Donnerstag, Juli 4

Die Stadt hätte ein Vorkaufsrecht, zeigt bisher aber wenig Interesse an den Liegenschaften.

Herrschaftshäuser am Zürichberg begegnen einem auf dem hiesigen Immobilienmarkt nicht alle Tage. Umso auffälliger ist die Ballung an «herrschaftlichen Villen» und «Mehrfamilienhäusern», die derzeit auf Onlineplattformen auftauchen.

Da wären drei Liegenschaften an der Voltastrasse, nebeneinander gelegen, die entweder einzeln oder je nach Portemonnaie auch im Paket gekauft werden können. Die Wohnfläche beginnt beim «kleinsten» Objekt mit 222 Quadratmetern und geht hoch bis 412 Quadratmeter.

Oder da wäre das Mehrfamilienhaus an der Turnerstrasse: mit 1200 Quadratmetern Wohnfläche und einer «unverbaubaren, attraktiven Fernsicht» nochmals eine Hausnummer stattlicher.

Die vier Liegenschaften in den Stadtkreisen 6 und 7 gehören der ETH, und diese strebt einen Verkauf an, wie das Portal «Tsüri» berichtet. Grund dafür ist ein Vertrag aus dem Jahr 2010, in dem Stadt und Hochschule eine sogenannte «Wohnraum-Rückführung» vereinbart haben. Die Abmachung sieht vor, dass Wohnhäuser, die von der ETH als Büros verwendet wurden, nun wieder als Wohnungen genutzt werden sollen.

Insgesamt hat sich die ETH dazu bereit erklärt, «zweckentfremdeter Wohnraum» von 7600 Quadratmetern zurückzugeben. Bei einem Teil davon handelt es sich um Räumlichkeiten, welche die ETH gemietet hat und nun freigibt.

Bei 4600 Quadratmetern handelt es sich derweil um Liegenschaften, die der Hochschule gehören, darunter die vier Objekte, die nun auf Homegate angeboten werden. Ein weiteres Verkaufsobjekt ist noch nicht online. Alle Verkäufe sollen bis 2025 abgeschlossen sein. Damit sei der Vertrag mit der Stadt erfüllt.

Der Meistbietende bekommt den Zuschlag, aber . . .

Ein Blick in die Verkaufsunterlagen zeigt die Dimensionen des Geschäfts: Der Richtpreis für das Mehrfamilienhaus an der Turnerstrasse liegt bei 13,2 Millionen Franken. Bei den Liegenschaften an der Voltastrasse wurden 4,5 Millionen, 3,6 Millionen und 2,7 Millionen Franken geschätzt.

Die ETH verkauft die Objekte an bester Lage «grundsätzlich zu Marktpreisen», unabhängig davon, ob es sich beim Käufer um den Bund, den Kanton, die Gemeinde oder Private handelt. So ist es in der Immobilien-Verordnung des Bundes geregelt.

Gemäss einem ETH-Sprecher wird ein zweistufiges Bieterverfahren durchgeführt. Den Zuschlag erhalte wie üblich der Höchstbietende. Die Stadt habe aber die Option, nach dem Bieterverfahren per Vorkaufsrecht die Liegenschaft zum höchsten Gebot zu kaufen.

Im Vorfeld des Bieterverfahrens seien Bund, Kanton und Stadt angefragt worden, ob sie Interesse hätten. Die städtische Liegenschaftsverwaltung bestätigt, aufgrund des städtischen Vorkaufsrechts über den Verkauf informiert worden zu sein.

Laut einem ETH-Sprecher ist aber von keiner der drei Parteien ein Interesse geltend gemacht worden. Mit anderen Worten: Die Stadt dürfte wohl auf einen Kauf der Herrschaftshäuser verzichten.

Ist der Preis zu hoch? Die städtische Liegenschaftsverwaltung äussert sich auf Anfrage nicht zu laufenden Verfahren. Aus «Wettbewerbs- und Diskretionsgründen», wie es heisst.

Nebst dem Preis spielen laut einem Sprecher der städtischen Liegenschaftsverwaltung unter anderem auch die Anzahl Mietobjekte, die Lage, die heutige Nutzung, das bauliche Potenzial und der Denkmalschutz eine Rolle. Am Ende ergebe das eine Gesamtbeurteilung.

Auch die Uni wird Villen zurückgeben

Nicht nur die ETH, auch die Universität Zürich wird künftig Liegenschaften als Wohnraum zurückgeben. Auch hier sind etliche Villen am Zürichberg darunter. Diese «Wohnraum-Rückführung» ist allerdings an den Neubau des «Forums UZH» gekoppelt, das Herz des neuen Hochschulquartiers, das für 598 Millionen Franken beschlossen wurde.

Eine Rückgabe der Liegenschaften sei erst möglich, sagt eine Sprecherin der Universität Zürich, wenn entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung stünden. Und das kann bis Mitte 2030 dauern, wie die Sprecherin erklärt. Wenn es dereinst so weit ist, plant die Uni mit einer Rückgabe in Etappen. Acht Objekte gehen dann an den Kanton Zürich zurück, und bei drei Liegenschaften soll der Mietvertrag gekündigt werden.

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