Montag, Oktober 7

Der Bundesrat hat die AHV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Bald kommt zudem die 13. Monatsrente. Damit setzt sich ein jahrzehntelanger Trend fort.

Das Volk hat diesen März eine 13. AHV-Monatsrente beschlossen. Faktisch erhöht dies die Jahresrente um 8,3 Prozent. Diese Erhöhung greift ab 2026. Doch schon ein Jahr zuvor werden die AHV-Renten steigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Erhöhung auf 2025 um 2,9 Prozent beschlossen. Die maximale AHV-Rente steigt damit um 70 Franken auf 2520 Franken pro Monat. Die Minimalrente wird weiterhin die Hälfte des Maximums sein – neu damit 1260 Franken. Auch die IV-Renten steigen entsprechend.

Die Rentenerhöhungen kosten pro Jahr laut der Regierung rund 1,7 Milliarden Franken, wovon knapp 1,5 Milliarden auf die AHV entfallen. Das Gesetz sieht im Prinzip eine Anpassung der Renten alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung vor. Wenn die Preise innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent steigen, ist eine raschere Rentenanpassung vorgesehen. Zuletzt hatte die Regierung die Renten im ordentlichen Verfahren auf Anfang 2023 erhöht – um 2,5 Prozent.

Die Basis für die Rentenanpassung ist der Mischindex. Dieser spiegelt den Durchschnitt der Entwicklung der Löhne und der Preise. Steigen zum Beispiel die Löhne gemäss Nominallohnindex des Bundes innert zwei Jahren um 2 Prozent und die Preise um 1 Prozent, legt der Mischindex um 1,5 Prozent zu. Dies führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung von 1,5 Prozent.

Kaufkraft wächst langfristig

Im langfristigen Durchschnitt sind die Löhne deutlich stärker gestiegen als die Preise. Durch die Anpassung gemäss Mischindex partizipieren die Rentner zur Hälfte an der Reallohnentwicklung, obwohl sie selber nicht mehr im Erwerbsprozess sind.

In zwanzig der letzten dreissig Jahre sind die Löhne stärker gewachsen als die Preise. Doch für die letzten drei Jahre (2021 bis 2023) galt das Umgekehrte: Der Index des Bundes zeigt einen Rückgang der Reallöhne in dieser Periode von total rund 3 Prozent. Krieg in Europa, Energiekrise und steigende Importpreise waren zentrale Faktoren.

In einer solchen Periode verlieren die Renten an Kaufkraft. Das zeigt die Kehrseite des Mischindexes: Die Rentner «partizipieren» auch zur Hälfte an Reallohnrückgängen. Eine Mitte-Links-Allianz im Parlament hatte 2022/2023 versucht, in klassischer Manier einer «Fünfer-und-Weggli-Politik» zum Ausgleich des kurzfristigen Kaufkraftverlustes eine AHV-Sonderzulage durchzubringen. Doch das Anliegen scheiterte knapp wegen einzelnen Abweichlern in der Mitte-Partei und einzelnen Abwesenheiten.

In der langfristigen Betrachtung hat bisher die Rentenanpassung via Mischindex eine deutliche Erhöhung der Kaufkraft für die Rentner gebracht. In den letzten 40 Jahren haben sich die Renten nominal etwa verdoppelt, während die Konsumentenpreise um gut 70 Prozent gestiegen sind. Unter Berücksichtigung der Rentenerhöhung auf 2025 und der jüngsten Inflationsprognosen der Nationalbank dürfte die Kaufkraft der Renten 2025 etwa 14 Prozent höher sein als 1985.

Der Leistungsausbau der AHV geht zudem noch weit darüber hinaus. Denn die Renten sind heute nicht nur höher als früher, sondern sie fliessen auch wesentlich länger. 1985 hatten 65-Jährige noch eine verbleibende Lebensdauer von durchschnittlich gut 18 Jahren, 2025 dürften es gegen 24 Jahre sein.

Die Verlängerung der Lebenserwartung seit 1985 brachte für sich alleine einen Leistungsausbau der AHV von mehr als 20 Prozent – selbst unter Berücksichtigung der Erhöhung des Rentenalters der Frauen seit 1985 und unter Ausklammerung der Kompensationen. Zusammen mit der kaufkraftbereinigten Erhöhung der Jahresrenten ergibt dies einen AHV-Leistungsausbau von rund 40 Prozent.

Die Verlängerung der Rentendauer erhöht zwar die Kaufkraft pro Lebensjahr nicht, doch auch diese Verlängerung muss finanziert sein. Das geschieht typischerweise grossenteils zulasten der Jüngeren. Diese müssen mit höheren Steuern und Lohnabzügen die Rentner während langer Zeit finanzieren. Das dürfte auch in Zukunft der Fall sein, solange das Rentenalter nicht mit der Lebenserwartung mitsteigt.

Höhere Ergänzungsleistungen

Nebst den AHV- und IV-Renten hat der Bundesrat am Mittwoch auch andere Eckwerte der Sozialversicherungen angepasst. So steigt für die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen der anrechenbare Betrag zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Für Alleinstehende zum Beispiel hat der Bundesrat den Betrag um 2,8 Prozent auf 20 670 Franken erhöht. Auch die Höchstpreise für die anrechenbaren Mietzinse wurden angepasst.

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