Wegen brutaler Gewaltdelikte wurde er landesweit bekannt und auf unbestimmte Zeit verwahrt. Jetzt ist der Sexualverbrecher gestorben.

Unvorstellbares hat René Osterwalder seinen Opfern angetan, Kleinkindern im Alter von ein und zwei Jahren. In einer Wohnung im Amsterdamer Rotlichtviertel verging er sich sexuell an ihnen, quälte sie auf bestialische Art und Weise. Seine Taten filmte er.

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Osterwalder verging sich ausserdem sexuell an einem 12-jährigen Knaben. 1998 wurde er vom Zürcher Geschworenengericht zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und auf unbestimmte Zeit verwahrt.

Sein Fall sorgte national für Schlagzeilen – auch lange nach Osterwalders Inhaftierung. Der «Babyschänder» wehrte sich immer wieder gegen die Fortsetzung seiner Verwahrung und gegen die Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies, die ihm zu hart erschienen. So trat er etwa in einen über 50-tätigen Hungerstreik, als ihm die Hochzeit mit einem Mitgefangenen verweigert wurde.

Nun ist Osterwalder im Alter von über 70 Jahren verstorben. Die Zürcher Justizdirektion bestätigt einen entsprechenden Bericht von «20 Minuten». Osterwalder schied demnach freiwillig mit assistiertem Suizid aus dem Leben.

Hier bekommen Sie Hilfe:

Wenn Sie selbst Suizid-Gedanken haben oder jemanden kennen, der Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte an die Berater der Dargebotenen Hand. Sie können diese vertraulich und rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 143 erreichen. Spezielle Hilfe für Kinder und Jugendliche gibt es unter der Nummer 147.

Er ist erst der zweite Häftling im Zürcher Straf- und Massnahmenvollzug, der mithilfe einer Sterbehilfeorganisation Suizid begeht. Der erste Fall ereignete sich im Frühjahr 2013 unter Aufsicht der Organisation «Exit». Dabei handelte es sich um einen Verwahrten, der in der Zuger Justizvollzugsanstalt Bostadel in Haft war.

Laut der Justizdirektion starb Osterwalder nicht in der Justizvollzuganstalt Pöschwies, sondern in einer externen Einrichtung. Nähere Angaben machen die Behörden nicht.

Dass Häftlinge mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden, ist ungewöhnlich, aber nicht verboten. Das Recht jedes und jeder urteilsfähigen Person, sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen, fusst auf der Bundesverfassung und der Europäischen Konvention für Menschenrechte.

Es stehe grundsätzlich auch allen inhaftierten urteilsfähigen Personen zu, sagt Oliver Baumann, Sprecher der Zürcher Justizdirektion. Der Kanton Zürich erlaubt den assistierten Suizid hinter Gittern seit 2021. Die Inhaftierten müssen dafür ein Gesuch beim Kanton stellen. Für die korrekte Durchführung des Verfahrens, so Baumann, sei jedoch die damit betraute Sterbehilfeorganisation verantwortlich.

Osterwalders Tod markiert das Ende eines tiefen Falls. Mit einem Informatikunternehmen in Dübendorf hatte der «Babyschänder» in den 1990ern Millionen verdient. In den Niederlanden, wo er seine schwersten Delikte beging, wurde er 1994 wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt und in die Schweiz ausgeliefert. Dort wurde im schliesslich wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung der Prozess gemacht.

Mehr folgt.

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