Sonntag, September 29

Eine kantonale Angestellte hat gegen die Kameras eine Beschwerde eingereicht. Deswegen kommt es nun zu Verzögerungen.

Eigentlich hätte der Kanton Zürich ab Anfang September damit beginnen sollen, seine Gebäude mit Überwachungskameras auszurüsten. So sollten die Bauten besser vor Sachbeschädigungen geschützt werden, etwa Sprayereien. Doch daraus wird nun nichts.

Gegen eine entsprechende neue kantonale Verordnung, welche die rechtliche Grundlage für die Kameras geschaffen hätte, ist eine Beschwerde eingegangen. Dies bestätigen die Zürcher Baudirektion und das Verwaltungsgericht gegenüber der NZZ. Die Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung.

Deren Urheberin sei eine kantonale Angestellte, welche «freiheitlichen Werten verpflichtet» sei, heisst es in der Beschwerdeschrift, die der NZZ vorliegt.

Die Frau stört sich an mehreren Punkten der neuen Verordnung. Sie kritisiert unter anderem den Passus, wonach die Videosysteme Bilder in einer Qualität aufzeichnen können, welche die Identifizierung von Personen ermöglicht. Selbst der Polizei sei dies nur bei schweren Delikten erlaubt, nicht aber bei einfachen Sachbeschädigungen.

Weiter stösst sie sich daran, dass auch der öffentliche Raum überwacht werden soll. Ausserdem ist sie nicht damit einverstanden, dass der Betrieb der Videoanlage an Dritte übertragen werden kann.

Generell solle das Reglement nur eine Videoüberwachung von Gebäuden erlauben, welche dem Kanton selbst gehörten, nicht aber bei Bauten, in denen er nur eingemietet sei. Dafür fehle eine Notwendigkeit, denn für den Werterhalt fremder Gebäude sei der Kanton gar nicht zuständig. Ferner seien die Kameras nur zur Aufklärung von Vergehen und Verbrechen sowie für den Fernzugriff auf Notausgänge zu verwenden.

Die Frau und ihr Rechtsvertreter argumentieren schliesslich auch, dass eine Verordnung der falsche Ort sei für eine Regelung der Videoüberwachung. Besser wäre es ihrer Ansicht nach, wenn das Parlament dazu ein Gesetz erlassen würde, gegen welches das Referendum ergriffen werden könnte.

Zehn bis zwanzig Anzeigen pro Jahr

Der Regierungsrat hatte die Einführung der Videoüberwachung damit begründet, dass allein bei Gebäuden, für die das Immobilienamt zuständig sei, Kosten im Umfang von 40 000 bis 50 000 Franken entstehen würden. Die Schäden am gesamten kantonalen Gebäudebestand seien nochmals wesentlich höher.

Die Gebäude der kantonalen Verwaltung seien regelmässig von starken Verunreinigungen und Sachbeschädigungen betroffen. Ausserdem würden in den Gebäuden der Zentralverwaltung unnötig Notausgänge aktiviert. Das Immobilienamt hat in jüngerer Zeit pro Jahr etwa zehn bis zwanzig Strafanzeigen eingereicht.

Der Kanton hofft, dass nur schon die Präsenz der Kameras eine abschreckende Wirkung mit sich bringt. Ausserdem soll mit den Anlagen der Betrieb der Gebäude vereinfacht werden, etwa über ein videobasiertes Zutrittssystem.

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