Mittwoch, Februar 12

Das Stadtzürcher Amt für Verkehr wird mit Briefen eingedeckt. Doch es bleibt hart.

Der Betrag, um den es geht, ist klein, man könnte sagen: lächerlich gering. Dreissig Franken beträgt er. Und doch nerven sich Bewohnerinnen und Bewohner des Zürichbergs gewaltig. Es könne doch nicht sein, dass sie zahlen müssten, um zum eigenen Haus zu fahren, lautet der Tenor.

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Wer ab dem 27. März zu Stosszeiten von Dübendorf direkt Richtung Zürichberg fahren will, muss eine Gebühr an die Stadt entrichten. Die ominösen dreissig Franken sind der Betrag, den die Ausnahmebewilligung jährlich kostet. Mieter und Wohneigentümer aus Zürich Fluntern können sie beantragen. Seit die Regelung bekanntwurde, decken die Anwohnerinnen und Anwohner die städtische Dienstabteilung Verkehr mit Briefen und Anfragen ein.

An siebzig Tagen im Jahr gilt Einbahnregime

Die Zufahrt, um die es geht, stand früher einmal allen offen: die Dreiwiesenstrasse, die vom «Dolder» her in westlicher Richtung zum Zoo führt. Mit den Jahren schwoll jedoch der Verkehrsstrom Richtung Zoo an. Bereits Mitte der neunziger Jahre führte die Stadt die temporäre Einbahn zu Stosszeiten ein.

Der Zoo-Parkplatz ist an Tagen mit hoher Frequenz rasch einmal voll. Die Alternative ist der Parkplatz beim «Dolder» – von hier fährt ein Shuttlebus Richtung Zoo. Damit die Besucher den «Dolder»- und nicht den Zoo-Parkplatz ansteuern, kappt die Stadt die Verbindung vom «Dolder» Richtung Zoo. Dies passiert am Wochenende regelmässig, aber auch am Mittwochnachmittag oder während Ferienzeiten unter der Woche. Zürichberg-Bewohner müssen dann einen Umweg via Kirche Fluntern in Kauf nehmen. Das Einbahnregime tritt an rund siebzig Tagen pro Jahr in Kraft.

Ende Januar bekamen die Anwohner Post von der Stadt. Eigentlich waren es gute Neuigkeiten: die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, um auf der Dreiwiesenstrasse fahren zu können.

Wenn da nicht diese dreissig Franken wären.

Um die Höhe des Betrags geht es den Zürichberg-Bewohnern nicht, sondern ums Prinzip, wie Raymond Porchet vom Quartierverein Fluntern betont. Er sagt: «Es verwundert einen schon, dass sich bei der Stadt niemand darüber Gedanken macht, wie man den Bewohnern entgegenkommen könnte.»

Die städtische Dienstabteilung Verkehr sieht das Ausstellen der Durchfahrtsbewilligung als Dienstleistung, die gebührenpflichtig ist. In einem Brief an eine Anwohnerin schreibt ein Mitarbeiter: «Auch wenn wir Ihren Unmut nachvollziehen können, ist im Sinne der Gleichberechtigung keine Ausnahme möglich.» Die Gebühr gelte für alle Fahrverbote in der Stadt.

Den Zürichberg-Bewohnern will aber nicht in den Kopf, weshalb sie eine Gebühr entrichten müssen für ein Verkehrsregime, das alleine der Zoo mit seinem Freizeitverkehr verursacht. Dieser Verkehr ist für sie ohnehin schon störend. Die Automobilisten kurven auf der Suche nach einem Parkplatz durch die Quartiere. Viele stellen ihr Fahrzeug illegal auf Waldwegen ab – und nehmen selbst eine drohende Busse von 220 Franken in Kauf.

Die Zoo-Anfahrt ist seit Jahren ein ungelöstes Problem. Von den über 1,2 Millionen Besuchern jährlich – mehr als 8000 sind es an Spitzentagen – reist über die Hälfte mit dem Auto an. Pläne für ein unterirdisches Parkhaus vor der Masoala-Halle kommen nur schleppend voran. Gleiches gilt für die geplante Seilbahn vom Bahnhof Stettbach her, die durch Einsprachen blockiert ist.

An der gegenwärtigen Verkehrssituation dürfte sich deshalb nicht so schnell etwas ändern. Gemäss der Stadt beteiligt sich der Zoo nicht finanziell, jedoch unter anderem mit Kommunikationsmassnahmen bezüglich Anreise sowie eigenen Projekten wie der Zoo-Seilbahn.

Beim Juckerhof zahlen die Anwohner nichts

Probleme mit Freizeitverkehr gibt es auch in anderen Gemeinden im Kanton Zürich. Ein berühmtes Beispiel ist der Juckerhof in der Gemeinde Seegräben im Zürcher Oberland. Auch dort werden bei hohem Verkehrsaufkommen Strassen gesperrt. Aber dort ist die Zufahrt für Anwohner anders gelöst als in der Stadt Zürich. Sämtliche Einwohner erhalten jährlich per Post eine Vignette zugestellt – gratis.

Wäre eine solche Regelung auch in Zürich denkbar? Nein, schreibt die Dienstabteilung Verkehr auf Anfrage. Die Regelung basiere auf einer städtischen Verordnung. Zudem sei im Falle des Zoos eine kostenlose Alternativroute jederzeit gewährleistet.

Die Quartierbewohner wollen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Eine Bewohnerin ist nun an den Ombudsmann der Stadt Zürich gelangt. Die Forderung: Die Stadt Zürich solle in diesem Fall auf die Gebühr verzichten. Die Stadt bleibt allerdings unnachgiebig. Die Dienstabteilung Verkehr schreibt auf Anfrage: «Einzelne Gebühren können wir nicht erlassen.»

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