Freitag, September 27

Soll der Bund die Juso-Volksinitiative für eine 50-prozentige Erbschaftssteuer wegen ihrer massiven Vorwirkung teilungültig erklären? Die Kantone verlangen eine ernsthafte Prüfung. Einige nennen Zahlen zur Betroffenheit.

Grosse Wirkung trotz kleinen Erfolgschancen: Das ist der Kurzbefund zur Volksinitiative der Jungsozialisten für die Einführung einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögensteilen über 50 Millionen Franken. Die Steuer soll sofort nach Annahme der Initiative greifen – und damit faktisch rückwirkend. Denn bis zur Umsetzung der Initiative würde es bis zu drei Jahre dauern. Zudem verlangt die Initiative die «Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz».

Wegen des Zusammenspiels zwischen der Hauptforderung und den Übergangsbestimmungen brachte die Initiative potenziell Betroffene schon lange vor dem Urnengang ins Schwitzen. Manche dachten über einen Wegzug oder sonstige Ausweichmanöver schon vor dem Abstimmungstermin nach. Vor allem Familienunternehmer befürchten, dass bei einem solch hohen Steuersatz die Weitergabe der Firma an die nächste Generation verunmöglicht wird. Die geforderte Steuer ist so hoch, dass potenziell Betroffene selbst bei nur kleiner Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs an der Urne über Alternativen nachdachten.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat am Freitag die Volksinitiative dezidiert abgelehnt. Die Initiative ist laut den Finanzdirektoren wegen ihrer Vorwirkung Gift für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Erklärung des Bundesrats vom August, dass er im Fall einer Umsetzung eine Wegzugssteuer ablehnen würde, schien die Wogen ein Stück weit geglättet zu haben. Das sagten damals jedenfalls diverse Berater. Doch die Kantone haben am Freitag dieser Wahrnehmung widersprochen. Die Verunsicherung bei den potenziell Betroffenen sei immer noch gross, sagten mehrere Finanzdirektoren vor den Medien. Die Erklärung des Bundesrats sei noch vage.

Vier Kantonsvertreter nannten Zahlen zur potenziellen Betroffenheit. Hier die gesammelten Aussagen: Im Kanton Genf versteuern rund 370 Pflichtige ein Vermögen über 50 Millionen Franken. Zusammen zahlten diese Personen für Kanton und Gemeinden auf Jahresbasis fast 940 Millionen Franken Steuern. Im Kanton Zürich sind einige hundert Personen betroffen, welche direkte Steuern von total einigen hundert Millionen Franken zahlten. Im Kanton Thurgau sind rund 80 Personen betroffen, die zusammen über 60 Millionen Franken direkte Steuern für Bund und Kantone zahlen; etwa 30 Familienbetriebe mit zusammen 12 000 Arbeitsplätzen wären betroffen. Im Kanton Nidwalden tragen die Betroffenen zusammen rund einen Fünftel zu den gesamten Steuererträgen im Kanton bei.

Noch stärker ist die Vorwirkung der Initiative auf potenzielle Zuzüger. Solange die Volksabstimmung nicht vorbei ist, werden sehr Reiche kaum in die Schweiz ziehen. Gegen diese Vorwirkung lässt sich wenig ausrichten. Die Kantone wünschen einfach wie viele andere Gegner des Vorstosses einen möglichst raschen Urnengang.

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