Abunimah wollte in der besetzten alten Post Wipkingen auftreten. So weit kam es nicht.
Die Mitteilung der Polizei ist brisant, aber das ist erst auf den zweiten Blick ersichtlich. Sie schreibt am 25. Januar:
«Die Kantonspolizei Zürich hat am Samstagnachmittag kurz nach 14 Uhr in Zürich 10 einen 53-jährigen Mann verhaftet. Gegen den Amerikaner war eine Einreisesperre ausgestellt.»
Der Mann, um den es hier geht, ist Ali Abunimah. Er hat palästinensische Wurzeln, ist Autor und Direktor der Online-Plattform «Electronic Intifada». Und er hetzt gegen Israel, mit Vorliebe auf der Online-Plattform X.
Mal bezeichnet er die Angriffe Irans auf Israel als «Akt der Menschlichkeit». Ein andermal schreibt er: «Es gibt keine glaubhaften Beweise für eine einzige Vergewaltigung am 7. Oktober.» Dem Staat Israel spricht er das Existenzrecht ab.
Organisationen wie die Watermelon University oder das Palestine Committee Zurich feiern ihn dafür. Auf Einladung der Letzteren hin soll Abunimah in Zürich auftreten. Das bleibt nicht unbemerkt, die Kantonspolizei hat Kenntnis davon. Sie stellt beim Fedpol ein Gesuch für eine Einreisesperre.
Gegenüber der NZZ sagt der Sicherheitsdirektor Mario Fehr: «Einen islamistischen Judenhasser, der zu Gewalt aufruft, wollen wir nicht in der Schweiz.»
Das Fedpol gibt dem Gesuch statt. Zu diesem Zeitpunkt ist Abunimah aber bereits in die Schweiz eingereist. Er trifft in Zürich ein. Sein Auftritt soll in der besetzten alten Post Wipkingen stattfinden, nachdem andere Veranstalter abgesagt haben. Doch auch in der Post wird er keine Plattform erhalten. Die Polizei verhaftet Abunimah und bringt ihn ins Gefängnis Zürich West, um ihn abzuschieben.
Dann geht es schnell. Zwei Tage später, am 27. Januar um 18 Uhr 30, verlässt er die Schweiz und fliegt von Zürich via Istanbul nach Amman, die Hauptstadt Jordaniens. Den Flug hatte er selbst gebucht.
Kaum in Istanbul gelandet, setzt Abunimah einen langen Post auf X ab. Er fühlt sich ungerecht behandelt und beschwert sich über die Verhaftung in Zürich, die er als Entführung bezeichnet. Unter anderem schreibt er: «Sich gegen den rassistischen, völkermordenden Zionismus zu stellen, ist kein Verbrechen!»
Es bleibt nicht bei diesem Post. Denn Abunimah klagt vor dem Zürcher Bezirksgericht gegen die Verhaftung. Sie sei rechtswidrig und unverhältnismässig gewesen, zudem sei das rechtliche Gehör verletzt worden, kritisiert er. So habe er im Gefängnis keine Möglichkeit gehabt, mit der Aussenwelt in Kontakt zu treten.
Nun hat das Zwangsmassnahmengericht sein Urteil gesprochen – und es fällt deutlich aus. Es hat die Klage abgewiesen, das Urteil vom 12. Mai liegt der NZZ vor. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die kurzfristige Festhaltung Abunimahs und das Vorgehen der Behörden rechtmässig waren. Das öffentliche Interesse habe das private Interesse von Abunimah überwogen, weil dieser «eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellte».
Ihn nach der Eröffnung des Einreiseverbots gleich zu entlassen, nur um ihn dann «allenfalls» für die Eröffnung der Ausweisung wieder kurzfristig festzunehmen, wäre «nicht angezeigt» gewesen.
Auch das rechtliche Gehör sei ihm gewährt worden. Bereits während des Transports ins Gefängnis habe Abunimah anwaltliche Unterstützung verlangt, weshalb eine Rechtsanwältin bei nächster Gelegenheit kontaktiert und über die Verhaftung informiert worden sei. Er selbst sei über den Grund seiner Festnahme mündlich informiert worden, und man habe ihn mit einem Formular auf Englisch über seine Rechte belehrt.
Abunimah kann das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Gegen die Einreisesperre und die Abschiebung hat Abunimah gemäss eigenen Angaben auch beim Bundesverwaltungsgericht Klagen eingereicht. Für die Anwaltskosten hat er über ein Crowdfunding rund 50 000 Franken gesammelt.