2023 tötete der staatenlose Palästinenser auf der Strecke zwischen Kiel und Hamburg zwei Jugendliche und verletzte mehrere Menschen. Er gestand die Taten.

In dem Prozess gegen den Attentäter, der 2023 in einem Regionalzug mehrere Fahrgäste und zwei Jugendliche getötet haben soll, ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Itzhoe befand den Angeklagten wegen
zweifachem Mord, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung für schuldig. Er erhält eine lebenslange Haftstrafe.

Bei dem Angeklagten Ibrahim A. handelt es sich um einen abgelehnten palästinensischen Asylbewerber. Er soll auf der Strecke zwischen Kiel und Hamburg eine 17-jährige mit 26 Stichen getötet haben. Sie starb noch am Tatort. Ihr Freund, 19 Jahre alt, versuchte, ihr zu helfen. Auch er wurde vom Täter mit 12 Stichen und Schnitten ermordet. Weiteren vier Personen fügte der Attentäter schwerste Verletzungen zu. Alle Opfer sollen den Täter nicht gekannt haben.

Vor Gericht gestand der Beschuldigte die Taten. Das Gericht hatte ihn des zweifachen Mordes und des vierfachen Mordversuchs angeklagt. Der nun verurteilte Täter ist 34 Jahre alt. Er wurde 1989 im Gaza-Streifen geboren und ist staatenlos. 2014 kam er nach Deutschland und beantragte Asyl. Er wurde wiederholt straffällig, 2022 soll er vor einer Obdachloseneinrichtung auf einen Mann eingestochen haben. Daraufhin verbrachte er ein Jahr in Untersuchungshaft, nach der Entlassung war er obdachlos.

Die Obdachlosigkeit war dann auch der Grund, warum er keine Verlängerung seiner abgelaufenen Fiktionsbescheinigung erhielt. Die Ausländerbehörde in Kiel teilte A. mit, dass er zum Einwohnermeldeamt müsste. Dort wurde er jedoch abgewiesen und wieder zur Ausländerbehörde geschickt. Die Staatsanwaltschaft nennt Frustration über seine Situation als mögliches Motiv für die Tat. Das Gericht bestätigte das Motiv. A. soll schon länger darüber nachgedacht haben, andere Menschen aus frust zu töten.

Täter aus Brokstedt ist schuldfähig

In dem Prozess mit 38 Verhandlungstagen ging es auch um die Frage, ob der Mann schuldfähig sei. Bei ähnlich öffentlichkeitswirksamen Fällen der vergangenen Jahre mit der Tatwaffe Messer sind mehrere Täter von Gutachtern für schuldunfähig gehalten worden. So wurde der Messerangreifer von Oggersheim, ein Somalier, der zwei Menschen erstach, im Jahr 2023 überraschend für schuldunfähig erklärt.

Bei Ibrahim A. hingegen hatte der zuständige Psychiater Arno Deister nach einem Bericht des «Spiegel» psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert, jedoch keine Psychose, die für eine Schuldunfähigkeit gesprochen hätte. Er sei zum Tatzeitpunkt einsichts- und steuerungsfähig gewesen.

Der Fall kann auch als Versagen der Behörden gewertet werden. Der Täter war bereits mehrfach straffällig und inhaftiert. Wegen der Verurteilungen und der Inhaftierung hätte er ausgeschafft werden müssen, nach Informationen der «Bild» versuchte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ihm seit 2021 den Schutzstatus abzuerkennen. Doch da in den Gaza-Streifen gewöhnlich nicht abgeschoben wird, konnte der Palästinenser in Deutschland bleiben.

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