Dienstag, Oktober 15

Der Regulator setzt die jährliche Genehmigung des Sanierungsplans der UBS aus. Grundsätzlich hält er aber daran fest, dass sich die Grossbank im Krisenfall abwickeln lässt.

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) schickt die UBS zurück ans Reissbrett. Sie setzt die jährliche Genehmigung des Notfallplans zur Abwicklung der Grossbank aus. Wegen der Integration der Credit Suisse sei es in der Beurteilung zu «Hindernissen» gekommen, schreibt die Finma in einer Mitteilung. Die Grossbank muss deswegen ihre Prozesse, Konzernstrukturen und Informatik-Plattformen vereinheitlichen.

Gemäss ihren eigenen Vorgaben will die UBS bis Ende 2026 die Integration der CS abgeschlossen haben. Dazu gehört etwa auch, dass die UBS die Kunden der CS auf ihre eigene IT-Plattform überträgt. Derzeit müssten die Daten manuell übertragen werden. Grundsätzlich hält der Regulator aber fest, dass die Grossbank aktuell abgewickelt werden könnte. Vorgesehen ist, dass eine international tätige Grossbank wie die UBS über den sogenannten «Single Point of Entry» saniert wird. Das bedeutet, dass bei einer Krise die Rekapitalisierung der Bank auf Stufe der UBS AG, der Konzernobergesellschaft, durchgeführt wird. Damit wird die Sanierung einheitlich von einer Aufsichtsbehörde durchgeführt.

Abwicklungspläne überarbeiten

Laut der Finma muss die UBS ihre Abwicklungspläne nun überarbeiten. Der bisherige Plan sieht nur eine Weiterführung des Unternehmens nach einer Sanierung und Restrukturierung vor. Besteht die Gefahr einer Insolvenz, will der Regulator künftig ebenfalls die Möglichkeit, dass einzelne Geschäftsbereiche einer Bank verkauft oder dass sie geordnet aus dem Markt austreten kann, ohne dass sie der Steuerzahler retten muss.

Eine Frist für die Erfüllung der Abwicklungspläne setzt der Regulator der Grossbank nicht. Während dem die Integration der CS läuft, will sie regelmässig Zwischenberichte veröffentlichen. Verläuft diese nach Plan, würde es bedeuten, dass 2027 wieder mit einer regulären Beurteilung zu rechnen ist.

Systemrelevante Grossbanken wie die UBS müssen Notfallpläne bereit halten, um im Falle einer Krise ihre Sanierung oder Abwicklung zu gewährleisten. Das ist eine der Vorgaben der durch den Bund vorgegeben Too-Big-Too-Fail-Regeln. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen, beispielsweise der Zahlungsverkehr oder das Einlagen- und Kreditgeschäft in der Schweiz, im Krisenfall aufrechterhalten werden können.

Die Pläne für die Sanierung und Abwicklung der vier systemrelevanten Banken (neben der UBS noch die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen Schweiz und die Postfinance) werden von der Finma jedes Jahr einer Beurteilung unterzogen. Die nächste Veröffentlichung der Resultate findet turnusgemäss im ersten Quartal 2025 statt.

Die UBS betont in einer Stellungnahme, dass sie über ein nachhaltiges Geschäftsmodell und über eine verlustabsorbierende Kapazität von rund 200 Milliarden Dollar verfüge. Wie die Finma in ihrer Medienmitteilung bestätigt, erfüllt die UBS die geltenden Anforderungen, um im Krisenfall gemäss der präferierten Restrukturierungsstrategie abgewickelt werden zu können. Die Erfahrungen aus der Credit-Suisse-Krise sowie die Rettung durch UBS erfordern nun die Weiterentwicklung der Abwicklungsplanung, um die bestehenden Pläne gezielt zu erweitern. Die Grossbank hat mit diesen Arbeiten bereits begonnen.

Im vergangenen Jahr standen bei der UBS und der Credit Suisse alle Zeichen auf grün. Die Finma hatte den beiden Grossbanken bescheinigt, sämtliche gesetzliche Anforderungen bei der Sanierung und Abwicklungen erfüllt zu haben, ironischerweise nur einen Monat nach dem Kollaps der CS und der Übernahme der Bank durch die UBS. Die Arbeit sei nicht vergeblich gewesen, sagte damals der damalige Finma-Chef Urban Angehrn. Die Notfallpläne der Banken hätten der Finma Optionen gegeben, die ihr bis dahin gefehlt hätten.

Die Weiterentwicklung der Notfallpläne hängt auch vom Gesetzgeber ab. Die Finanzmarktaufsicht wünscht sich dafür die Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung, eines sogenannten «Public Liquidity Backstop». Das Parlament hat die Beratung zur Einführung bis nach der Veröffentlichung des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) verschoben, der Ende Jahr erwartet wird.

Härtere Gangart der Finma

Die Frage nach der Deutungshoheit, ob sich die Credit Suisse nach dem «Too big to Fail»-Regime hätte abwickeln lassen oder nicht, ist noch nicht entschieden. Gerät die UBS in eine Krise, sind in der Praxis noch Fragen offen. Etwa zur internationalen Koordination der verschiedenen Aufsichtsbehörden. Ob diese im Ernstfall tatsächlich funktioniert, ist fraglich. Denn die Schweiz müsste sich in diesem Fall gegenüber den mächtigen Aufsichtsbehörden in den USA durchsetzen, wo die UBS eine Tochtergesellschaft hat.

Der Finma-Chef Stefan Walter hat verschiedentlich angekündigt, härter gegenüber der UBS durchgreifen zu wollen. Dazu will er etwa früher bei einer Bank eingreifen können, schon bevor das Finanzinstitut in eine Krise gerät. Welche zusätzlichen Instrumente die Politik der Finma gibt, ist noch offen. Ein nächster Anhaltspunkt ist der Bericht der PUK. Dieser beleuchtet unter anderem die Rolle der Aufsichtsbehörde während der CS-Krise.

(Mehr folgt)

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