Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht redet den Banken ins Gewissen. Sie vergeben zu viele Hypotheken an Immobilienkäufer, die sich diese eigentlich gar nicht leisten könnten.
Die Banken in der Schweiz vergeben Hypotheken zu leichtfertig. Und sie legen ihre eigenen Richtlinien tendenziell locker aus. Zu diesem Schluss kommt die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma). Das betrifft insbesondere die Tragbarkeitskriterien von Hypotheken.
Bekanntlich dürfen die von der Bank kalkulierten Kosten für ein Eigenheim ein Drittel des verfügbaren Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Dies soll sicherstellen, dass auch bei Zinsänderungen die Eigenheimbesitzer ihre Hypotheken nach wie vor bezahlen können. Nun rät die Finma den Banken, dass sie den Maximalbetrag für einen Kredit bei Immobilien, die vermietet werden, tiefer ansetzen und gleichzeitig die Anforderungen für die Kreditnehmer bei der Amortisation erhöhen.
Die Warnung der Finma ist nicht neu. Seit Jahren zählt sie eine Immobilienkrise zu den grössten Risiken für den Finanzplatz. 2024 hat sie eine Kontrolle bei Banken und Versicherungen durchgeführt. Dabei habe sich gezeigt, dass viele Banken tendenziell lockere Tragbarkeitsrichtlinien in den bankinternen Richtlinien festlegen, schreibt der Regulator in einer Mitteilung.
Kritisch sieht die Finma insbesondere die hohe Anzahl an Ausnahmen, welche die Banken bei der Vergabe von Hypotheken machen. Das betrifft vor allem Kantonal- und Regionalbanken, welche den Hauptteil ihrer Erträge mit der Vergabe von Hypotheken erwirtschaften. Diese sogenannten «Exception to Policy» Geschäfte bedeuten, dass mindestens eine der zwingenden Bedingungen für die Kreditvergabe nicht erfüllt werden.
Dazu zählt etwa, dass Banken Hypotheken auf Immobilien sogar noch aufstocken und damit die Belehnungsquote erhöhen oder wenn Finanzmittel zum Eigenkapital gerechnet werden, die streng genommen nicht dazu zählen, wie etwa Kredite von Verwandten. Vergeben Banken Hypotheken ausserhalb ihrer eigenen Bedingungen, dann müssen sie diese begründen und speziell dokumentieren.
Stellt die Finma bei einem Finanzinstitut erhöhte Risiken fest, kann sie der Bank Zuschläge bei den Eigenmitteln verordnen. Das sei in der Vergangenheit bereits gemacht worden, so der Regulator weiter.
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