Mittwoch, April 23

Die Schweizerische Nationalbank erhöht den Mindestreservesatz von 2,5 Prozent auf 4 Prozent. Die Banken wird dies kaum freuen. Denn ihr risikoloser Gewinn aus den Schatullen der Nationalbank sinkt.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat am Montag über zwei Massnahmen informiert, welche ihre Zinszahlungen an die Banken in Zukunft reduzieren wird. Gezahlt werden diese Zinsen, weil seit der Finanzkrise extrem viel Liquidität im weltweiten Finanzsystem zirkuliert. Dies stellt die SNB – und viele weitere Notenbanken – vor grosse Herausforderungen bei der Durchsetzung ihrer Geldpolitik.

Denn seit September 2022 herrschen in der Schweiz wieder positive Leitzinsen. Und seit diesem Datum können sich die Geschäftsbanken über üppige Zinszahlungen von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) freuen. Denn um den positiven Leitzins am Geldmarkt durchzusetzen, muss die SNB den Banken einen Anreiz liefern, damit diese wieder Geld untereinander tauschen, trotz im Übermass vorhandener Liquidität.

Höherer Mindestreservesatz

Die SNB macht dies, indem sie den Banken einen Zins zahlt für die Sichtguthaben, die sie bei der Notenbank halten. Weil dieser Zins ab bestimmten Limiten unterschiedlich hoch ausfällt, lohnt es sich für die Banken, untereinander mit Geld zu handeln. Die Stellschrauben werden von der SNB dabei so justiert, dass am Geldmarkt ein (Saron)Zins resultiert, der möglichst nahe am SNB-Leitzins zu liegen kommt.

Es handelt sich hierbei um grosse Summern. So zahlte die SNB den Banken im vergangenen Jahr rund 7,4 Milliarden Franken an Zinsen auf deren Sichtguthaben. Für die Banken ist dies sehr bequem verdientes Geld, zumal mit diesem Ertrag kein Risiko verbunden ist. Nun dürften die Zinszahlungen an die Banken in Zukunft aber leicht geringer ausfallen. Die SNB hat hierzu nämlich zwei Massnahmen angekündigt.

Erstens erhöht die SNB auf Anfang Juli den Mindestreservesatz von 2,5 Prozent auf 4 Prozent. Das ist jener Teil der Sichtguthaben, den Banken aus regulatorischen Gründen bei der SNB halten müssen. Weil diese Reserven ohnehin nicht abgezogen und gehandelt werden können, werden sie seit Dezember 2023 auch nicht mehr verzinst. Und indem dieser unverzinste Teil nun steigt, sinkt für die SNB der Zinsaufwand.

Zweitens streicht die SNB einige Ausnahmen zur Berechnung der Mindestreserveerfordernisse. So galt bisher die Ausnahme, dass nur 20 Prozent der Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne gebundene Vorsorgegelder) in die Berechnung einfliessen. Neu müssen diese Einlagen wie alle anderen Verbindlichkeiten voll berücksichtigt werden. Dadurch verstärkt sich der Spareffekt für die SNB zusätzlich.

Einsparungen von knapp 400 Millionen Franken

Auf wie viele Zinszahlungen werden die Banken aufgrund dieser beiden Massnahmen verzichten müssen? Nach Massgabe der derzeitigen Höhe der Sichtguthaben dürften die Ersparnisse für die SNB bei knapp 400 Millionen Franken pro Jahr zu stehen kommen. Dazu kommen noch rund 200 Millionen Franken an Einsparungen wegen des im Dezember gefällten Entscheids, Mindestreserven nicht länger zu verzinsen.

Vor dem Hintergrund der milliardenschweren Gesamtzahlungen mögen diese Einsparungen als gering erscheinen. Die Banken werden auch in Zukunft hohe Zinszahlungen erhalten, zumal sie bei der SNB weit mehr Sichtguthaben halten, als sie mit Blick auf die gesetzlich geforderten Mindestreserven halten müssten – derzeit mehr als das Zwanzigfache. Dennoch ist die SNB gehalten, mögliches Sparpotenzial zu realisieren.

Wieso hat die SNB die Schritte nicht früher gemacht? Ein Grund dürfte sein, dass nach der Rückkehr zu positiven Leitzinsen unklar war, wie gut es der SNB gelingen würde, ihren Zins am Geldmarkt durchzusetzen und den Saron-Satz in die Nähe des Leitzinses zu steuern. Heute weiss man, dass dies gut gelingt. Entsprechend sicherer dürfte sich die SNB fühlen, ihr Ziel auch mit einer geringeren Verzinsung erreichen zu können.

Wenn die Sache bisher gut funktioniert: Könnte man die Zinszahlungen nicht stärker reduzieren und den Mindestreservesatz auf 5 Prozent oder 6 Prozent erhöhen? Grundsätzlich wäre dies zwar möglich, man müsste dazu aber das Nationalbankgesetz anpassen. Denn dort ist festgehalten, dass der Mindestreservesatz maximal 4 Prozent betragen darf. Die SNB hat somit ihren Spielraum auf Verordnungsstufe bereits ausgeschöpft.

Exit mobile version