Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union, das die Grenzkontrollverfahren für Drittstaatsangehörige verändern wird, soll am Montag am Flughafen Zürich in Betrieb gehen.
Mit dem neuen System werden die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen, die in die Schweiz einreisen, digital erfasst und nicht mehr in den Reisepass gestempelt. Reisende scannen ihre Pässe und Fingerabdrücke und lassen sich fotografieren.
Das neue Verfahren soll den Schengen-Ländern helfen, die Einhaltung des 90-Tage-Visumfreiheitsprogramms zu überwachen und „die Sicherheitsstandards zu erhöhen“, heißt es in einer Medienmitteilung des Flughafens Zürich.
Das System wird noch schrittweise eingeführt, was bedeutet, dass Flughäfen bis April 2026 möglicherweise noch unterschiedliche Verfahren und Standards haben.
Die gesammelten Daten werden von der EU drei Jahre lang gespeichert und sind für alle Länder im Schengen-Raum zugänglich, um diesen Ländern die Überwachung von Ein- und Ausreisen zu erleichtern. Wenn eine Person innerhalb dieses Dreijahreszeitraums erneut in das Land einreist, muss sie ihre biometrischen Daten dennoch erneut registrieren.
Reisende aus der Schweiz und EU/EFTA-Staaten sind nicht betroffen. Ausgenommen vom EES sind auch internationale Einwohner der Schweiz und anderer EU-Länder.
LESEN SIE AUCH: Was Sie über die Einführung der EES-Kontrollen an Schweizer Flughäfen wissen müssen
Werbung
Reisende, die Staatsbürger der Schweiz, der EU oder der EFTA sind und über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen, können weiterhin die automatisierte Grenzkontrolle für die Ein- und Ausreise nutzen. Gleiches gilt für Inhaber einer schweizerischen Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Bewilligung).
Das Programm gilt am Flughafen Genf und am EuroAirport Basel seit dem 12. Oktober – dem gleichen Datum, an dem es auch in der EU umgesetzt wurde.
Im Dock B und in der Passkontrollhalle des Flughafens Zürich stehen Kioske zur Erfassung biometrischer Daten zur Verfügung. Für Drittstaatsangehörige besteht auch die Möglichkeit, sich an einem besetzten Schalter anzumelden. Eine Voranmeldung vor Reiseantritt ist nicht möglich, da die EU verlangt, dass biometrische Daten direkt bei der Einreise überprüft werden müssen.
Da das neue Verfahren zeitaufwändiger ist, müssen Drittstaatsangehörige, die keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder einem anderen Schengen-Raum besitzen, mit längeren Wartezeiten rechnen.

