Der Bundesrat will mit einem Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative das Technologieverbot für die Kernkraft aufheben. Doch dagegen formiert sich eine starke Opposition. Auch die Stromwirtschaft ist sich in der Atomfrage uneins.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Die Schweiz steht vor einem Grundsatzentscheid in der Energiepolitik. Vor sieben Jahren sprach sich das Stimmvolk für den Ausstieg aus der Kernenergie aus. Die bestehenden Kernkraftwerke sollten zwar weiterlaufen dürfen, solange sie sicher sind. Doch darüber hinaus sollten die erneuerbaren Energien die Kernenergie ersetzen.

Der Bundesrat möchte von diesem Kurs abweichen und den damaligen Volksentscheid umstossen. Die Welt habe sich seit 2017 fundamental verändert, argumentiert der Energieminister Albert Rösti: Die Aggression Russlands gegen die Ukraine, das starke Bevölkerungswachstum und der massierte Widerstand gegen geplante Wind-, Sonnen- und Wasserkraftanlagen hätten zur Folge, dass es sich die Schweiz nicht mehr leisten könne, auf die Kernenergie zu verzichten. «Es muss möglich sein, Leibstadt oder Gösgen nötigenfalls mit einem neuen Kernkraftwerk zu ersetzen», sagte Rösti kürzlich in einem Interview mit der NZZ.

Bis es so weit kommt, wird der SVP-Magistrat allerdings noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Das zeigen die Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative, in der die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke verankert werden soll. Die Skepsis gegenüber einer Wiederbelebung der Nuklearenergie ist dabei unerwartet gross.

Viele Fragezeichen bei den Kantonen

So äussert sich die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) auffallend kritisch zum Vorgehen des Bundesrats. Eine so zentrale Weichenstellung bedürfe einer umfassenden strategischen und fachlichen Analyse, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Man verlange deshalb vom Bundesrat, eine entsprechende Auslegeordnung vorzunehmen. Aus Sicht der Kantone müssen der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz weiterhin höchste Priorität geniessen.

Auch einzelne Kantone beurteilen die geplanten Kehrtwende des Bundesrats negativ. Bevor der Entscheid über die Zulassung neuer Kernkraftwerke getroffen werde, müsse geklärt werden, ob Kernkraftwerke wirtschaftlich tragbar seien und sich in das Energiesystem integrieren liessen, schreibt die Regierung des Kantons Graubünden in ihrer Stellungnahme. Der Kanton Schwyz bemängelt, dass der Bundesrat keine Angaben zu zentralen Fragestellungen mache: etwa, wie die neuen Kernkraftwerke finanziert würden und wie die dafür benötigten radioaktiven Stoffe endgelagert werden sollten. Das sorge für Verunsicherung, was für den Ausbau der einheimischen Stromproduktion kontraproduktiv sei.

Abschlägig beurteilen die Städte die Atompläne des Bundesrats: Sie weisen darauf hin, dass der Neubau von Kernkraftwerken den Ausbau der erneuerbaren Energien konkurrenziere, und befürchten, dass staatliche Fördermittel den erneuerbaren Energien entzogen werden, da die Kernenergie ohne Subventionen wirtschaftlich nicht tragfähig sei. Die Energiewende hin zu einer erneuerbaren Stromproduktion sei bis 2050 gemäss der Wissenschaft machbar, konstatiert der Städteverband.

Auch in der Stromwirtschaft ist die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke umstritten. Auf Ablehnung stösst der Gegenvorschlag etwa bei Swisspower, einer Allianz von zwanzig Stadtwerken. Sie kritisiert, dass der vom Bundesrat vorgeschlagene Schritt nicht nur das Vertrauen in die erneuerbaren Energien untergrabe, sondern auch die Planungssicherheit für die Branchenakteure. Ein echter Mehrwert für die Schweizer Energieversorgung sei nicht zu erkennen: Mit dem absehbaren Gesetzesprozess stelle der Vorschlag weder auf kurze noch auf mittlere Frist eine valable Lösung für die Versorgungssicherheit und die Dekarbonisierung der Schweizer Energieversorgung dar.

Scharfe Kritik kommt von AEE Suisse, dem Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien. Er wirft dem Bundesrat Irreführung in der Darstellung des Gegenvorschlags vor. Dort nämlich heisse es, dass die Aufhebung des Neubauverbots keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen hätte.

Das jedoch stimme nur bedingt. Es sei in der Energiebranche unbestritten, dass ein neues Kernkraftwerk ohne massive staatliche Subventionen nicht realisierbar sei. Auch habe sich die Lage gegenüber 2017 nicht wie vom Bundesrat behauptet grundlegend verändert. So seien die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich erhöht und entsprechende Massnahmen im – vom Volk klar angenommenen – Stromgesetz verankert worden.

Je mehr Optionen, desto besser

Unterstützung erhält der Bundesrat vom Verband der Schweizer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Trotz dem klaren Bekenntnis des Volkes zum Stromgesetz bleibt für ihn ein Fragezeichen bezüglich der Akzeptanz einzelner Energieprojekte und des Fortschritts beim Ausbau der erneuerbaren Energien. «Je mehr Optionen langfristig zur Verfügung stehen, desto besser», konstatiert der VSE. Erste Priorität müsse jedoch weiterhin die Umsetzung des Stromgesetzes haben.

Voll hinter den Gegenvorschlag des Bundesrats stellt sich Economiesuisse. «Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, a priori klimaneutrale Technologien auszuschliessen», schreibt der Wirtschaftsdachverband. Das Technologieverbot müsse daher zwingend aufgehoben und der Neubau von Kernkraftwerken wieder erlaubt werden. Nach der Stärkung der Erneuerbaren sei die Technologieoffenheit der nächste Meilenstein für die Versorgungssicherheit.

Noch nicht zur Aufhebung des Neubauverbots Stellung genommen haben die Parteien. Die Vernehmlassung zur Blackout-Initiative und zum Gegenvorschlag dauert noch bis Mitte nächster Woche.

Exit mobile version