Freitag, September 20

Wer im Laden bar bezahlen will, soll dies auch können: Das verlangte eine Volksinitiative. Doch die Initianten haben nicht genügend Unterschriften gesammelt. Sie geben aber nicht klein bei.

Bargeld hat in der Schweiz als Zahlungsmittel für Privathaushalte an Bedeutung verloren. Die technische Entwicklung und die Pandemie waren zentrale Treiber. Gemäss der jüngsten Auflage des «Swiss Payment Monitor» fiel der Anteil der Barzahlungen von Privatpersonen in physischen Geschäften gemessen an der Zahl der Transaktionen von 52 Prozent 2019 auf noch 29 Prozent gegen Ende 2023.

Doch Bargeld hat auch im Zeitalter von Onlinehandel und Bezahl-Apps noch Charme: Es ist anonym, es ist auch für Technologiemuffel zugänglich, es funktioniert auch beim Ausfall elektronischer Systeme, und man weiss, was man hat. Der Bundesrat und die Nationalbank betonten wiederholt, dass sie den Fortbestand des Bargelds wollen.

Aber nicht alle trauen solchen Erklärungen. Die Freiheitliche Bewegung Schweiz hatte gleich zwei Volksinitiativen zur Verankerung des Bargelds in der Bundesverfassung lanciert. Die erste reichten die Initianten 2023 ein. Dieser Vorstoss stellt zwei Forderungen: Der Bund muss die Bargeldversorgung immer sicherstellen, und ein Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung müsste Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden. Das gilt im Prinzip schon jetzt, doch nicht ausdrücklich auf Verfassungsstufe.

Diese Initiative hat sich bereits als Erfolg entpuppt. Der Bundesrat lehnt sie zwar ab, doch er schickte diesen Juni einen Gegenentwurf ans Parlament, der die Kernforderungen der Initiative übernimmt und den geltenden Gesetzesrahmen auf Verfassungsstufe hievt. Der Gegenentwurf enthält nur zwei einfache Sätze: «Die schweizerische Währung ist der Franken. Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.»

Der Präsident der Freiheitlichen Bewegung Schweiz ist der Informatiker Richard Koller. Er ist mit dem Gegenvorschlag noch nicht zufrieden, weil die Regierung vom «Franken» statt vom «Schweizerfranken» rede. Doch das erscheint als triviale Differenz.

Fruchtloser Schlussspurt

Viel mehr Gegenwind verspürten Koller und seine Vereinigung mit ihrer zweiten Bargeldinitiative. Diese geht weit über den geltenden Rechtsrahmen hinaus. Sie fordert, dass im physischen Detailhandel und bei anderen Verkaufspunkten mit möglichen Direktbezügen von Produkten oder Dienstleistungen die Verkäufer Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Zudem enthält diese Initiative ziemlich detaillierte Vorgaben für die Möglichkeiten des Bezugs von Bargeld.

Doch diese Initiative ist nun gescheitert. Die Frist für die Unterschriftensammlung läuft diesen Samstag ab. Die Initiative komme mangels Unterschriften nicht zustande, gestand der Hauptinitiant Richard Koller auf Anfrage: «Es fehlen sicher etwa 25 000 bis 30 000 Unterschriften.»

Im Juni hatte Koller angedeutet, dass seine Vereinigung bis dahin etwa 70 000 Unterschriften gesammelt habe. Er zeigte sich damals zuversichtlich, mit einem Schlussspurt auf etwa 120 000 Unterschriften zu kommen. Doch der Schlussspurt hat nun offenbar nicht mehr viel gebracht. Koller begründet das Scheitern vor allem damit, dass der Initiativtext «sehr umfangreich» und «zu kompliziert» gewesen sei.

Das gilt nicht zuletzt für die Vorgaben zu Möglichkeiten des Bezugs von Bargeld. So hätte es laut dem Initiativtext solche Bezugsmöglichkeiten in Städten alle zwei Kilometer geben müssen, generell in allen Gemeinden ab 1000 Einwohnern mindestens an einem Ort und bei Gemeinden unter 1000 Einwohnern innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehr.

Schlankere Initiative geplant

Das Scheitern dieser Initiative ist nicht das Ende der Geschichte, wie Richard Koller deutlich macht: «Wir müssen einen neuen Weg suchen.» Er kündigt eine neue Initiative an, die einfacher und kürzer sei, aber ebenfalls die Kernforderung einer Pflicht der Bargeld-Annahme im Präsenzgeschäft des Detailhandels enthalten werde. Verzichten werde man dagegen auf Vorgaben für Möglichkeiten des Bezugs von Bargeld. Die neue Initiative wird laut Koller voraussichtlich im nächsten Frühling lanciert, doch in Stein gemeisselt sei der Zeitplan nicht.

Eine Pflicht der Annahme von Bargeld wäre ein erheblicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Es gibt zwar schon nach geltendem Recht im Grundsatz eine solche Akzeptanzpflicht, aber die Beteiligten können eine andere Abmachung treffen. Konkret heisst das: Wenn ein Geschäft gut sichtbar ein Schild «Keine Barzahlungen akzeptiert» aufhängt und der Kunde trotzdem im Laden etwas kauft, gilt dies als massgebende Abmachung. Der Nationalrat hatte 2022 einen Vorstoss für eine Bargeld-Annahme-Pflicht mit 130 Nein gegen 58 Ja klar abgelehnt. Zuspruch gab es fast nur aus der SVP-Fraktion.

Zurzeit ist die Bargeld-Akzeptanz im Detailhandel immer noch gross. Laut der jüngsten Firmenerhebung der Nationalbank akzeptierten 2023 über 90 Prozent der Anbieter im Präsenzgeschäft Barzahlungen. Der meistgenannte Grund für die Akzeptanz war das Kundenbedürfnis.

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