Mittwoch, Oktober 30

Das neue Taxigesetz verlangt, dass alle mindestens Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen. Viele scheitern daran.

Seit dem 1. Januar gilt das neue Taxigesetz im Kanton Zürich. Die Taxibranche, für die bislang grösstenteils die Gemeinden zuständig waren, wird jetzt vom Kanton einheitlich geregelt.

Eine der Neuerungen: Alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer müssen nachweisen können, dass sie die deutsche Sprache auf B1-Niveau sprechen. Das heisst, sie müssen sich «einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äussern» können.

1500 Taxifahrer erfüllen diese Anforderung nicht, sagt der Präsident des Zürcher Taxiverbands, George Botonakis. Sie verlieren ihren Job, wie «20 Minuten» berichtet hat. Botonakis nimmt Stellung zu dieser Entwicklung.

Herr Botonakis, mit dem neuen Taxigesetz verlieren 1500 Taxifahrer ihre Zulassung. Ist das ein Problem?

Nein, aus Sicht des Verbands nicht. Früher gab es im ganzen Kanton Zürich 4000 Fahrer, die Taxidienstleistungen anboten. Davon waren etwa 1500 bewilligte Taxifahrer aus der Stadt Zürich, Kloten und Winterthur. Die gibt es auch heute noch. Die restlichen 2500 sind sogenannte Zwischentaxis, die sich in den gleichen Wirtschaftsräumen bewegen und Kunden abwerben. Neu haben sich von diesen ungefähr 1000 im Kanton bewilligen lassen.

Die 1500 Taxifahrer, die wegfallen, sind ja seit Jahren in der Stadt unterwegs und kennen ihren Beruf. Hätte man für sie nicht eine Lösung finden sollen?

Die Neuerung war erwartbar. Die Leute waren seit 2020 über die neuen Anforderungen ab 1. Januar 2024 informiert, wussten also auch, dass sie Deutsch lernen müssen. Sie hätten vier Jahre Zeit gehabt, sich weiterzubilden. Im August haben wir zudem ein Lernprogramm gestartet und einen Eignungstest für die Fahrer angeboten.

Wurde das Angebot genutzt?

Nein. Wir waren extrem enttäuscht. Wir schrieben 2500 Mails, 1500 Whatsapp-Nachrichten, und es hat sich ein Einziger angemeldet. Die Leute sind selber schuld, wenn sie nun am Hungertuch nagen. Informationen und Angebote waren zur Genüge vorhanden.

In der digitalisierten Verkehrswelt gibt es Navigationssysteme und Sprachübersetzer-Apps. Bei Uber kann man per Klick einen Chauffeur bestellen. Ist die Sprachregelung für die Zürcher Taxis wirklich nötig?

Ja, die Sprachregelung ist nötig. Wir bieten eine Dienstleistung an. Dazu gehört, dass man einen Gast von A nach B fährt. Dazu gehören aber auch gute Deutschkenntnisse.

Wieso soll ein Taxifahrer mehr verstehen müssen als einfache Sätze wie «Zum Bahnhof, bitte» oder «Können Sie kurz warten»?

Viele der Gäste, die ins Taxi sitzen, wollen Smalltalk mit dem Fahrer führen, über das Wetter, den anstehenden Spitalbesuch oder das Essen im Restaurant. Es schafft Vertrauen. Und es verkürzt die Fahrt und macht sie angenehmer für den Kunden. Ein grosses Segment unserer Gesellschaft sind ältere Herrschaften. Sie schätzen das Gespräch. Oftmals haben sie wenig sozialen Kontakt, sind teilweise etwas vereinsamt. Im Taxifahrer finden sie für die Fahrt einen Gesprächspartner. Dieser muss nicht Zürichdeutsch können, Smalltalk funktioniert auch in gebrochenem Deutsch. Es ist aber ein Qualitätsmerkmal, das uns von anderen Anbietern abhebt.

Hingegen entfällt im neue Taxigesetz die Ortskundeprüfung. Sind Kenntnisse über die Strassen und Orte für eine Taxifahrt nicht wichtiger als die Deutschkenntnisse des Taxifahrers?

Früher regelten die Gemeinden die Anforderungen für Taxifahrer selbst, heute ist dafür der Kanton zuständig. Eine Ortskundeprüfung hat damals Sinn gemacht. Doch mit Navigationsgeräten oder Google braucht es sie heute nicht mehr. Klar wäre es besser, wenn man alle Spitäler des Kantons kennt, die Hauptstrassen, die Museen. Aber das ist in der heutigen Zeit überbewertet. Die Navigationsgeräte führen uns direkt an den Zielort. Zudem haben wir im Raum Zürich gute Fahrer, sie sind Profis.

