Donnerstag, April 3

Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge sollen kantonalen Mindestlöhnen vorgehen. Das will das Bundesparlament. Doch die Umsetzung wird schwierig: Nebst der Linken gehören auch der Bundesrat und praktisch alle Kantone zu den Gegnern.

Staatliche Mindestlöhne sind ein alter Traum der Linken. Faktisch geht es um Subventionen für gewisse Arbeitnehmer, ohne dass die Kosten das Staatsbudget direkt belasten. Formal zahlen die Arbeitgeber die Rechnung, doch im richtigen Leben werden die Kosten grossenteils überwälzt – auf Konsumenten, Arbeitnehmer und Arbeitslose. Wer am Ende wie viel zahlt, hängt von der Marktlage der einzelnen Betriebe ab und lässt sich kaum nachvollziehen. Die Verschleierung der Kosten macht Mindestlöhne politisch attraktiv.

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In der Schweiz war indes 2014 eine Gewerkschaftsinitiative für einen nationalen Mindestlohn an der Urne klar gescheitert. In der Folge entdeckte die sonst zentralistische Linke die Liebe zum Föderalismus und versuchte es mit kantonalen Vorlagen zunächst in linken Kantonen. So haben heute Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt kantonale Mindestlöhne. Diese liegen zwischen 20 und gut 24 Franken pro Stunde plus Feriengutschriften.

Diesen Februar scheiterten Mindestlohninitiativen in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn an der Urne. Doch weitere Initiativen sind in den Kantonen Freiburg, Waadt und Wallis und in diversen Städten hängig. Die Städte Zürich und Winterthur haben kommunale Mindestlöhne schon beschlossen, doch ob solche im Kanton Zürich überhaupt zulässig sind, muss noch das Bundesgericht beurteilen.

Verträge kontra Gesetz

Vielen bürgerlichen Bundesparlamentariern gehen kantonale und kommunale Mindestlöhne gegen den Strich. Die sonst föderalistischen Bürgerlichen entdeckten die Liebe zum Zentralismus. Das Bundesparlament verlangte 2022 vom Bundesrat per Motion ein Gesetzprojekt zur Aushebelung von kantonalen Mindestlöhnen in gewissen Fällen. Konkret sollen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen auch unterhalb von kantonalen Mindestvorgaben zulässig sein.

Laut den Kritikern untergraben kantonale und kommunale Mindestlöhne, welche GAV-Bestimmungen übersteuern, die Sozialpartnerschaft. Zudem dürfe es nicht sein, dass kantonale Regeln die vom Bundesrat zum Teil landesweit als allgemeinverbindlich erklärten GAV aushebeln können.

Aus Sicht des Bundesrats ist der Befehl des Parlaments staatsrechtlich problematisch. Die verlangte Änderung beschneide die in der Bundesverfassung verankerte Kompetenz der Kantone, sozialpolitisch tätig zu werden. Zudem sei ein GAV auch bei Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesrats demokratisch nicht gleich legitimiert wie ein kantonales Gesetz.

Dennoch legte die Regierung im Dezember 2024 zähneknirschend ein Gesetzesprojekt vor, das den Auftrag des Parlaments wenigstens teilweise umsetzt. Der Vorschlag liess aber offen, was bei Widersprüchen zwischen allgemeinverbindlichen GAV und kantonalen Mindestlöhnen gelten soll. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die Frage diese Woche geklärt: Mit 16 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission, in solchen Fällen den Vorrang des GAV ausdrücklich zu verankern.

Die Rückendeckung gegenüber den staatsrechtlichen Einwänden holte sich die Kommissionsmehrheit durch ein Rechtsgutachten der Anwältin und Titularprofessorin Isabelle Häner. Bestellt hatte das Gutachten der Branchenverband Gastrosuisse. Das Papier bezeichnete kantonale Mindestlöhne als «kompetenzwidrige Form wirtschaftspolitischer Massnahmen». Einen unbotmässigen Eingriff in die Kantonskompetenzen durch das Anliegen des Bundesparlaments verneint das Gutachten – unter anderem mit dem Hinweis, dass auch der Bund sozialpolitisch tätig werden könne.

