Das Stadtparlament entschied nach effektvoller Vorführung – nun soll das Volk urteilen.
Die Erheiterung im Zürcher Stadtparlament war gross, als Albert Leiser von der FDP-Fraktion am Mittwochabend seinen Laubbläser auspackte. Es handelte sich um ein schönes, orange-weisses Modell mit elektrischem Antrieb, und Leiser drückte mehrere Male vergnügt auf die Tube.
Dieser Demonstration war eine langwierige Debatte darüber vorausgegangen, wie gross die Lärmbelastung durch Laubbläser und Laubsauger sei. Dass die benzinbetriebenen Modelle wegen ihres hohen CO2-Ausstosses und der Lärmemissionen zu verbieten seien, zeichnete sich dabei als Konsens ab. Dies entsprach der Weisung des Sicherheitsdepartements von Karin Rykart (Grüne).
Aber was ist mit den elektrischen Alternativen? Das war eben die Frage, die Albert Leiser so effektvoll beantwortete. Ihr Geräuschpegel war ein grosses Thema geworden. Grüne, SP und AL wollten nämlich auch sie verbieten.
Carla Reinhard (GLP) nahm Leisers Vorführung in ihrem Votum dankbar auf: «Ich weiss ja nicht, was Sie für einen Haarföhn zu Hause haben, Frau Zürcher . . .» – weiter kam sie aber nicht. Sogar die angesprochene FDP-Vertreterin Martina Zürcher lachte. Sie hatte den Geräuschpegel eines Laubbläsers davor mit jenem eines Föhns verglichen.
Als der Saal sich wieder einigermassen gefangen hatte, argumentierte Reinhard, dass elektrische Laubbläser zwar lauter seien als Föhne – dass ihre Verwendung aber erlaubt bleiben sollte. Das entsprach inhaltlich der Forderung von Martina Zürcher, die von einem Verbot elektrischer Geräte grundsätzlich nichts wissen wollte. Es handele sich schliesslich um ein wichtiges Arbeitsgerät jener, die für die Sauberkeit der Stadt zuständig seien.
Der SP, den Grünen und der AL ging das nicht weit genug.
Besser für menschliche Ohren und Kleinlebewesen
Die Ratslinke forderte, dass auch elektrisch betriebene Laubbläser grundsätzlich verboten werden sollen. Eine Ausnahme wollen sie nur in den Monaten Oktober, November und Dezember gelten lassen – sowie Sonderbewilligungen auf Antrag. Wenn auf bewilligten Baustellen rasch etwas Staub zusammengekehrt werden muss, soll der Einsatz eines Gebläses gemäss den Linken ebenfalls erlaubt bleiben.
In allen anderen Monaten und sonstigen Fällen sollten Laub und Abfall mit Besen und Laubrechen zusammengenommen werden, argumentierte Severin Meier (SP). Dies sei nicht nur für menschliche Ohren und das Klima, sondern auch für Kleinlebewesen und die Biodiversität besser. Kleine Lebewesen litten darunter oder verendeten sogar, wenn sie von künstlichem Wind fortgetragen würden, sagte er.
Der Einwand der Polizeivorsteherin Rykart, deren Departement den Einsatz der Laubbläser regelt, vermochte das Parlament nicht mehr umzustimmen. Sie führte aus, dass Laubbläser in vielen Fällen eine echte Hilfe seien. Ein Mitarbeiter mit Gebläse könne seine Arbeit dreimal so schnell verrichten wie einer ohne.
Ausserdem ermahnte sie den Rat, dass solch spezifische Verbote sich in der Vergangenheit als schwer umsetzbar erwiesen hätten. Deshalb votierte sie dafür, elektrische Laubbläser ganzjährig zu erlauben. Sie unterlag am Ende aber mit 44 gegen 61 Stimmen.
Parlamentsreferendum dürfte zustande kommen
Martina Zürcher und die anderen Mitglieder ihrer FDP-Fraktion wollen dies aber nicht auf sich beruhen lassen. Am Donnerstag kündigte die Parlamentarierin in den Tamedia-Zeitungen ein Referendum an. «Wir halten es für richtig, dass die Stimmbevölkerung über die linke Verbotskultur abstimmen kann», liess sie sich zitieren.
Entsprechende Gespräche mit den Fraktionen SVP und Mitte/EVP hätten bereits stattgefunden, die erforderlichen 42 Stimmen für ein Parlamentsreferendum seien zusammengekommen. Dadurch würde eine Abstimmung möglich werden, ohne dass zuerst Unterschriften gesammelt werden müssten.
Wie es in dem Bericht weiter heisst, prüft der Präsident des Gärtnermeisterverbands Zürich und Umgebung rechtliche Schritte gegen das Laubbläserverbot.