Sonntag, November 24

Nach fast 40 Verhandlungstagen hat ein deutsches Gericht Christian B. vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Der deutsche Mann gilt auch im Fall der vermissten Madeleine «Maddie» McCann als verdächtig.

Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. ist am Dienstag vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Er bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Der 47-jährige Deutsche ist schon mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestraft. Im aktuellen Fall ging es um mögliche Straftaten zwischen 2000 und 2017 in Portugal. Die Staatsanwaltschaft hatte Christian B. drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und eine anschliessende Sicherheitsverwahrung gefordert.

Vor Gericht entpuppte sich die Beweislast allerdings als sehr dünn. Die Verteidigung hatte darum einen Freispruch gefordert. Sie argumentierte, dass die Zeugen nicht glaubwürdig seien und Beweise fehlen würden. Das deutsche Gericht ist zuständig, weil bei Vergewaltigung deutsches Strafrecht auch dann gilt, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

Der Prozess, der im Februar dieses Jahres begann, erhielt international Aufmerksamkeit. Reporter aus aller Welt drängten sich an den fast 40 Verhandlungstagen auf den Zuschauerrängen. Im Vordergrund stand dabei nicht der im Saal des Braunschweiger Landgerichts verhandelte Prozess, sondern der Angeklagte selbst. Dieser wird verdächtigt, etwas mit dem Verschwinden von Madeleine «Maddie» McCann zu tun zu haben. Das damals dreijährige Mädchen verschwand 2007 aus einer Ferienanlage in Portugal. Deswegen angeklagt wurde Christian B. jedoch bisher nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Unbekannte Opfer, fehlende Videoaufnahmen

Die Staatsanwaltschaft hatte Christian B. vorgeworfen, Kindern aufgelauert und vor ihnen masturbiert zu haben. Ihm wurde weiter vorgeworfen, drei Frauen vergewaltigt zu haben. Darunter waren laut Anklage eine Jugendliche und eine zwischen 70 und 80 Jahre alt Frau. Die Identität der beiden konnte jedoch nicht ermittelt werden. Videoaufnahmen, die der Angeklagte dabei angeblich angefertigt hatte, wurden ebenfalls nie gefunden.

Eine Frau, eine heute 40-Jährige aus Irland, sagte im Prozess als mutmassliches Opfer direkt aus. Im Juni 2004 soll Christian B. laut Anklage in Praia da Rocha in Portugal über den Balkon in das Zimmer der Frau eingedrungen und sie überfallen haben. Mit einem Messer soll er ihren BH zerschnitten, sie gefesselt und geknebelt und mehrfach vergewaltigt haben. Bei der Tat habe der Vergewaltiger zwar eine Maske getragen, sagte die Frau vor Gericht. Anhand seiner Augen und Augenbrauen will sie Christian B. jedoch erkannt haben. Sie hatte sich bei der Polizei gemeldet, als sie in der Zeitung ein unverpixeltes Bild des Angeklagten gesehen hatte.

Haftbefehl im Juni aufgehoben

Bereits im Juni hatte das Gericht den Haftbefehl im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess gegen Christian B. aufgehoben. Das Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr. Schon damals wurde dies als Indiz gedeutet, dass es im Verfahren auf einen Freispruch hinauslaufen könnte.

Christian B. verbüsst aktuell eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Diese dürfte Christian B. im September 2025 verbüsst haben.

Mit Agenturmaterial

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