Freitag, September 27

Ein Mann liess sich verprügeln, eine Frau schickte ein Paket mit Haschisch in die Strafanstalt Pöschwies. Beide sind mit Strafbefehlen rechtskräftig verurteilt worden.

Ein 24-jähriger Schweizer Tankwart hat an einer Tankstelle im Zürcher Limmattal einen Überfall auf sich selber fingiert, der sogar eine Spitaleinweisung einschloss. Der Überfall wurde von einer Video-Überwachungsanlage aufgezeichnet.

Der Beschuldigte ist nun von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wegen falschen Alarms verurteilt worden. Gegen einen Mittäter, der in der «Aufführung» den Räuber gab, wird ein separates Verfahren geführt.

Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, rief der Tankwart eines Nachts im August 2023, um 2 Uhr 46, die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich an und erzählte, von einer männlichen Person zusammengeschlagen und nach Geld gefragt worden zu sein. Sofort rückten Polizei und Ambulanz zum Tatort aus.

Eine Nacht im Spital verbracht

Das vermeintliche Opfer des Überfalls wurde daraufhin für eine Nacht im Spital Limmattal hospitalisiert. Es stellte sich dann aber heraus, dass die beiden Männer die Tat zuvor abgesprochen und diese gemeinsam für die Videos inszeniert hatten. Laut Strafbefehl hatte der Tankwart den zweiten Mann um Unterstützung angefragt, und dieser hatte zugesagt.

Was das Motiv der beiden Möchtegern-Schauspieler war, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor; ein Geldbetrag ist nicht erwähnt. Ebenso steht nicht, wie und warum die Polizei ihnen auf die Schliche kam.

Der 24-Jährige wurde wegen falschen Alarms und Irreführung der Rechtspflege zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 Franken, also 7200 Franken, verurteilt. Er muss die Strafe bezahlen, weil er schon vorbestraft ist. Hinzu kommen noch 800 Franken Gebühren und 630 Franken für Auslagen der Polizei. Allein für das Strafverfahren ist damit eine Rechnung von 8630 Franken fällig.

Noch nicht einbezogen sind allfällige Kosten des Rettungseinsatzes der Ambulanz und die Übernachtung im Spital. Aus dem Strafbefehl geht nicht hervor, wie fest der Mittäter zugeschlagen hatte und welche Verletzungen dabei verursacht worden waren.

Der Staatsanwalt verzichtet immerhin auf den Widerruf einer mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl im August 2021 bedingt ausgesprochenen Vorstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken, deren Probezeit wird aber um ein Jahr verlängert.

Der Beschuldigte habe wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst, einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert und bei einer Behörde wider besseres Wissen angezeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, heisst es im Strafbefehl.

Drogen als Yogurette-Riegel getarnt

Erwischt wurde auch eine 39-jährige Schweizer Gärtnerin, die einem Mitinsassen ihres Freundes im August 2021 ein Paket in die Strafanstalt Pöschwies schickte, das 23 Gramm Haschisch enthielt. Die Drogen für die Häftlinge waren als Yogurette-Riegel getarnt. Die Frau hatte auf dem Paket als Absender einen real existierenden Mann mit realer Adresse angegeben, gegen den in der Folge ungerechtfertigterweise eine Strafuntersuchung eröffnet wurde.

Gemäss einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland enthielt das Gabenpaket unter anderem auch noch echte Kartoffelchips, Erdnüsse, Chocolate-Cookies und Tabakwaren. Das Haschisch hatte die Frau zuvor an einer Bushaltestelle von einer ihr unbekannten Person aus dem privaten Umfeld eines Mitinsassen ihres Freundes ausgehändigt bekommen. Die Frau gab das Paket bei der Postfiliale im Glattzentrum zum Versand auf.

In der Strafanstalt wurde das Paket jedoch von einem Justizvollzugsbeamten einer eingehenden Kontrolle unterzogen, wobei das Haschisch gefunden wurde. Die Polizei nahm Ermittlungen gegen den vermeintlichen Absender auf und befragte ihn als beschuldigte Person. Die Staatsanwaltschaft legte der Gärtnerin dieses Verhalten als Straftatbestand einer – indirekten – falschen Anschuldigung aus.

Zudem wurde die 39-jährige Freundin des Häftlings auch wegen Betäubungsmittel-Vergehens und mehrfacher Übertretungen verurteilt. Bei ihr zu Hause wurden nämlich 72 Gramm Haschisch mit erhöhter THC-Konzentration und 69 Gramm Marihuana sichergestellt.

Sie ist mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken (4800 Franken) bei einer verlängerten Probezeit von 3 Jahren verurteilt worden. Allerdings wird eine andere bedingt ausgesprochene Vorstrafe von 10 Tagessätzen zu je 40 Franken, also 400 Franken, widerrufen und für vollziehbar erklärt.

Zudem muss sie eine Busse von 1200 Franken, 1000 Franken Gebühr für das Vorverfahren und 280 Franken Auslagen für die Polizei bezahlen. Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und rechtskräftig.

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