuversichtlich. Denn es sieht nun klar danach aus, als ob das Geschäftsmodell in der Schweiz nicht bewilligt wird und daher auch nicht Fuss fassen wird.» Die SVP-Politikerin fordert das Bundesamt für Gesundheit dazu auf, den Kantonen bald Richtlinien zum Sarco durchzugeben.
Ob sich die Organisation The Last Resort, die die Suizidkapsel in der Schweiz zum Einsatz bringen will, aber wirklich von Baume-Schneiders Machtwort abschrecken lässt, ist offen. Die Sarco-Promotoren sind stets davon ausgegangen, dass es zu einem Strafverfahren kommt – dass sie dieses jedoch gewinnen würden. Bereits 2021 hatten sie ein juristisches Gutachten bei einer renommierten Zürcher Kanzlei in Auftrag gegeben. Das Ergebnis damals: Der Sarco verstosse gegen kein Schweizer Gesetz.
Springen nun weitere Kandidaten ab?
The Last Resort hat im Sommer angekündigt, dass es noch vor Ende Jahr zur Sarco-Premiere kommen werde. Es soll zahlreiche Interessenten geben. Möglicherweise verkompliziert sich das Vorhaben nun jedoch durch Baume-Schneiders Positionsbezug weiter. Denn bereits die erste Frau, die in der Kapsel hätte sterben sollen, liess sich unter anderem durch die Debatte über die Rechtmässigkeit des Sarco verunsichern.
Laut ihren Aussagen war dies einer der Gründe dafür, dass sie sich zurückzog, wodurch der Ersteinsatz des Sarco vereitelt wurde. Die Amerikanerin starb am Schluss bei einer Schweizer Sterbehilfeorganisation.