Freitag, Januar 31

Bundesrat Guy Parmelin hat in Bern den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Raumfahrt präsentiert. Neu sollen Betreiber von Satelliten eine Bewilligung einholen und besser kontrolliert werden können.

«Betreiber eines Satelliten müssen eine Bewilligung einholen, wie Autofahrer einen Permis zum Autofahren brauchen.» Dies sagte Bundesrat Guy Parmelin am Mittwoch anlässlich einer Pressekonferenz in Bern. Parmelin präsentierte den Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Raumfahrt, für das der Bundesrat nun die Vernehmlassung eröffnet hat.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Es soll ein Gesetz sein, das die Schweiz für die Zukunft absichert. Denn laut dem Bundesrat werden staatliche und kommerzielle Aktivitäten zur Raumfahrt immer wichtiger, auch in der Schweiz. Der Weltraum trage gar «wesentlich zum Wohlstand der Schweiz» bei, sagte Parmelin getreu einem Wirtschaftsminister.

Deshalb erachte es der Bundesrat als notwendig, auch den dafür nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Aus Gründen der Sicherheit, aber auch um wettbewerbsfähig zu sein. Es brauche attraktive Rahmenbedingungen, so Parmelin, damit auch ein Elon Musk seine Satelliten unter Schweizer Flagge ins All schicken wolle.

Attraktiv sein für einen Elon Musk

Die Vorlage zum Bundesgesetz für Raumfahrt betrifft vor allem die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten. Oder konkreter von Satelliten. Bundesrat Parmelin sagte, Satelliten kämen eine immer grössere Bedeutung zu. In der Wirtschaft, für die Sicherheit, für alltägliche Anwendungen wie Navigationssysteme und Wettervorhersagen. Satelliten liefern die Daten, die wir brauchen, von denen wir längst abhängig geworden sind.

Laut dem Bericht zum Gesetzesentwurf wurden seit dem Start des ersten Satelliten Sputnik I im Jahr 1957 mehr als 20 000 Satelliten in den Erdorbit gebracht. Mehr als 13 000 davon kreisen noch immer um die Erde – und es werden immer mehr. Die Zahl der Satelliten, die vom Schweizer Boden aus ins All geschickt werden, ist laut Bundesrat noch klein, doch die Aktivitäten nähmen zu, von privaten und von staatlichen Akteuren. Wer diese genau sind, ist der Regierung jedoch unbekannt.

Der Bundesrat schreibt, er begrüsse die vermehrte Ansiedlung von Satellitenbetreiberinnen in der Schweiz. Doch um in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein und als Standort attraktiv zu gelten, brauche es einen rechtlichen Rahmen.

Die Schweiz ist seit Beginn der 1960er Jahre an der europäischen Raumfahrt beteiligt. Sie ist ein Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation ESA und hat vier von fünf Weltraumverträgen der Uno unterzeichnet. Doch auf nationaler Ebene fehlten bisher gesetzliche Grundlagen, die etwa die Regeln der Uno konkret umsetzen.

Der Bundesrat verfolgt nun mit dem Gesetzesentwurf zwei Ziele: Er will mehr Befugnisse, um Betreiber von Satelliten kontrollieren oder verbieten zu können. Dabei geht es auch um die Sicherheit: Laut den Uno-Weltraumverträgen sind die Vertragsstaaten völkerrechtlich verantwortlich für nationale Tätigkeiten im Weltraum, unabhängig davon, ob es sich um staatliche oder private Akteure handelt.

Parmelin sagte dazu: «Das neue Gesetz ermöglicht es der Schweiz, unerwünschte Weltraumaktivitäten zu verbieten.» Satellitenbetreiber müssten neu eine Bewilligung einholen und würden einer Aufsicht unterstellt. Die Behörden wüssten somit, welche Satelliten von wem und zu welchem Zweck von der Schweiz aus ins All geschickt werden.

Attraktiver dank Bewilligungspflicht

Dieser klare rechtliche Rahmen soll auch den Standort Schweiz attraktiver machen. Die Bewilligungen seien für private Akteure von Vorteil, schreibt der Bundesrat im Bericht. Sie würden es den Unternehmen erleichtern, Dienste von Anbietern in Anspruch zu nehmen, die für sie die Satelliten in den Weltraum befördern. Eine offizielle Bewilligung der Schweiz dient in diesem Sinne wie ein Gütesiegel, das rechtliche Fragen klärt und Vertrauen schafft.

Was es genau braucht, um eine Bewilligung zu erhalten und welche Aktivitäten verboten werden sollten, bleibt an der Pressekonferenz jedoch unklar. Parmelin sagt, der Bundesrat habe sich bei der Regulierung für den Ansatz «so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig» entschieden. Die neue Aufsichtsbehörde solle «möglichst schlank und effizient» sein.

Oder in anderen Worten: So wenig Hürden für die Wirtschaft wie nötig, bei so viel Sicherheit wie möglich.

Exit mobile version