Umstrittenes Gutachten

Der Bundesrat war überhaupt nicht überzeugt: Die diskutierte Gesetzesvorlage schaffe keinen nationalen Mindestlohn und betreibe keine Sozialpolitik. Es gehe nur um die Allgemeinverbindlichkeit von GAV mit Mindestlöhnen unterhalb von kantonalen Vorgaben. Kraft des besagten Rechtsgutachten verkünden aber die Befürworter des Gesetzesprojekts ein gängiges Motto: Die Juristen sind sich uneinig – deshalb kann die Politik frei entscheiden.

Mindestlöhne sind für die Armutsbekämpfung wenig zielgerichtet, weil die Hauptursachen für Armut nicht tiefe Löhne sind, sondern ein Mangel an Erwerbsarbeit und schwierige Familienverhältnisse. So betraf zum Beispiel von den Armutsgefährdeten 2022 nur etwa ein Fünftel Haushalte mit hohen Erwerbspensen. Doch das Bundesgericht hatte 2017 dem Mindestlohn im Kanton Neuenburg eine sozialpolitische Etikette verabreicht und damit die kantonale Kompetenz dafür akzeptiert.

Die Linke quittierte diese Woche den Entscheid der Nationalratskommission mit einem Aufschrei. «Wir werden diesen Angriff auf die Mindestlöhne mit aller Kraft bekämpfen», erklärte die SP. Von der diskutierten Gesetzesvorlage dürften kurzfristig nur relativ wenige Arbeitnehmer direkt betroffen sein. Per Mitte 2024 waren total 76 GAV mit nationaler oder kantonaler Allgemeinverbindlichkeit in Kraft. In vielen von diesen gibt es keine Mindestlöhne unterhalb von kantonalen Mindestvorgaben. Zudem haben drei der fünf Kantone mit Mindestlöhnen einen Vorrang von allgemein verbindlichen GAV gegenüber kantonalen Mindestvorgaben festgelegt.

Keine solchen Vorrang haben die Kantone Genf und Neuenburg. Gemäss Beobachtern würde das diskutierte Bundesgesetz vor allem bei GAV in drei Sektoren eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern betreffen: Gastgewerbe, Coiffeure und Reinigung. Dies in erster Linie im Kanton Genf, der schweizweit den höchsten Mindestlohn mit über 24 Franken pro Stunde kennt. Und in zweiter Linie im Kanton Neuenburg.

Zu hören ist eine grobe und unbestätigte Schätzung von total etwa 11 000 direkt betroffenen Arbeitnehmern. Möglich wären dem Vernehmen nach für Betroffene Lohneinbussen von mehreren hundert Franken pro Monat. Die Betroffenheit könnte sich noch ausweiten, falls weitere kantonale oder städtische Mindestlöhne in Kraft treten.

Schwieriger Urnengang

Die Vorlage der Nationalratskommission hat im Parlament valable Chancen. Denn bei der Vorlage geht es um die Ausführung eines Auftrags, den das Parlament selbst gegeben hatte; im Ständerat war die Mehrheit dafür deutlich, im Nationalrat knapp. Allerdings kommt es vor, dass das Parlament dem Bundesrat Aufträge gibt, dann aber die Umsetzung ablehnt – etwa weil die Probleme deutlicher geworden sind.

Beschliesst das Parlament das geplante Gesetzesprojekt, dürfte noch eine hohe Hürde bevorstehen: eine Volksabstimmung. Ein linkes Referendum wäre wahrscheinlich. Die Parlamentsmehrheit müsste dabei nicht nur gegen die Linke kämpfen, sondern auch gegen die Kantone; diese wollen sich ihre Kompetenzen nicht beschneiden lassen. Auch die Ablehnung durch den Bundesrat wäre ein Faktor. Der Bundesrat darf zwar im Abstimmungskampf nicht gegen einen Parlamentsbeschluss auftreten, aber die Haltung der Regierung wird breit bekannt sein.

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