Mittwoch, Oktober 2

Der Gemeinderat Fällanden hat bei der Bewilligung des Kredits für Flüchtlingswohncontainer seine Finanzkompetenzen überschritten.

Im Frühling 2023 bewilligte der Gemeinderat von Fällanden einen Kredit von 1,55 Millionen Franken für die Anschaffung von Wohncontainern mit 64 Plätzen. Er wollte darin noch während des letzten Jahres Flüchtlinge unterbringen. Fällanden verfolgte bis dahin ein dezentrales Konzept und brachte die Asylsuchenden in eigenen oder zugemieteten Wohnungen unter. Da ihre Zahl stieg, reichte der Platz nicht mehr aus.

Die als Übergangslösung für etwa fünf Jahre geplanten Container bewilligte die Exekutive in eigener Kompetenz als sogenannte gebundene Ausgabe. Das ist möglich, wenn eine Behörde nahezu keinen Spielraum hat oder einen Gesetzesauftrag erfüllt. Der Gemeinderat begründete seinen Schritt mit der Aufforderung des Kantons an die Kommunen, dringlich mehr Unterkünfte bereitzustellen.

Spielraum vorhanden

Gegen die Pläne regte sich bald Widerstand. Im Mai 2023 ging eine von über 250 Personen unterzeichnete Petition ein. Darin wurde gefordert, es seien noch andere Standorte zu prüfen. Der Gemeinderat entgegnete, das habe man getan, aber kurzfristig sei keine andere Lösung realisierbar.

Anwohner reichten eine Beschwerde ein, dass der Kredit zwingend den Stimmberechtigten vorzulegen sei. Der Bezirksrat Uster lehnte sie ab. Das Zürcher Verwaltungsgericht in zweiter Instanz gab im Oktober jedoch den Anwohnern recht. Am Freitag teilte der Gemeinderat mit, das Bundesgericht sei auf seinen Weiterzug gar nicht erst eingetreten.

Für das Verwaltungsgericht stand ausser Frage, dass Fällanden Asylunterkünfte bereitstellen muss. Wie das geschehen solle, da habe die Gemeinde einen verhältnismässig grossen Spielraum. Es reiche, dass andere ebenfalls geeignete Lösungen denkbar seien, um das Vorliegen einer gebundenen Ausgabe zu verneinen, schrieb es in der Begründung.

Die Aufnahmequote, die der Kanton den Gemeinden vorgibt, bezeichneten die Richter als «Planungsinstrument». Ihre Erhöhung bewirke nicht, dass wegen Dringlichkeit eine gebundene Ausgabe vorliege. Das Bundesgericht zog in Zweifel, dass es sich bei der Unterbringung von Schutzsuchenden um ein wichtiges öffentliches Interesse der Gemeinde handle. Eine hoheitliche Aufgabe sei darin nicht zu erkennen.

Aufnahmequote erneut angehoben

Beide Gerichte weisen damit die Haltung des für das Asylwesen zuständigen Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr (parteilos) zurück. Wie aus der Begründung des Bundesgerichts hervorgeht, vertrat er in einem Schreiben an den Verband der Zürcher Gemeindepräsidien vom November 2022 die Meinung, die Schaffung von Unterkünften sei dringend notwendig, weshalb es sich um gebundene Ausgaben handle. Für die Richter in Lausanne ist indes lediglich ein zusätzliches Entscheidungsorgan einzubeziehen, was mit einem gewissen zusätzlichen Zeitaufwand einhergehe.

Das Urteil dürfte über Fällenden hinaus Wirkung haben und erleichtert die Aufgabe der Gemeindebehörden im Asylbereich sicher nicht. Fällanden plante die Unterkunft im Hinblick auf die Erhöhung der Aufnahmequote im Jahr 2023 von 0,9 auf 1,3 Prozent. Inzwischen wurde sie per 1. Juli auf 1,6 Prozent erhöht, was heisst, dass die Gemeinden pro 1000 Einwohner 16 Asylsuchende aufzunehmen haben.

Gegenüber dem «Anzeiger von Uster» sagte Fällandens Gemeindepräsident Tobias Diener (FDP), es sei noch offen, ob an der Urne oder an der Gemeindeversammlung über den Kredit entschieden werde. Für den September reiche die Zeit nicht mehr, man strebe einen Termin Ende Jahr oder Anfang 2025 an.

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