Die Schweiz handelt im Auftrag der Uno. Bei der fraglichen Abstimmung enthielt sie sich jedoch.
Das Vorhaben tönt unverfänglich. Die Schweiz hat von der Uno-Generalversammlung den Auftrag erhalten, eine Konferenz der Vertragsparteien der Genfer Konventionen zu organisieren. Es geht um den Schutz von Zivilpersonen im besetzten palästinensischen Gebiet, wie das Aussendepartement (EDA) im vergangenen November mitteilte. Die Konferenz muss spätestens bis zum 18. März stattfinden. So verlangt es die entsprechende Uno-Resolution vom 18. September 2024.
Doch im EDA hält sich die Begeisterung offenkundig in Grenzen. Obwohl die Zeit läuft, steht offiziell immer noch kein Datum fest. Man führe gegenwärtig die Konsultationen durch, die für die Organisation erforderlich seien, sagt die EDA-Sprecherin Mélanie Gugelmann. Alle Vertragsparteien seien zur Konferenz in Genf eingeladen. Diese findet in einem schwierigen Kontext statt: Ein Ende des Krieges im Nahen Osten ist nicht in Sicht. Die fragile erste Phase der Waffenruhe zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas endet in wenigen Tagen.
Israel soll sich innerhalb eines Jahres zurückziehen
Zudem ist die Ausgangslage für die Schweiz ungewöhnlich. Die von den Palästinensern eingebrachte Uno-Resolution, der die Konferenz zugrunde liegt, geht weit. Sie verlangt, dass sich Israel innerhalb eines Jahres aus den besetzten palästinensischen Gebieten zurückzieht. Grundlage bildete ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, das im Sommer 2024 zum Schluss kam, die Präsenz Israels sei unrechtmässig. Weiter verlangt die Resolution Sanktionen wie Reiseverbote und die Sperrung von Geldern von Personen und Organisationen, die die israelische Besetzung unterstützen.
Die Schweiz enthielt sich der Stimme, als die Uno-Generalversammlung im vergangenen September über die Resolution entschied. Die 12-monatige Frist sei angesichts der Kampfhandlungen in Gaza und der eskalierenden Lage im Westjordanland zu kurzfristig, hielt das EDA damals in einer Stellungnahme fest. Die Frist sei aus dem Gutachten des IGH auch nicht ableitbar. Zudem bleibe offen, wie die Sicherheit Israels gewährleistet werden solle.
Gemäss dem EDA beeinträchtigt die Stimmenthaltung jedoch in keiner Weise das Schweizer Engagement, um in den besetzten palästinensischen Gebieten das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen habe die Schweiz gewisse administrative Aufgaben, sagt die EDA-Sprecherin Gugelmann. In dieser Funktion handle sie im Auftrag der Vertragsparteien und sei zur Unparteilichkeit verpflichtet. Bern sieht sich als Hüterin des Völkerrechts. Die Genfer Konventionen von 1949 legen Regeln für die Konfliktparteien fest, um das menschliche Leid zu begrenzen.
Die Schweiz steht jedoch vor einem heiklen Balanceakt. Die Palästinenser streben eine scharfe Erklärung an. Sie appellierten an die Uno-Generalversammlung, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen. Israel wehrte sich heftig gegen die Resolution. Der israelische Uno-Botschafter Danny Denon sprach von einem beschämenden Entscheid, «der den diplomatischen Terrorismus der palästinensischen Autonomiebehörde unterstütze». Die Mitgliedsstaaten der Uno verabschiedeten Resolutionen, die einseitig gegen Israel gerichtet seien, kritisierte er.
Nicht die erste Konferenz
124 Staaten stimmten der Uno-Resolution zu, während sich 43 Länder enthielten, darunter auch Deutschland. Ein Nein legten neben Israel auch die USA und zwölf weitere Länder ein. Washington war stets ein enger Verbündeter Israels, doch die Trump-Administration steht dem Land besonders nahe.
Die Schweiz sei mit Israel im Austausch, sagt Gugelmann. Das Land habe schon an den vergangenen Konferenzen nicht teilgenommen. Tatsächlich führte die Schweiz schon drei Mal entsprechende Konferenzen durch, letztmals im Jahr 2014 nach dem Gaza-Krieg – auf Bitte der Palästinenser.
Damals verabschiedeten 126 der 196 Vertragsstaaten der vier Genfer Konventionen eine Zehn-Punkte-Erklärung, im Konsens. Diese bekräftigte die Prinzipien des humanitären Völkerrechts, kritisierte die illegalen israelischen Siedlungen und rief zu einer friedlichen Lösung des Konflikts auf. Die Konferenz dauerte lediglich etwa zwei Stunden.
Das Aussendepartement dürfte wohl zufrieden sein, wenn die neuste Konferenz nach demselben Muster verläuft. Wie im Jahr 2014 soll diese auf technischer Ebene mit den ständigen Vertretern der Uno-Staaten in Genf erfolgen.