Freitag, Januar 3

Das Gericht in Strassburg hat zum Vorwurf von Racial Profiling geurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg rüffelt die Schweizer Gerichte in Zusammenhang mit einem Fall von möglichem Racial Profiling in Zürich bei einer Polizeikontrolle. Die Gerichte hätten die Frage der Diskriminierung nicht genügend genau geprüft, heisst es in einem am Dienstag publizierten Urteil.

Das Gericht anerkennt, dass die Situation für die Polizisten schwierig gewesen sei. Sie hätten sehr schnell entscheiden müssen, ob sie es mit einer Gefahr der öffentlichen Sicherheit zu tun gehabt hätten – insbesondere weil es keine klaren Richtlinien gegeben habe.

Der Fall beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Wa Baile war im Februar 2015 im Hauptbahnhof Zürich von drei Polizisten angehalten und kontrolliert worden. Er war auf dem Weg zur ETH, wo er damals als Bibliothekar arbeitete. Wa Baile weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen – und erhielt später wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen per Strafbefehl eine Busse von 100 Franken.

Diese akzeptierte er nicht. Wa Baile war überzeugt, dass die Polizisten ihn einzig aufgrund seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert hatten, und machte eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend.

Mit Unterstützung von zwei Menschenrechtsorganisationen ging er vor Gericht. Doch sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch später das Ober- und das Bundesgericht erkannten in der Identitätskontrolle kein Racial Profiling.

Das Zürcher Verwaltungsgericht kam zwar zum Schluss, dass die Kontrolle zu Unrecht erfolgt war. Es liess aber die Frage, ob Wa Baile allein aufgrund seiner Hautfarbe angehalten worden war, offen.

Update folgt.

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