Freitag, September 27

Im August wurde in Basel eine 75-jährige Frau von einem Mann getötet, dem Freigang aus dem Massnahmenvollzug gewährt worden war. Die Behörden haben nun eine Untersuchung in Auftrag gegeben.

Das Tötungsdelikt an einer 75-jährigen Frau hat im August die Basler Öffentlichkeit aufgeschreckt. Die Frau wurde in einem Treppenhaus gefunden, getötet durch mehrere Messerstiche. Der mutmassliche Täter war den Behörden bekannt: Er wurde 2015 wegen zweier Tötungsdelikte zu einer stationären Massnahme verurteilt.

Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie und wurde in einer geschlossenen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Klinik in Basel behandelt. Am 8. August 2024 wurden dem Mann vier Stunden unbegleiteter Freigang gewährt. Kurz nachdem er die Klinik verlassen hatte, starb die Frau.

Die Behörden haben seither wenig kommuniziert, vieles muss noch ermittelt werden. Zum Beispiel ist unklar, was die Tat ausgelöst hat, wer die Vollzugslockerungen angeordnet hat und auf welcher Grundlage entschieden wurde. Die zuständigen Ämter haben nun eine externe Untersuchung angeordnet. Ziel sei es, den Fall aufzuarbeiten, steht in einer Mitteilung. Das Resultat der Untersuchung soll bis Anfang nächsten Jahres vorliegen.

Zwei erfahrene Forensiker

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt haben die psychiatrischen Forensiker Andreas Werren und Frank Urbaniok beauftragt. Urbaniok war mehr als zwanzig Jahre lang Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justizvollzug des Kantons Zürich.

Nun sollen Werren und Urbaniok gemeinsam die Prozesse im Massnahmenvollzug in Basel überprüfen: die Fallführung, die vorgenommenen Risikobeurteilungen, die Zusammenarbeit der involvierten Stellen, das Monitoring des Therapieverlaufs. Es geht um die Frage, weshalb einem Mann, der sich als so gefährlich herausstellt, unbegleiteter Freigang gewährt wurde. Und an welchen Stellen möglicherweise Fehleinschätzungen getroffen wurden.

Damit es zu einem Freigang aus dem Massnahmenvollzug kommen konnte, mussten mehrere Vollzugslockerungen beim Patienten erfolgversprechend verlaufen sein. Mehrere Fachpersonen mussten beurteilen, ob von dem psychisch kranken Mann noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen konnte.

Michael Rolaz, CEO der Universitären Psychiatrischen Klinik, sagte an einer Pressekonferenz im August, Tage nach dem Tötungsdelikt, der Tatverdächtige sei innerhalb der Klinik in einem separaten Gebäude untergebracht gewesen. Die Abteilung gleiche einem Gefängnis. Patienten würden dort jedoch nicht verwahrt, sondern therapiert. Ziel seien die Resozialisierung und die Verminderung des Rückfallrisikos. Die Massnahmen würden in Stufen gelockert, in Absprache mit diversen Stellen. Gebe es Anzeichen für psychotisches Verhalten, werde kein Freigang gewährt.

Im Fall in Basel stellt sich die Frage: Ist es möglich, dass sich der Mann im Massnahmenvollzug über längere Zeit unauffällig verhielt, wenn er danach, kaum ist er alleine, auf brutalste Weise eine Frau tötet?

Parallelen zu früheren Taten

Der mutmassliche Täter hat bereits vor zehn Jahren, da war er 22 Jahre alt, zwei Frauen mit einem Messer getötet. Eine von ihnen, 46 Jahre alt, erlitt 18 Messerstiche. Auf der Flucht tötete er sein zweites Opfer, eine 76 Jahre alte Frau. Zudem verletzte er einen männlichen Passanten schwer.

Das Gericht erklärte den Mann 2015 für schuldunfähig und verurteilte ihn zu einer stationären Massnahme. Dabei steht – anders als bei einer Verwahrung – nicht die Sicherung im Vordergrund, sondern die Behandlung der Störung, die zum Delikt geführt hat.

Die Tat im August 2024 geschah an dem gleichen Ort, an welchem vor zehn Jahren die beiden Frauen getötet wurden. Auch der Tathergang weist deutliche Parallelen auf.

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