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Startseite » Ein Recht auf ein Offline-Leben? Das ist in der Schweiz im Jahr 2025 eine realitätsferne Forderung
Zürich

Ein Recht auf ein Offline-Leben? Das ist in der Schweiz im Jahr 2025 eine realitätsferne Forderung

MitarbeiterVon MitarbeiterJanuar 3, 2025
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Die Angst vor dem Digitalen darf nicht dazu führen, dass der Staat teure Parallelstrukturen erhält oder sogar ausbaut.

Von A wie Abmeldebestätigung bis Z wie Zuzug lassen sich heute zahlreiche Behördengeschäfte online erledigen. Selbst der Austausch mit der Schule läuft nicht mehr über Handzettel im Schulthek, sondern über eine App.

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Mit diesen digitalen Kanälen entspricht der Staat einem Wunsch der meisten Bürger. Umfragen haben wiederholt bestätigt, dass eine Mehrheit amtliche Dienstleistungen und Behördengänge über das Internet abwickeln will.

Doch nicht alle unterstützen diese Entwicklung. Nachdem der Kanton Zürich beschlossen hatte, Eingaben von Parteivertretern im Verkehr mit Behörden und Gerichten nur noch elektronisch zuzulassen, zogen Anwälte dagegen vor Bundesgericht. Sie sahen in der Digitalisierung ihrer Arbeitsvorgänge einen unzumutbaren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde zwar abgewiesen, doch damit ist die Diskussion nicht vorbei. Im Kanton Zürich wird eine Volksinitiative der Piratenpartei zur Abstimmung kommen, welche in eine ähnliche Richtung zielt wie die Kritik der Anwälte: Es soll neben dem digitalen Weg weiterhin einen analogen geben, gar ein Recht auf ein Offline-Leben.

Was solche Forderungen im Detail bedeuten sollen, ist unklar. Was genau ist nur schon ein Recht auf ein Offline-Leben? Gilt das nur für Private im Verkehr mit dem Kanton und den Gemeinden, oder dürfen auch Staatsangestellte darauf bestehen, wieder mit der Schreibmaschine zu arbeiten, und zwar mit der mechanischen?

Ausserdem gibt die Initiative vor, den Umgang mit Daten in Unternehmen besser zu regulieren – das aber kann ein kantonales Gesetz gar nicht, denn dafür ist der Bund zuständig.

Dennoch wäre es zu kurz gegriffen, die Forderungen der Initiative einzig als übertriebene, unscharf formulierte und in ihrer Absolutheit unerfüllbare Anliegen eines kleinen Kreises eifriger Privacy-Aktivisten zu begreifen.

In Genf und Neuenburg sind ganz ähnliche Initiativen zu digitalen Grundrechten angenommen worden – und zwar mit jeweils über 90 Prozent Ja-Stimmen. Die Aktivisten konnten also nicht bloss ein Häufchen Gleichgesinnter mobilisieren, sondern trafen in der breiten Bevölkerung und von der Partei der Arbeit bis zur SVP einen Nerv.

Viele Personen sorgen sich darum, was mit ihren Daten geschieht. Auf Bundesebene ist zum Beispiel ein Digitalisierungsprojekt für die Landwirtschaft geplant, gegen das sich Bauern und Agrarunternehmer wehren. Sie befürchten, überwacht zu werden.

Eine gewisse Skepsis in Bezug auf den Umgang des Staats mit zum Teil sehr persönlichen Daten ist gerechtfertigt. So landeten im Kanton Zürich Festplatten der Justizdirektion mit hochsensiblen Dokumenten statt im Schredder im Drogen- und Rotlichtmilieu, wo sie ausgewertet wurden.

Ein Rückzug ins analoge Reduit kann aber nicht die Antwort auf ein solches Behördenversagen sein. Es ist völlig falsch, wenn die Behörden neben den digitalen Lösungen überall teure analoge Arbeitswege und Zugänge aufrechterhalten – oder gar ausbauen. Ein effizienter Staat ist heute digital, daran führt kein Weg vorbei.

Die Behörden sollen also keine Parallelsysteme betreiben, sie müssen aber digitale Systeme und Prozesse wählen, die so sicher und vertrauenswürdig wie möglich sind. Sie dürfen nur jene Daten einfordern, die zwingend notwendig sind, und sie müssen diese nach einer gewissen Zeit wieder löschen. Das alles muss von einem unabhängigen Aufsichtsorgan kontrolliert werden.

Die Bürger wiederum sollten sich in Erinnerung rufen, wer primär für die Sicherheit ihrer digitalen Identität verantwortlich ist: sie selbst. Der Datenschutz beginnt nämlich nicht bei den Behörden, sondern auf dem eigenen Mobiltelefon.

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