Eine 63-Jährige richtet im Zürcher Oberland einen Schaden von rund 325 000 Franken an. Ein Mann wird ebenfalls wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst bestraft. Er räucherte Würste auf einem Wäscheständer.
Eine 63-jährige IV-Rentnerin leidet an Lungenproblemen und ist deshalb auf die Inhalation von Sauerstoff aus einem Sauerstofftank angewiesen. Diesen atmet sie durch eine Nasenmaske ein.
Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, zündete sich die Frau im Oktober 2022 in ihrer Wohnung in einer Gemeinde im Zürcher Oberland im Wohnzimmer eine Zigarette an. Wegen der Sauerstoffzuleitung über die Nasenmaske führte dies zu einer Verpuffung, also zu einem schnellen Verbrennungsvorgang.
Im Wohnzimmer breitete sich deshalb ein Feuer aus, das von der Frau nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden konnte. Auch die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand erst «nach längerer Zeit» löschen, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Denn die Frau hatte in ihrer Wohnung noch mehrere volle Sauerstofftanks gelagert, welche die Flammen «massiv begünstigten».
Mit Helikopter schwer verletzt in Spital geflogen
Mitarbeiter einer Gerüstbaufirma, die neben der betroffenen Liegenschaft an der Arbeit waren und den Brand bemerkt hatten, brachten die rund ein Dutzend Bewohner des Mehrfamilienhauses in Sicherheit. Laut dem damaligen Polizeibericht (im Strafbefehl selber steht nichts dazu) wurde die 61-jährige Bewohnerin schwer verletzt mit einem Helikopter ins Spital geflogen. An der Liegenschaft entstand ein Schaden von insgesamt rund 325 000 Franken.
Die Frau, die heute in einem Alters- und Pflegeheim lebt, ist wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst von der Staatsanwaltschaft See/Oberland zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Franken (also 2000 Franken) verurteilt worden.
Die Frau habe fahrlässig Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht, heisst es im Strafbefehl. Sie habe «grob pflichtwidrig» gehandelt, als sie sich trotz aufgesetzter Sauerstoffmaske eine Zigarette anzündete. Bei der wöchentlichen Lieferung der Sauerstofftanks sei sie jeweils auf die Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit dem Inhalieren von Sauerstoff aufmerksam gemacht worden.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Bezahlen muss die Beschuldigte eine Busse von 400 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten, also 1200 Franken. Eine Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen. Eine Nachbarin verlangt offenbar Schadenersatz von 3500 Franken.
Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und rechtskräftig.
Brand wegen des Räucherns von Würsten
Ein 59-jähriger Schweizer ist ebenfalls wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden: Er hatte im Januar 2024 im Zürcher Limmattal in einem Schuppen, der als Wäschehaus diente, auf einem Wäscheständer neben einem Cheminée zehn Tage lang Würste geräuchert, bis die Holzwand neben dem Cheminée Feuer fing.
Das Cheminée war vor dem Jahr 2000 ohne Bewilligung und entgegen geltender feuerpolizeilicher Vorschriften erstellt worden, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, die zuständig ist, obwohl der Brandort im Limmattal war.
Das Cheminée habe seit Jahren eine latente Brandgefahr dargestellt: Die Holzbretter der Wandtäferung wurden unmittelbar an die Cheminéekonstruktion herangeführt und die Wärmebestrahlung der Metallteile sowie die heissen Abgase konnten die zu nahe montierte Holztäferung in Brand setzen, was ja dann auch geschah.
Die Feuerwehr rückte bereits am 5. Januar ein erstes Mal wegen einer Rauchmeldung aus. Es stellte sich schon zu jenem Zeitpunkt heraus, dass die Besitzer des Schuppens Fleisch räucherten. Dieser Rauch zog bis auf die Strasse hinaus. Ein Eingreifen war nicht nötig. Eine Woche später, am 12. Januar, erhielt die Feuerwehr jedoch erneut eine Alarmmeldung. Beim Öffnen der Türe standen nun eine Wand neben dem Cheminée und die Decke in Flammen.
Zu viel Hitze für die Wandtäferung
Laut dem Strafbefehl hatte der Beschuldigte während rund 10 Tagen das Cheminée des Wäschehauses eingefeuert, in der Absicht, das Feuer im Cheminée durchgehend am Brennen zu halten, um auf dem Wäscheständer, unmittelbar neben dem Cheminée, Würste zu räuchern. Durch die übermässige Hitzeentwicklung entstand ein Glimmbrand in der Wandtäferung über dem Cheminéehut, welcher sich zu offenen Flammen entwickelte und auf die Holzdecke übergriff. Die Höhe des verursachten Schadens ist im Strafbefehl nicht aufgeführt.
Der Mann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 180 Franken bestraft, also mit 9000 Franken. Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem muss der 59-Jährige eine Busse von 1000 Franken und 800 Franken Gebühren bezahlen. Auch dieser Strafbefehl ist rechtskräftig.