Sonntag, September 29

Die schädliche Muschelart soll sich nicht weiter ausbreiten.

Ein Forscherteam des Wasserforschungsinstituts Eawag hat Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der schädlichen Quaggamuschel gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln ist davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden, wie die Baudirektion am Freitag (13. 9.) mitteilt.

Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton Zürich per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet.

Das Verbot gilt, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.

Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Muschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Zentral ist deshalb, jene Gewässer zu schützen, in denen sie nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vorkommt.

2025 soll das Einwasserungsverbot abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt.

Jedoch sollen Bootsbesitzer mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht eingeführt wird.

Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Flussabschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht in Kraft tritt.

Die geplanten Massnahmen sind gemäss Baudirektion auch für den Zürichsee nach wie vor wichtig, weil neben der Quaggamuschel weitere invasive gebietsfremde Arten Schaden anrichten können. Darunter beispielsweise das Schmalrohr, eine Wasserpflanze, die im Genfersee und den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt.

Auch bei Kleinbooten und Wassersportausrüstung bestehe eine gewisse Gefahr, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisen. Stand-Up-Paddels, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote sollten deshalb gemäss Baudirektion bei jedem Gewässerwechsel kontrolliert, mit heissem Wasser gereinigt und getrocknet werden. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung.

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