Freitag, Januar 31

Bis jetzt müssen Paare mit Kinderwunsch für eine Eizellenspende ins Ausland reisen. So könnten der Schutz der Frauen und das Kindeswohl nicht garantiert werden, sagt der Bundesrat.

30.01.2025 - BR Baume Schneider zu: Revisionsumfang Fortpflanzungsmedizingesetz

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Paare mit Kinderwunsch müssen heute für eine Eizellenspende ins Ausland reisen. Das soll sich ändern. Der Bundesrat hat die Eckwerte für eine Anpassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgelegt. Er kommt damit einem Wunsch des Parlaments nach, das die Eizellenspende gesetzlich zulassen will.

Im Vordergrund stehen laut dem Bundesrat der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl. Dieser Schutz könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nähmen.

Beschränkung auf verheiratete Paare laut Bundesrat nicht mehr zeitgemäss

Der Bundesrat schlägt zudem vor, die Ei- und Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen. Nach geltendem Recht ist der Zugang zur Samenspende auf Ehepaare begrenzt. Das sei nicht mehr zeitgemäss und entspreche nicht der sozialen Realität, begründet der Bundesrat.

Mit der Einführung der «Ehe für alle» haben seit dem 1. Juli 2022 verheiratete lesbische Paare Zugang zur Samenspende. Im Zuge der Revision sollen nun auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten.

Die Samenspende ist in der Schweiz seit 2001 legal, solange sie nicht anonym erfolgt. Im Gegensatz dazu steht die Eizellenspende für Frauen unter Strafe. Viele Frauen reisen für ihren Kinderwunsch darum nach Spanien und Tschechien. Da die Spende in diesen Ländern in der Regel anonym abläuft, ist es den Kindern später nicht möglich, ihre genetische Mutter zu finden.

Noch sind viele Fragen zur konkreten Umsetzung offen. Zum Beispiel, wie man verhindert, dass Frauen aus finanzieller Not Eizellen spenden. Oder bis zu welchem Alter es Frauen erlaubt sein soll, auf diesem Wege Mutter zu werden.

Kritik von links bis rechts

Das Thema ist politisch und emotional sehr umstritten. Sowohl aus dem konservativen Lager als auch aus feministischen Kreisen gibt es Vorbehalte gegen eine Legalisierung der Eizellenspende. Bei der Abstimmung im Parlament 2022 kamen die Nein-Stimmen vor allem aus der SVP und der Mitte.

Kritisch äussern sich die SP-Frauen. «Die Herausforderung dieser Vorlage wird es sein, zu verhindern, dass junge Frauen sich aus finanzieller Not einem solchen schweren medizinischen Eingriff unterziehen», wird die Co-Präsidentin Tamara Funiciello in einer Mitteilung zitiert. Die SP-Frauen stellen sich nicht gegen die Eizellenspende, fordern aber eine Absicherung der Spenderinnen. Ausserdem sei eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu prüfen. Funiciello: «Es darf nicht sein, dass nur wohlhabende Empfängerinnen sich eine Eizellenspende leisten können.»

Die Mitte-Nationalrätin Marianne Binder hatte im Nationalrat zur Minderheit gehört, die die Vorlage ablehnte. Sie sagt, sie sei immer noch kritisch, weil viele Fragen ungeklärt seien. Dagegen ankämpfen werde sie aber nicht, weil es auch in der Schweiz Lösungen geben sollte. «Da ich das Glück habe, selber Mutter zu sein, weiss ich zudem, wie gross ein Kinderwunsch sein kann.»

Sie sehe es aber ähnlich wie die SP-Frauen: Ein solcher Eingriff sei medizinisch nicht zu unterschätzen, und solche Spenden sollten auch nicht kommerzialisiert werden. «Dass auch der Bundesrat beispielsweise noch ungeklärt lässt, welche Frauen Eizellen spenden dürfen und welche nicht, zeigt ja gerade das ethische Dilemma.»

Zwei Jahre Arbeit an der Vorlage

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider räumte am Donnerstag ein, dass die geplante Legalisierung ein rechtlich und ethisch anspruchsvolles Vorhaben sei. Man werde die Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen. Das Innendepartement soll nun eine Vorlage ausarbeiten, die bis Ende 2026 in die Vernehmlassung geht.

Diese lange Frist ist aus Sicht der GLP-Nationalrätin Katja Christ, die sonst sehr erfreut ist über die «erstaunlich progressive» Vorlage, ein Wermutstropfen. Denn nach dem seit 2017 geltenden Recht müssen eingefrorene Eizellen nach zehn Jahren vernichtet werden. Das bedeutet laut Christ, dass Anfang 2027 die ersten unter dieser Regelung gelagerten Eizellen vernichtet werden müssten – aus ihrer Sicht eine Verschwendung. Sie plädiert deshalb dafür, die Frist für die Lagerung der Eizellen zu verlängern, bis die Gesetzesreform in Kraft ist.

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