Mehrwertsteuer rauf, Lohnabzüge rauf: Eine erstaunlich grosse Mehrheit der Sozialpolitiker des Ständerats will die Abgaben massiv erhöhen. Sie möchte höhere Ehepaarrenten finanzieren, bevor das Volk darüber abgestimmt hat.

Im Bundeshaus finden viele Sitzungen mit hohen Kostenfolgen statt, doch diese hier ist rekordverdächtig. Die Sozialkommission des Ständerats hat am Freitag über die Finanzierung der 13. AHV-Rente diskutiert. Das Stimmvolk hat diesen Ausbau mit klarer Mehrheit beschlossen, die zusätzliche Monatsrente muss ab Dezember 2026 an alle Pensionierten im In- und Ausland ausbezahlt werden. Das führt bei der AHV zu dauerhaften Mehrausgaben, die sich anfänglich auf 4,2 und nach zehn Jahren auf 5,2 Milliarden Franken im Jahr belaufen.

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Bereits die Finanzierung der 13. Rente ist schwierig. Die Kommission aber liess es nicht dabei bewenden, sie will auch gleich den nächsten Ausbau finanzieren, der noch nicht einmal beschlossen ist: die Erhöhung der Ehepaarrenten, welche die Mitte-Partei mit einer Volksinitiative verlangt. Diese würde die AHV noch einmal 3,8 bis 4,3 Milliarden Franken im Jahr kosten.

Ausgaben steigen um 50 Prozent in zehn Jahren

Damit würden die gesamten Ausgaben der AHV laut den Projektionen des Bundes innerhalb von zehn Jahren um 50 Prozent zunehmen: von heute 50 auf 76 Milliarden Franken 2035. Neben dem Leistungsausbau schlagen hier die Pensionierung der Babyboomer sowie die weiterhin steigende Lebenserwartung zu Buche.

Wer soll das bezahlen? Die Antwort der Ständeratskommission: alle – vor allem aber die jüngeren Generationen, die noch erwerbstätig sind.

  • Mehrwertsteuer: Der Bund soll die Kompetenz erhalten, den Normalsatz der Mehrwertsteuer in zwei Schritten von 8,1 auf 9,1 Prozent zu erhöhen. Dies würde die Konsumenten 3,5 Milliarden Franken im Jahr kosten (Stand 2030). Diese Mehrbelastung würde neben den Jüngeren auch die Pensionierten treffen.
  • Lohnabzüge: Die Kommission will auch die monatlichen Lohnbeiträge erhöhen, die alle Angestellten gemeinsam mit ihren Arbeitgebern leisten müssen. Hier ist 2028 ein erster Schritt von 8,7 auf 9,1 Prozent des Lohns geplant. Eine zweite Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte soll der Bundesrat später vornehmen, sobald der AHV-Fonds unter eine kritische Schwelle sinkt (80 Prozent der jährlichen Ausgaben). Das ergibt gesamthaft zusätzliche Abgaben von 4 Milliarden Franken im Jahr. Naturgemäss wären davon nur die erwerbstätigen Generationen betroffen. Die Kommission hofft, dass die Mehrbelastung dank einer Reduktion bei der Arbeitslosenversicherung teilweise kompensiert werden kann. Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit würde dies jedoch zunichtemachen.

Gesamthaft erreicht dieses «Doppelpack» für die AHV ein Ausmass von rund 7,5 Milliarden Franken im Jahr. Mit der Zeit würden die zusätzlichen Abgaben laut Zahlen des Bundes bis 2040 auf 8,8 Milliarden Franken im Jahr ansteigen. Knapp eine Milliarde könnte vielleicht dank der ALV kompensiert werden. An ein Paket mit Abgabenerhöhungen in diesen Dimensionen können sich auch langjährige Beobachter der Bundespolitik nicht erinnern.

Alternative ist eine befristete Steuererhöhung

Dass die Sozialkommission diese Vorentscheide gefällt hat, ist an sich nicht erstaunlich. Bereits im Vorfeld hatte sich herumgesprochen, dass eine Allianz um SP und Mitte solche Pläne verfolgt. Federführend involviert sind Erich Ettlin (Mitte) und Pierre-Yves Maillard (SP).

Erstaunlich ist jedoch, wie deutlich der Vorschlag angenommen wurde. Die entscheidende Abstimmung endete mit neun zu vier Stimmen. Daraus lässt sich ableiten, dass mindestens eine Person aus den Reihen von FDP oder SVP für diese Lösung votiert hat.

Man darf gespannt sein, welchen Verlauf die Debatte nimmt. Im Juni soll der Ständerat entscheiden. Die Alternative zum Acht-Milliarden-Plan besteht aus einer Art Überbrückungslösung: einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte.

Damit liesse sich die 13. Rente kurzfristig teilweise finanzieren. Die Steuererhöhung würde aber nur bis 2030 gelten – in der Hoffnung, dass dann die nächste grosse AHV-Reform in Kraft tritt, die zurzeit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vorbereitet wird. Dieses Szenario wird von SVP und FDP favorisiert.

Nachteile der Ehe abschaffen, Vorteile behalten

Der Streit im Bundeshaus verschiebt sich zunehmend auf die Mitte-Initiative und die Renten der Ehepaare. Im Zentrum steht die «Heiratsstrafe» in der AHV, die von der Mitte zwar lautstark beklagt wird, die es objektiv aber nicht gibt. Wenn man alle zivilstandsabhängigen Regelungen der AHV berücksichtigt, steht die Ehe weiterhin auf der Gewinnerseite der Umverteilung.

Die Mitte will den «Plafond» abschaffen, der vorsieht, dass Ehepaare höchstens 150 statt 200 Prozent einer maximalen Einzelrente erhalten. Dieser Nachteil wird jedoch mehr als aufgewogen durch Leistungen, die nur für Verheiratete gelten. Ins Gewicht fallen vor allem Witwenrenten, Zuschläge für verwitwete Pensionierte sowie das Renten-Splitting.

Die Mitte-Initiative ist im Nationalrat hängig. Der Initiativtext selbst sieht keine Finanzierung für die höheren Ehepaarrenten vor. Die Mitte-Ständeräte versuchen nun quasi die eigene Initiative im Voraus zu finanzieren, bevor das Volk darüber abgestimmt hat.

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