Dienstag, Oktober 1

Die Agglomerationsprogramme für die Jahre ab 2028 liegen öffentlich auf. Alle dürfen mitreden.

Der Kanton Zürich ist stolz auf seine S-Bahn. Durchaus mit gutem Grund, nahm er doch vor bald fünfzig Jahren das Heft resolut in die Hand, trieb den Ausbau des Schienennetzes, der eigentlich Sache des Bundes ist, voran und bezahlte 80 Prozent der 1990 eröffneten ersten Etappe.

Gerne klopft man sich in Zürich heute für die gute Verzahnung der S-Bahn mit Tramnetz, Stadtbahnen und Buslinien auf die Schulter. Dabei geht leicht vergessen, dass der Bund viele dieser Verkehrsprojekte mindestens zu einem Drittel mitfinanziert. Das galt in jüngerer Zeit für die Limmattalbahn und das Tram Hardbrücke, Ergänzungen der S-Bahn wie längere Perrons und Unterführungen. Künftig trifft es wohl für die Verlängerungen der Glattalbahn nach Kloten und nach Dietlikon zu.

Zu Beginn des Jahrhunderts reifte die Erkenntnis, dass das steigende Verkehrsaufkommen in den Agglomerationen nur zu bewältigen ist, wenn sich der Bund an den Vorhaben der Kantone und Gemeinden finanziell beteiligt. Grundlage bildet seit 2008 die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und das 2016 neu geschaffene Instrument NAF (Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds).

Was zum Ausdruck bringt, dass auch zweckgebundene Mittel für den Strassenverkehr in diesen Topf fliessen. Doch das angestrebte Ziel, eine kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung, kommt letztlich auch den Autofahrern zugute.

Strauss unterschiedlicher Massnahmen

Bereits vier Mal hat der Kanton Zürich Agglomerationsprogramme eingereicht. Nun folgt die fünfte Generation mit fünf Programmen, die in die öffentliche Mitwirkung gehen. Das Buhlen der Kantone um Bundesgelder führt dazu, dass die eingereichten Projekte möglichst gut zu begründen sind. Das ist sicher sinnvoll, hat aber ebenso einen Papierkrieg zur Folge. So umfasst allein der Entwurf für die Stadt Zürich mit dem Glatttal insgesamt 295 Seiten.

Zu den wichtigsten Projekten zählt hier für rund 80 Millionen Franken der Bau der gut 500 Meter langen Franca-Magnani-Brücke als neue Velo- und Fussgängerverbindung zwischen den Stadtkreisen 4 und 5. Dazu kommen Personenunterführungen für je 50 Millionen an den Bahnhöfen Altstetten und Dübendorf und für 18 Millionen am Bahnhof Stadelhofen.

Ein wichtiges Thema ist der Ausbau von Umsteigebahnhöfen zu Drehscheiben für andere Verkehrsträger wie beispielhaft in Stettbach. So fand auch die Umgestaltung des Bahnhofs Herrliberg-Feldmeilen Aufnahme, der eigentlich ausserhalb des Perimeters liegt. Die wichtigsten Strassenprojekte sind die Umgestaltung der Hardturmstrasse, die Erschliessung des Innovationsparks auf dem Flugplatz Dübendorf mit dem sogenannten Parkway und die Umfahrung von Grüningen.

Räumlich gibt es Neuerungen. So zählt Adliswil, natürlich nur im Agglomerationsprogramm, neu zur Stadt Zürich samt Glatttal. Dafür fallen dort die Gemeinden Bülach, Bachenbülach, Embrach und Regensdorf weg, die in den neu gebildeten Perimeter Zürcher Unterland gehören, für den erstmals ein Programm eingereicht wird. Das Limmattal umfasst ebenso die Aargauer Gemeinden. Winterthur und Umgebung bleiben unverändert, zum Oberland kommt neu Wald dazu.

In diesen Regionen fallen die Programme weniger umfangreich aus. Ein wichtiges Thema sind auch hier sogenannte multimodale Umsteigepunkte, das heisst Drehscheiben für unterschiedliche öffentliche Verkehrsmittel sowie Mietautos und -velos. Vorgesehen ist weiter die hindernisfreie Erneuerung des jeweiligen Bushofs in Dietikon und Uster. Zu den Programmen gehören ebenso diverse Investitionen für die Elektrifizierung des Busnetzes.

Es geht um 1,2 Milliarden

Zum Agglomerationsprogramm gehört auch ein Rahmenbericht über die Zielsetzungen bezüglich Siedlung und Verkehr für den ganzen Kanton. Er ist jedoch nicht Teil der öffentlichen Auflage, sondern wird erst mit Einreichung der Programme beim Bund publik. Dieser Teil dürfte aber im Wesentlichen die Essenz des kantonalen Richtplans enthalten.

Insgesamt umfassen die Programme der fünften Generation Verkehrsvorhaben für etwas mehr als 1,2 Milliarden Franken. Ihr Baubeginn ist für die Jahre 2028 bis 2031 vorgesehen. Der Bund kann jeweils 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten beitragen. In den vergangenen Programmen lag dieser Anteil meist bei 35 oder 40 Prozent.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert von diesem Montag bis zum 20. September. Eingeladen dazu sind nicht nur alle Gemeinden und Städte, die Planungsregionen und die Transportunternehmen und Interessenverbände. Auch die Bevölkerung kann Stellungnahmen abgeben. Sämtliche Unterlagen sind unter zh.ch/ap5 verfügbar.

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