Donnerstag, April 24

Neu soll im Gesetz geregelt werden, wann Asylsuchende durchsucht und für kurze Zeit festgehalten werden dürfen.

Im Frühjahr 2021 machten gravierende Vorwürfe die Runde: Angestellte von Sicherheitsfirmen seien in Asylzentren des Bundes auf Asylsuchende losgegangen und hätten sie physisch angegriffen. Drei Jahre und eine externe Untersuchung später hat der Bundesrat am Mittwoch eine Vorlage an das Parlament überwiesen, die dazu dienen soll, die Regeln zu klären und die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.

Erste Verbesserungen im Betrieb hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach eigenen Angaben bereits umgesetzt. Jetzt geht es um jene Themen, für die eine Gesetzesänderung notwendig ist. Generell will der Bundesrat regeln, in welchen Situationen die Angestellten des SEM zur Gewährung der Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden dürfen – und unter welchen Umständen sie solche Aufgaben auch an private Unternehmen auslagern können.

Für zwei Stunden einsperren

Unter anderem geht es um die Frage, wann und von wem Asylsuchende und deren Eigentum auf «verfahrensrelevante Unterlagen und Beweismittel» sowie alkoholische Getränke hin durchsucht werden dürfen. Die Mehrheit der Kantone und die bürgerlichen Parteien unterstützen die Vorlage.

Die Linke kritisiert unter anderem die Möglichkeit einer «vorübergehenden Festhaltung zur Abwendung unmittelbarer Gefahr», die der Bundesrat verankern will. Sein Vorschlag sieht vor, dass gefährliche Asylsuchende, die älter sind als 15 Jahre, bei einer akuten Bedrohung auf Anordnung des SEM kurzzeitig eingesperrt werden können.

Unmittelbar vor einer solchen Intervention müssten das SEM oder die zuständige Sicherheitsfirma die Polizei informieren. Die betroffene Person kann danach festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft, maximal aber zwei Stunden. Das Parlament entscheidet in den nächsten Monaten über die Vorlage.

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