Donnerstag, Oktober 3

Auch die SVP bleibt am Ball und wird von der Landesregierung nach den Sommerferien wieder Auskunft zum Sender verlangen.

Radio Lora pflegt ein harmloses Image, tatsächlich verbreitet der Zürcher Lokalsender aber immer wieder antisemitische Inhalte und rechtfertigt extreme Gewalt. Dies hat eine Recherche der NZZ gezeigt.

Am Montag (10. Juni) hat sich nun die Schweizer Landesregierung mit dem Sender befasst. Die beiden Zürcher SVP-Nationalräte Nina Fehr Düsel und Mauro Tuena hatten vom Bundesrat wissen wollen, wie er «gegen die Machenschaften bei Radio Lora» vorgehe (Tuena), beziehungsweise was er davon halte, dass der Sender «linksextremen Splittergruppen eine Plattform gibt» (Fehr Düsel).

Im Rahmen der Fragestunde im Nationalrat hat der Bundesrat schriftlich Stellung genommen. Die Vorwürfe gegen Radio Lora seien ihm bekannt, schreibt er. Zu konkreten Programminhalten äussere er sich aufgrund der Unabhängigkeit der Medien nicht. Für diese seien andere Institutionen zuständig, so die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich alle Sender, somit auch ein von Freiwilligen gestaltetes Programm wie Radio Lora, an das Radio- und Fernsehgesetz zu halten hätten.

In seiner Antwort erwähnt der Bundesrat namentlich die Artikel 4 und 5. In Artikel 4 ist festgehalten, dass Sendungen die Menschenwürde zu achten haben und Gewalt weder verherrlichen noch verharmlosen dürfen. Artikel 5 besagt, dass die Sender verpflichtet sind, Minderjährige vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe Kontakt mit Radio Lora aufgenommen und Informationen zur Qualitätssicherung angefordert, schreibt der Bundesrat weiter. Der Sender habe bis jetzt nicht geantwortet.

Nina Fehr Düsel sagt gegenüber der NZZ, sie begrüsse es, dass das Bakom als Aufsichtsbehörde Massnahmen zur Qualitätssicherung verlangt habe. «Linksextremistische Gewalt darf nicht verharmlost werden», sagt sie. Fehr Düsel plant, im September nochmals nachfragen.

Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch im Zürcher Kantonsparlament sowie im Parlament der Stadt Zürich sind aufgrund des NZZ-Berichts Anfragen eingereicht worden. So muss die Kantonsregierung unter anderem erklären, warum der Kanton dem Sender letztes Jahr einen mit 10 000 Franken dotierten Anerkennungspreis verliehen hat.

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