Mittwoch, Januar 15

Die Nationalratskommission beschliesst einen indirekten Gegenentwurf zur Halbierungsinitiative: Die SRG soll weniger dominant sein. Bei der Höhe der Gebühren hat sie sich noch nicht festgelegt.

Die SRG hat in Bern viele Freunde. «Ohne SRG kein Lauberhornrennen» und «ohne SRG kein ‹Tschugger›», so weibelt die Allianz Pro Medienvielfalt, in deren Präsidium zahlreiche Bundesparlamentarier und Service-public-Anhänger sitzen. Die Allianz hat sich dem Kampf gegen die Halbierungsinitiative verschrieben, die diese Woche in der nationalrätlichen Fernmeldekommission (KVF-N) erstmals vorberaten wurde.

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Das von Politikern der SVP und der Jungfreisinnigen eingereichte Volksbegehren will die Empfangsgebühren – korrekter: Steuern –, die jeder Haushalt jährlich für die SRG bezahlen muss, von heute 335 auf 200 Franken senken. Für die Allianz Pro Medienvielfalt würde die «200 Franken sind genug»-Forderung allerdings so etwas wie den Untergang des öffentlichen Rundfunks herbeiführen. Mit weniger Gebührengeldern könne die SRG ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, heisst es mantrahaft – Lauberhorn und «Tschugger» ade!

Mehr Raum für private Anbieter

Die SRG-Freunde in Bern sind zwar noch immer viele, aber sie waren auch schon zahlreicher. Es gibt etliche Parlamentarier, die zusehends der Auffassung sind, die SRG sei zu dominant geworden und konkurrenziere die privaten Anbieter übermässig. Sie biete Programme an, die weit über den Auftrag zur Grundversorgung hinausgingen. Auch ärgern sich viele Bürgerliche über die politische Ausrichtung der Sendungen und den Linkstrend vieler Journalisten, der sich auch im Hause SRG manifestiert. Dass bei der SRG gehandelt werden muss, ist weitherum anerkannt.

Vor diesem Hintergrund kommt der Entscheid der Nationalratskommission, die SRG ein Stück weit zurückzubinden, nicht völlig überraschend. Wie die Kommission am Dienstag mitteilte, hat sie sich mit 13 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, der Halbierungsinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Der Gegenentwurf wurde von der FDP eingereicht, und er geht über blosse Retuschen hinaus. Er sieht vor, dass alle Unternehmen vollständig von der SRG-Abgabe befreit und die Privatpersonen weniger belastet werden – wie hoch der Betrag der Haushaltabgabe für die Privaten künftig sein soll, will die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Weiter ist vorgesehen, das Subsidiaritätsprinzip zu verankern und die SRG dazu zu verpflichten, vermehrt mit privaten Anbietern zu kooperieren, gerade im Bereich der Sportrechte. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI), bei der man sich über Radio- und Fernsehsendungen beschweren kann, soll mehr Kompetenzen erhalten.

Bei den Linken ist die Empörung über den bürgerlichen Gegenentwurf gross. Sie sind mit ihren Anträgen in der Kommission deutlich gescheitert. So wollte die SP die Höhe der SRG-Abgabe neu im Gesetz festschreiben und damit verhindern, dass der Bundesrat den Betrag in Eigenregie senken kann, wie es heute der Fall ist. Weiter wartete sie mit der Idee auf, einen neuen Fonds zu schaffen, der über die Mehrwertsteuer gespeist würde und aus dem Radio und Fernsehen finanziert werden sollten. Diese Anträge wurden mit 17 zu 8 bzw. mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Auch die Grünliberalen scheiterten mit ihrem Antrag, einzig die Abgabe der Unternehmen zu streichen und die so entstehenden Einbussen im Umfang von rund 170 Millionen Franken jährlich neu durch eine höhere Belastung der privaten Haushalte hereinzuholen (20 zu 2 Stimmen). Das wäre schwerlich ein Gegenvorschlag zur «200 Franken sind genug»-Initiative.

Auch Rösti will die Gelder kürzen

Was aus dem bürgerlichen Gegenentwurf wird, bleibt abzuwarten. Es handelt sich erst um Eckwerte, die sich im Laufe der Debatte noch deutlich verschieben können. Die ständerätliche Schwesterkommission soll noch im Januar über den Vorschlag diskutieren. Stimmt sie zu, will die KVF-N bis im Februar eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten. Diese wird anschliessend vom Nationalrat behandelt werden. Wie die Vorlage am Ende aussehen wird und ob die Initianten der Halbierungsinitiative dereinst allenfalls zu einem Rückzug ihres Begehrens zu bewegen sein werden, weiss heute niemand.

Neben der Halbierungsinitiative und dem skizzierten Gegenentwurf der Nationalratskommission steht noch ein dritter Vorschlag zur Debatte. Medienminister Albert Rösti hat bereits vor einiger Zeit erklärt, der SRG die Gelder über eine Verordnungsänderung kürzen zu wollen. Heute erhält die SRG 1,25 Milliarden Franken jährlich an Empfangsgebühren. Geht es nach Rösti und dem Bundesrat, soll der Betrag pro Haushalt um 35 Franken auf 300 Franken pro Jahr sinken und sollen die Firmen entlastet werden. Die Reduktion soll in zwei Schritten erfolgen und bis 2029 umgesetzt sein. Ob am Ende die Initiative, ein Gegenvorschlag oder Röstis Verordnungsänderung ins Ziel kommt: Bei der SRG wird sich aller Voraussicht nach etwas ändern.

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