Freitag, Oktober 18

Gerät die UBS in Schieflage, will die Finanzmarktaufsicht neu einzelne Teile der Bank verkaufen können. Das dürfte die Schweizer Steuerzahler möglicherweise ruhiger schlafen lassen. Der Regulator behindert aber auch die Grossbank bei der Bewältigung der CS-Übernahme.

Die Krise der Credit Suisse hat das Vertrauen von Bevölkerung und Politik in die Abwicklungsfähigkeit von Grossbanken erschüttert. Das will die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ändern. Am Dienstag hat sie daher neue Ansprüche an die UBS angemeldet. Sie will eine zusätzliche Option, um bei der Grossbank im Krisenfall eingreifen zu können.

Heute stehen dem Regulator nur zwei Möglichkeiten offen, wenn eine systemrelevante Grossbank in Schieflage gerät: Entweder die Bank geht in Konkurs – mit allen unschönen Konsequenzen. Oder sie wird, wie im «Too big to fail»-Regelwerk vorgesehen, saniert, restrukturiert und weitergeführt.

Die dritte Option soll den Spielraum für die Behörden in einer künftigen Grossbanken-Krise erhöhen. Die Finanzmarktaufsicht will der Bank verordnen können, dass sie Geschäftsbereiche auch einzeln verkaufen oder herunterfahren muss.

Die Finma will weitreichende Kompetenzen

Die Schaffung der Möglichkeit eines geordneten Marktaustritts ist zu begrüssen. Bezogen auf die Krise der Credit Suisse hätte das etwa bedeutet, dass an dem Wochenende im März 2023 der Bund nicht auf Gedeih und Verderb von der UBS für die Rettung der CS abhängig gewesen wäre. Auch andere Käufer, wie etwa der Vermögensverwalter Blackrock, der sich ebenfalls für Teile der gescheiterten Grossbank interessierte, wären infrage gekommen.

Wie diese Teilverkäufe in der Praxis ablaufen sollen, ist aber noch unklar. Klar ist einzig: Es sind weitreichende Kompetenzen, welche die Finma sich damit verschaffen will und die unter Umständen Eingriffe in die Struktur und das Geschäftsmodell einer Bank mit sich bringen. Stefan Walter, der neue Chef der Behörde, macht mit dieser Ankündigung zumindest in der Öffentlichkeit Ernst mit dem härteren Kurs, den er gegenüber der Grossbank fährt.

Damit der Regulator die neue Option auch umsetzen kann, braucht es jedoch gesetzliche Anpassungen. Nötig sind sie unter anderem deswegen, weil die Finma die Teilverkäufe mit einer Rekapitalisierung der Bank, einem sogenannten Bail-in, kombinieren will. Dieses ist derzeit aber nur für den Fall vorgesehen, dass eine Bank saniert und weitergeführt werden soll. Die Finma hat diese Option im Winter 2022/23 auf dem Höhepunkt der CS-Krise geprüft und sie anschliessend wieder verworfen, da sie zu grossen rechtlichen Unsicherheiten geführt hätte.

Gerät eine systemrelevante Bank wie die UBS in die Krise, können Verkäufe von einzelnen Teilen einer Bank durchaus Sinn ergeben, zumindest auf dem Papier. Nicht zuletzt, weil in einer möglichen künftigen UBS-Schieflage keine Schweizer Grossbank mehr als Käuferin für die gesamte Bank dastünde. Zusätzlich hätte eine Aktivierung des Bail-in den Vorteil, dass sich die Finma den Preis für die Teile der Bank weniger stark vom Markt diktieren lassen müsste.

Die Grossbank steht international unter Druck

Gratis wird die zusätzliche Abwicklungsoption der Finma für die Bank allerdings nicht zu haben sein. Damit die einzelnen Geschäftsbereiche oder Rechtseinheiten in einer Krise möglichst rasch aus einer Bank herausgelöst werden können, muss bereits als Vorbereitung darauf eine gewisse Entflechtung innerhalb des Konzerns stattfinden.

Und dies, auch wenn noch vieles unklar ist. Erhält die Finanzmarktaufsicht die Kompetenz, in das Geschäftsmodell der Grossbank einzugreifen, bedeutet dies für die UBS, dass sie im schlimmsten Fall die Synergien, mit denen sie durch die Integration der Credit Suisse rechnet, nicht im vollen Umfang nützen kann. Sie hat sich ein straffes Sparziel gesetzt, bis Ende 2026 will die Bank 13 Milliarden Dollar einsparen.

Bereits jetzt klagt Bankchef Sergio Ermotti, dass die Regulierung in der Schweiz die internationale Wettbewerbsfähigkeit der UBS vor allem gegenüber den grossen amerikanischen Banken hemme. Hier sollte die Finma nicht überschiessen und die UBS nicht zu stark zurückbinden. Eine schwache Grossbank kann nicht im Interesse des Regulators sein.

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