Der Bund will sein Lohnsystem der Privatwirtschaft annähern. Das sieht so aus: Nicht mehr alle Beamten erhalten mehr oder weniger automatisch Toplöhne und Bestbewertungen – dafür steigt der Einstiegslohn.

Der Bundesrat krempelt das Lohnsystem der Bundesverwaltung um. Sein Ziel: eine stärkere Angleichung an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft. Rund 44 000 Angestellte im öffentlichen Dienst müssen sich auf potenzielle Änderungen einstellen.

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Bisher konnten eigentlich alle Beamten damit rechnen, leistungsmässig mit «gut» oder «sehr gut» eingestuft zu werden, was eine automatische jährliche Lohnerhöhung nach sich zog. Praktisch alle erreichten somit über die Jahre das Maximum ihrer Lohnklasse.

Damit ist, wie der Bundesrat am Freitag mitgeteilt hat, künftig Schluss: Die Lohnkurve wird flacher, das Erreichen des Maximalgehalts ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Stattdessen soll ein Ziellohn angesteuert werden, der etwa 10 Prozent unter dem bisherigen Maximum liegt. Nur noch wer kontinuierlich «sehr gute» Leistungen erbringt, darf künftig das oberste Limit seiner Gehaltsklasse erwarten.

Heute erhalten nicht weniger als 97 Prozent der Angestellten in der Personalbeurteilung jeweils die Note «gut» oder «sehr gut». Sie bekommen damit Anspruch auf eine Lohnerhöhung von 1,5 bis 4 Prozent, sofern sie das Maximum in ihrer Lohnklasse nicht schon erreicht haben. Seit 2020 sind die Löhne um 5 Prozent gestiegen. Das Durchschnittsgehalt liegt neu bei 130 000 Franken.

Mit dem Entscheid setzt der Bundesrat frühere Beschlüsse um, die auf ein Postulat der Nationalräte Jean-Paul Gschwind (Mitte) und Pirmin Schwander (SVP) zurückgehen. Doch der Bund wäre nicht der Bund, wenn er bei seiner gutbezahlten Verwaltung ansetzen würde wie ein privates Unternehmen. Stattdessen reagiert er mit höheren Einstiegsgehältern auf den Wettbewerb um Fachkräfte.

Der Bund mit seinen guten Gehältern, guten Sozialleistungen, grosszügigen Home-Office-, Pendler- und Weiterbildungsangeboten möchte sich «stärker als attraktiver Arbeitgeber präsentieren». Dafür wird der sogenannte Ortszuschlag gestrichen, der bisher Unterschiede bei den regionalen Lebenshaltungskosten ausgeglichen hatte.

Keine Sparmassnahme

Wer schon beim Bund arbeitet, muss sich darüber keine Sorgen machen: Er behält diesen Zuschlag, integriert in den regulären Lohn. Aber auch Neuangestellte können sich trösten: Sie profitieren stattdessen direkt von einem höheren Anfangssalär.

Mit der Reform bezweckt der Bund, der bald das Scheitern seines Sparpakets verkünden dürfte, denn auch keine Sparmassnahmen, wie er selbst zugibt. Aber er erwarte mittel- bis langfristig moderate Einsparungen bei den Personalkosten. Allerdings soll sich die Gesamtsumme der Löhne, über die gesamte Karriere eines Mitarbeitenden betrachtet, kaum ändern.

226 000 Franken für persönliche Mitarbeiter

Die Löhne der Bundesverwaltung sind in 38 Klassen unterteilt. An der Spitze stehen Staatssekretäre und der Armeechef mit Jahresgehältern bis zu 405 251 Franken. Die Löhne der persönlichen Mitarbeiterinnen und der Kommunikationschefs der Bundesräte liegen bei maximal rund 226 000 Franken. Ein Wirtschaftsinformatiker verdient bis zu 159 000 Franken jährlich.

Chauffeure von Bundesräten und Fachspezialistinnen der Verwaltung erreichen in Lohnklasse 11 knapp 92 000 Franken, während Reinigungskräfte in der niedrigsten Klasse maximal etwa 66 500 Franken (rund 5100 Franken monatlich) erhalten.

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