Neue Vorstösse wollen die versteckte Umverteilung à la AHV von Jung zu Alt und von oben nach unten auch bei den Pensionskassen ausbauen.
Die Pensionskassenreform scheiterte an einer unheiligen Allianz. Verschiedenste Gruppierungen lehnten die Vorlage zum Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG) aus zum Teil völlig gegensätzlichen Gründen ab.
Das Referendum kam indes von links. Und die Linke hat ein Oberziel: die Blockade oder noch besser den Untergang der beruflichen Vorsorge. Denn das Kernprinzip dieser zweiten Säule der Altersvorsorge ist aus linker Sicht ein Ärgernis. Das Kernprinzip heisst: Man spart für sich selber. Wer heute und morgen mehr einzahlt, bekommt übermorgen entsprechend mehr Rente.
Die versteckten Quersubventionierungen à la AHV sind im Pensionskassensystem im Prinzip nicht vorgesehen. Faktisch gibt es sie wegen der langen Reformblockade trotzdem, doch in der AHV gehören solche Umverteilungen zum Kern des Systems.
Politisch zentral ist die Parallelität der beiden grossen Umverteilungskanäle in der AHV – von oben nach unten und von Jung zu Alt. Die Kombination ermöglicht politische Mehrheiten durch eine Allianz von Linken und Älteren. Dies zeigte sich im März an der Urne mit dem Volks-Ja zu höheren AHV-Renten.
Die Kunst des Verschleierns
Über das Ausmass der Umverteilung von oben nach unten und von Jung zu Alt kann man unterschiedliche Haltungen vertreten. Doch das politisch Entscheidende bei der AHV ist nebst den Umverteilungen als solchen vor allem die Tatsache, dass diese versteckt sind. Die Profiteure können sich so einreden, dass sie gar nicht subventioniert sind, und manche Opfer (vor allem die Jungen) merken nicht wirklich, dass sie für dumm verkauft werden. Das erklärt die Popularität der AHV.
Der ehrliche Weg zu den gleichen Umverteilungszielen wäre politisch schwieriger: Verschärfung der Steuerprogression nach Einkommen sowie eine neue Steuerprogression nach Alter (mit höheren Sätzen für Junge).
Die Abschaffung der beruflichen Vorsorge und der weitere AHV-Ausbau wären somit ein Idealszenario aus linker Sicht. Solange das nicht voll gelingt, gibt es aus dieser Sicht eine zweitbeste Variante: die Einführung von AHV-Umverteilungs-Prinzipien ins BVG.
So hat die SP wenige Tage vor dem jüngsten Urnengang einen alten Wunsch in einen Parlamentsvorstoss gegossen: für rentenbildende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften nach AHV-Muster im Pensionskassensystem.
Erziehungsgutschriften in der AHV sind laut Bundesdefinition ein «fiktives Einkommen», das jedes Jahr angerechnet wird, in welchem die versicherte Person die elterliche Sorge über Kinder bis Alter 16 ausübt. Analoges gilt bei den Gutschriften für die Betreuung hilfloser naher Verwandter oder Lebenspartner.
Theoretisch liessen sich solche Gutschriften auch im BVG einigermassen systemkonform einführen. Dann müssten die betroffenen Versicherten, die sich die besagten fiktiven Einkommen anrechnen lassen wollen, auf diesen Einkommen wie bei normalen Lohnabzügen entsprechende Anteile in ihre Pensionskasse einzahlen. Und dies einschliesslich «Arbeitgeberbeitrag». Das BVG-Prinzip «man zahlt für seine eigene Rente» wäre damit bewahrt.
Aber das will die Linke natürlich nicht. Die zusätzlichen Renten sollen zentral via BVG-Sicherheitsfonds durch alle Pensionskassen und damit durch alle Versicherten nach dem Umlageverfahren à la AHV finanziert werden. Umlageverfahren heisst: Die heutigen Erwerbstätigen zahlen die heutigen Renten(zuschläge). Überdies sollen laut Vorstoss die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften mit zunehmendem Einkommen abnehmen. Beide klassischen Umverteilungskanäle à la AHV kämen zum Tragen.
Doppelter Teuerungsausgleich
Zu den Kritikpunkten der Linken am BVG gehört auch, dass die Pensionskassen angeblich im Unterschied zur AHV keinen Teuerungsausgleich bezahlen (müssen). Dieser Hinweis ist so gängig wie irreführend. Es gibt zwar formal keinen obligatorischen Teuerungsausgleich im BVG. Aber die Berechnung der Jahresrente bei der Pensionierung auf Basis des Vorsorgekapitals via Umwandlungssatz beruht auf der verbleibenden Lebenserwartung der Versicherten und auf den Erwartungen über die Anlagerenditen. In den Renditeerwartungen sind die Erwartungen zur Inflation bereits enthalten.
Trotzdem fordert die SP in einem weiteren Vorstoss eine Verpflichtung zum regelmässigen Teuerungsausgleich für BVG-Renten. Damit müssten die Anfangsrenten bei gegebener Lebenserwartung und Renditeerwartung künftig klar tiefer sein als heute, oder die Lohnabzüge müssten steigen.
Der schon heute rechnerisch weit überhöhte Mindestumwandlungssatz wäre künftig noch stärker überhöht. Die Pensionskassen müssten im BVG noch grössere Quersubventionierungen von Jung zu Alt und von oben nach unten veranstalten. Genau dies wäre der Sinn des Vorstosses.