Ich lebe in einer gepflegten Wohnanlage im Erdgeschoss. Bisher habe ich meine Wäsche auf einem Gestell auf der Terrasse aufgehängt, aber jetzt habe ich ein Rundschreiben erhalten, dass sie nicht mehr draussen getrocknet werden dürfe. Ist das stillos? – Sarah K., Schwyz
Liebe Sarah, es ist Ihr Recht, Wäsche auf der Terrasse oder dem Balkon zu trocknen. Was verboten werden kann: Dinge übers Geländer zu hängen, Wäscheleinen anzubringen, auch für Sonntage gelten besondere Regelungen, ebenso für «repräsentative Gebäude» (für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie in einer Bank wohnen). Doch bei aller Rechthaberei würde ich das Thema diplomatisch angehen.
Bringen Sie Ihr Problem und Ihre Rechte bei der Hausverwaltung vor: Bei Nachbarn mit Balkon sieht man ja nicht, ob diese die Wäsche dort trocknen, warum sollten Sie schlechtergestellt werden? Dann wählen Sie ein diskretes Plätzchen in der Ecke, damit Ihre Wäsche nicht in direkter Sicht trocknet, der Rest möge bitte einmal tief durchatmen.
Ihre Fragen senden Sie bitte an: hatdasstil@nzz.ch