Dienstag, Oktober 15

Der Regulator setzt die jährliche Genehmigung des Sanierungsplans der UBS aus. Grundsätzlich hält er aber daran fest, dass sich die Grossbank in einer Krise bereits heute abwickeln lässt.

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) schickt die UBS zurück ans Reissbrett. Sie setzt die jährliche Genehmigung des Notfallplans zur Abwicklung der Grossbank aus. Wegen der Integration der Credit Suisse sei es in der Beurteilung zu «Hindernissen» gekommen, schreibt die Finma in einer Mitteilung. Derzeit müssten Daten manuell zwischen den Systemen übertragen werden.

Grundsätzlich hält der Regulator aber fest, dass die Grossbank auch während der Integrationsphase abgewickelt werden könnte. Es sei heute möglich, dass eine international tätige Grossbank wie die UBS über den sogenannten «single point of entry» saniert werde. Verantwortlich für die Sanierung wäre damit die Finma. Im Krisenfall würde sie anordnen, dass die Rekapitalisierung der Bank auf Stufe der UBS AG, der Konzernobergesellschaft, durchgeführt wird.

Systemrelevante Grossbanken wie die UBS müssen Notfallpläne bereithalten, um im Falle einer Krise ihre Sanierung oder Abwicklung zu gewährleisten. Das ist eine der Vorgaben der durch den Bund vorgegebenen Too-big-to-fail-Regeln. Der Notfallplan zeigt auf, wie die systemrelevanten Funktionen, beispielsweise der Zahlungsverkehr oder das Einlagen- und Kreditgeschäft in der Schweiz, im Krisenfall aufrechterhalten werden können.

Die Pläne für die Sanierung und Abwicklung der vier systemrelevanten Banken (neben der UBS noch die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen Schweiz und die Postfinance) werden von der Finma jedes Jahr einer Beurteilung unterzogen. Die nächste Veröffentlichung der Resultate findet turnusgemäss im ersten Quartal 2025 statt.

Eingriff in das Geschäftsmodell

Für den Krisenfall verlangt der Regulator künftig zusätzliche Handlungsoptionen. Bislang waren hauptsächlich zwei Möglichkeiten vorgesehen. Entweder das Unternehmen wird nach einer Sanierung und Restrukturierung weitergeführt, oder das systemrelevante Schweiz-Geschäft wird abgespalten und der Rest in Konkurs geschickt – mit unvorhersehbaren Konsequenzen.

Nun will die Finma auch in das Geschäftsmodell einer Bank eingreifen können. Droht die Insolvenz einer Bank, sollen einzelne Geschäftsbereiche verkauft werden oder geordnet aus dem Markt ausscheiden, sie soll sozusagen wieder selbst zu Kapital kommen. Das könnte es für die UBS jedoch schwieriger machen, die durch die Integration entstehenden Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen. Zudem hängen Teilverkäufe von einzelnen Geschäftsbereichen auch davon ab, wie gesund ein Finanzinstitut ist. Steckt die Bank bereits in einer Krise, ist es meist zu spät, hier einen guten Preis zu erzielen.

Eine Frist für die Überarbeitung der Abwicklungspläne setzt der Regulator der Grossbank nicht. Gemäss ihren eigenen Vorgaben will die UBS bis Ende 2026 die Integration der CS abgeschlossen haben. Dazu gehört auch, dass die Grossbank ihre Prozesse, Konzernstrukturen und Informatikplattformen vereinheitlicht. Verläuft die Integration nach Plan, würde es bedeuten, dass 2027 wieder mit einer regulären Beurteilung zu rechnen ist.

Die UBS betont in einer Stellungnahme, dass sie über ein nachhaltiges Geschäftsmodell und über Kapital zur Absorbierung von Verlusten im Umfang von rund 200 Milliarden Dollar verfüge. Wie die Finma in ihrer Medienmitteilung bestätigt, erfüllt die UBS die geltenden Anforderungen, um im Krisenfall gemäss der präferierten Restrukturierungsstrategie abgewickelt werden zu können. Die Erfahrungen aus der Credit-Suisse-Krise erforderten nun die Weiterentwicklung der Abwicklungsplanung.

Die Grossbank hat mit diesen Arbeiten bereits begonnen. Ein Teil davon ist etwa die Vereinheitlichung der Rechtseinheiten der beiden Banken. Erfahrung mit dem Marktaustritt oder dem Verkauf von einzelnen Geschäftsteilen hat sie bereits mit dem Verkauf der Altlasten der CS gemacht.

Härtere Gangart der Finma

Bei der Arbeit an den Notfallplänen war die UBS schon einmal ein gutes Stück weiter. Im vergangenen Jahr standen bei ihr und der Credit Suisse alle Zeichen auf Grün. Die Finma hatte den beiden Grossbanken bescheinigt, sämtliche gesetzlichen Anforderungen bei der Sanierung und Abwicklung erfüllt zu haben, ironischerweise nur einen Monat nach dem Kollaps der CS und der Übernahme der Bank durch die UBS. Die Arbeit an den Sanierungs- und Restrukturierungsplänen sei nicht vergeblich gewesen, sagte zu jenem Zeitpunkt der damalige Finma-Chef Urban Angehrn. Diese hätten der Finma Optionen gegeben, die ihr bis dahin gefehlt hätten. Auch wenn die CS an jenem Wochenende Mitte März nicht abgewickelt, sondern von der UBS übernommen worden ist.

Die Weiterentwicklung der Notfallpläne hängt auch vom Gesetzgeber ab. Die Finanzmarktaufsicht wünscht sich dafür die Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung, eines sogenannten «public liquidity backstop». Das Parlament hat die Beratung zur Einführung bis nach der Veröffentlichung des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) verschoben, der Ende Jahr erwartet wird.

Wie die Abwicklung der UBS in der Praxis aussehen würde, ist noch nicht abschliessend geklärt. Ob die Koordination der verschiedenen Aufsichtsbehörden im Ernstfall tatsächlich funktioniert, ist fraglich. Denn die Schweiz müsste sich in diesem Fall gegenüber den mächtigen Aufsichtsbehörden in den USA durchsetzen, wo die UBS eine Tochtergesellschaft hat.

Der Finma-Chef Stefan Walter hat verschiedentlich erklärt, härter gegenüber der UBS durchgreifen zu wollen. Dazu will er etwa früher bei einer Bank eingreifen können, schon bevor das Finanzinstitut in eine Krise gerät. Welche zusätzlichen Instrumente die Politik der Finma gibt, ist noch offen. Einen nächsten Anhaltspunkt wird der Bericht der PUK geben. Dieser beleuchtet unter anderem die Rolle der Aufsichtsbehörde während der CS-Krise.

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