Uber-Fahrerinnen und Uber-Fahrer müssen keinen Sprachnachweis erbringen. Taxifahrer, die keine Taxibewilligung mehr erhalten haben, dürften also künftig als Uber-Fahrer unterwegs sein.

Die waren schon vorher bei Uber. Aber es stimmt, bei Uber erhält man einfach eine Abhol- und eine Zieladresse. Der Kontakt über die App lässt sich so auf Griechisch, Arabisch oder Italienisch abwickeln.

Gleichzeitig waren sie aber auch als Taxi unterwegs?

Ja, sie stellten einfach eine Taxilampe auf das Dach, sind aber nicht gemeldet. Sie fahren unter dem Radar. Indem sie illegal als Taxi bei den Hotspots, etwa der Langstrasse, umherfuhren und unbestellt Leute mitnahmen, machten sie ein Zusatzgeschäft. Dabei bieten sie eine Fahrt zu einem höheren Preis an als das Taxiunternehmen. Die illegalen Taxifahrten machen unser Geschäft kaputt.

Was passiert jetzt mit diesen Fahrern?

Sie werden finanziell stark unter Druck kommen. Zurzeit fährt aber immer noch ein Grossteil der nicht gemeldeten Fahrer Taxi. Der Übergang zur neuen Regelung braucht etwas Zeit, in ein, zwei Monaten wird das aber mit Grosskontrollen bereinigt.

Dann sind Sie grundsätzlich zufrieden mit dem neuen Taxigesetz?

Ja, die Neuerungen bringen eine gewisse Ordnung ins Gewerbe der Taxifahrerinnen und Taxifahrer.

Was ist neu im Taxigesetz?

jhu. Im neuen Taxigesetz, das die Zürcher Stimmberechtigten vor vier Jahren angenommen haben, wird weit mehr geregelt als die Sprachkompetenz der Fahrerinnen und Fahrer. Das neue Gesetz gilt seit Anfang Jahr kantonsweit, und zwar für Taxis und Limousinen-Fahrdienste wie Uber.

Limousinendienste und Uber-Fahrzeuge müssen neu beim Kanton registriert werden. Die Limousinen-Fahrer müssen zwar nicht nachweisen, dass sie Deutsch können. Sie müssen an der Frontscheibe ihrer Fahrzeuge aber einen blauen Kleber anbringen, auf dem in weisser Schrift «Limousine» steht. Damit sind die Fahrzeuge nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Polizei besser erkennbar, die für die Kontrollen zuständig ist. Mit den Klebern hapert es derzeit aber noch, der Kanton kommt nicht nach mit der Bearbeitung der Gesuche, wie «Züri Today» berichtet. Ein Sprecher der Volkswirtschaftsdirektion begründet dies im Bericht damit, dass viele Limousinen-Dienstleister bis zum letzten Moment mit ihrem Antrag gewartet hätten. Vorläufig wird deshalb niemand gebüsst, der ohne den Limousinen-Kleber unterwegs ist.

Neu sind auch die einheitlichen Vorgaben zur Taxilampe. Nicht nur sind die Masse und die Schriftart genau definiert, sondern auch die zulässigen Farben. Hinten muss die Lampe gelb sein, vorne kantonsgemäss weiss-blau. Taxifahrer, deren Lampen auf beiden Seiten gelb sind, müssen diese bis spätestens in zwei Jahren auswechseln.

Zudem müssen alle Taxis im Kanton ihre Tarife auf der rechten äusseren Fahrzeugseite und im Inneren anschlagen – die Mindestschriftgrösse beträgt 1 Zentimeter. Die Taxibranche geht wegen des neuen Gesetzes von sinkenden Preisen aus. Der «Tages-Anzeiger» zitierte den Präsidenten des Zürcher Taxiverbands mit der Aussage, dass es unter den Anbietern einen Preiskampf geben werde, aber auch die Zahl der Kunden steigen werde. Für die Stadt empfiehlt die Taxisektion Zürich einen Grundtarif von 6 Franken plus 4 Franken pro Kilometer und 80 Rappen pro Minute zu verrechnen.

Fahrerinnen und Fahrer aus anderen Kantonen brauchen eine Taxibewilligung, wenn sie Personen nach Zürich fahren wollen. Falls sie in ihrem Herkunftskanton keine Bewilligung haben, müssen sie in Zürich eine einholen.

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