Donnerstag, Januar 23

Die Bundesanwaltschaft untersuchte die Medienberichterstattung zur CS-Übernahme auf Indiskretionen, Gerüchte und Spekulationen, die während den Verhandlungen an die Öffentlichkeit gelangten. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben aus.

Noch schwebt über dem Untergang der Credit Suisse eine Klagewelle, die vor allem die Eidgenossenschaft teuer zu stehen kommen könnte. Entwarnung gibt es jetzt aber, was ein mögliches Strafverfahren der schweizerischen Bundesanwaltschaft betrifft.

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Die letzten Tage der Credit Suisse (CS) vor der Übernahme durch die UBS waren Mitte März 2023 von Gerüchten, Spekulationen und Indiskretionen über das Verhalten der beiden Grossbanken und die Entscheide der Finanzplatz-Behörden begleitet. Vor allem die angelsächsischen Medien wussten über Einzelheiten zu berichten, die den Eindruck vermittelten, sie sässen selbst am Verhandlungstisch.

Dies rief die Bundesanwaltschaft (BA) auf den Plan. Sie analysierte die Medienberichterstattung, richtete ein Monitoring ein und kontaktierte Behörden, um allfällige Straftaten zu identifizieren, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete. Von Anfang an war klar, dass der Nachweis von möglichen Amtsgeheimnisverletzungen, Insiderhandlungen oder Wirtschaftsspionage schwierig zu erbringen war, zumal der potenzielle Täterkreis sich nicht auf Personen in der Schweiz beschränkte. Dennoch stellte die BA ihre Abklärungen nicht ein, sondern analysierte auch die Berichte der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Detail.

Allerdings ohne Ergebnis. «Diese Prüfung hat ergeben, dass die strafrechtlich relevanten Elemente fehlen, um die Eröffnung eines Strafverfahrens zu rechtfertigen», sagte BA-Sprecher Matteo Cremaschi auf Anfrage der NZZ. Solche Verfahren würden regelmässig eingeleitet, damit die BA ihrer Verantwortung möglichst gerecht werde, einen Beitrag zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz zu leisten. Unabhängig von dieser Analyse werde das interne Monitoring weitergeführt, sagte der Sprecher und fügte hinzu: «Die BA behält sich Massnahmen vor, sollten sich neue strafrechtlich relevante Sachverhalte ergeben.»

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