Die 30-Jährige ist per Strafbefehl wegen Veruntreuung verurteilt worden.
Schon rund ein halbes Jahr lang hatte eine 30-jährige Brasilianerin keine Steuern, Verkehrsabgaben und Gebühren mehr für ihren Citroën beim Strassenverkehrsamt bezahlt, als sie ihn im April 2022 einem Garagisten vorgeblich zur Reparatur überliess. Die im Oktober 2021 ausgestellte Rechnung hatte sie einfach ignoriert. Im Januar und im März 2022 war sie deshalb zweimal gemahnt worden. Bei weiterer Nichtbezahlung drohte ihr der Entzug ihrer Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises.
Als sie das Auto dem gutgläubigen Garagisten überliess, war es beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich bereits abgemeldet. Vom Garagisten erhielt sie einen VW Sharan als Ersatzwagen. Es wurde vereinbart, dass sie den VW spätestens rund eine Woche später, am 22. April 2022, retournieren würde. Sie gab an, dass an diesem Datum beim Strassenverkehrsamt eine Fahrzeugprüfung für den Citroën anstehe.
In der Folge kehrte die Frau allerdings nicht mehr zur Garage zurück und fuhr bis am 30. August, also rund viereinhalb Monate lang, mit dem VW in der Gegend herum. Dafür ist sie nun von der Staatsanwaltschaft See/Oberland mit einem Strafbefehl wegen Veruntreuung verurteilt worden. Hinzu kommen eine geringfügige Sachbeschädigung und der Missbrauch von Ausweisen und Schildern. Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und seit Ende Januar rechtskräftig.
Den Garagisten monatelang vertröstet
Während der viereinhalb Monate bezahlte die Beschuldigte keinerlei Mietpreis an den Garagisten. Laut dem Strafbefehl handelte sie sich auch mehrere Ordnungsbussen ein und kümmerte sich nicht um deren Bezahlung. Sie habe sich zwar sporadisch per E-Mail und SMS beim Geschädigten gemeldet, ihn aber stets vertröstet und «um noch etwas Geduld» gebeten.
Sie habe es auch tunlichst vermieden, mit dem Ersatzwagen wieder bei der Garage vorbeizuschauen, um die Fahrzeugmiete zu begleichen, den VW zurückzubringen oder ihren angeblich wegen der anstehenden Vorführung zur Reparatur überlassenen Citroën wieder abzuholen. Der Garagist habe sie wiederholt per E-Mail und SMS dazu aufgefordert. Wie viele Kilometer die Frau mit dem VW in jener Zeit absolvierte, steht im Strafbefehl nicht. Ihr Motiv war laut Strafbefehl, ohne Kosten mobil zu bleiben.
Der VW Sharan wurde schliesslich am 30. August 2022 von der Stadtpolizei Zürich in der Stadt Zürich aufgefunden. Der Tank war leer. Deshalb musste das Auto abgeschleppt werden. Gemäss dem Strafbefehl war der Personenwagen im Innern derart verschmutzt, dass er gereinigt werden musste. Dadurch sei dem Garagisten ein finanzieller Schaden von 168 Franken entstanden, was im Strafbefehl als geringfügige Sachbeschädigung aufgeführt ist.
Geldstrafe und 500 Franken Busse
Im Mai 2022 entzog das Strassenverkehrsamt der Frau mit einer Verfügung die Kontrollschilder und den dazugehörigen Fahrzeugausweis des Citroën endgültig, weil sie ihre Rechnung vom Oktober 2021 noch immer nicht bezahlt hatte. Sie wurde aufgefordert, innert 30 Tagen den offenen Betrag in der Höhe von 718 Franken zu begleichen oder das Kontrollschild und den dazugehörigen Fahrzeugausweis abzugeben.
Das tat sie nicht, das Auto stand ja in der Garage. Deshalb ist sie im Strafbefehl auch noch des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern für schuldig befunden worden.
Die 30-jährige Brasilianerin mit Niederlassungsbewilligung C, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Strafbefehls arbeitslos war, wurde mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken (1500 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren und 500 Franken Busse bestraft. Zudem wurden ihr 1000 Franken Verfahrenskosten auferlegt. Eine allfällige Zivilklage des Garagisten ist auf den Zivilweg verwiesen worden.