Mittwoch, April 30

Ein Gericht lehnt fast alle Beschwerden gegen ein Bauprojekt im Kreis 4 ab. Die Anwohner brauchten eine «erhöhte Lärmtoleranz», heisst es im Urteil.

Seit nunmehr drei Jahren gibt der Plan zu reden – dabei ist er in seinem Kern recht simpel. Das markante Gebäude an der Badenerstrasse 109 soll um zwei Stockwerke erhöht werden. Durch die Aufstockung würde es ähnlich hoch wie die umstehenden Gebäude. Auf seinem Dach soll ein Restaurant unter freiem Himmel Gäste bewirten.

So weit, so gut. Doch im «Plaza» wurden vor genau hundert Jahren die ersten Stummfilme der Stadt Zürich gezeigt, das Haus steht unter Denkmalschutz. Ob sich der gläserne Aufbau in der Form einer Krone mit den Schutzauflagen verträgt, war von Anfang an umstritten.

Nachdem der Verein Zürcher Heimatschutz und einige Anwohner Rekurs gegen das Vorhaben eingelegt hatten, befand das Baurekursgericht erstinstanzlich, dass die gläserne Krone nicht gebaut werden dürfe. Die Baubewilligung vom 9. November 2021 wurde aufgehoben.

Aber das Verwaltungsgericht korrigierte den Entscheid. Dieses befand: Auch denkmalgeschützte Gebäude dürfen verändert werden, die gläserne Krone ist zulässig. Daraufhin musste sich das Baurekursgericht mit den konkreten Einsprachen aus den Reihen der Anwohner beschäftigen. Der Zürcher Heimatschutz engagierte sich weiterhin gegen das Projekt.

Nun liegt das Urteil des Baurekursgerichts vor. Geht es nach dem jüngsten Urteil von Mitte April, darf der gläserne Aufbau endgültig realisiert werden. Die meisten Punkte der Beschwerde wurden abgewiesen.

70 Meter Distanz machen kein Ensemble

Der Heimatschutz monierte vor allem, dass der gläserne Aufbau die städtebauliche Situation rund um das «Plaza»-Haus und die Tramstation Bezirksgebäude negativ beeinflussen würde. Das dreigeschossige Haus beziehe sich nämlich auf das schräg gegenüber liegende, denkmalgeschützte Bezirksgericht.

Beide Gebäude betonten mit ihrer flachen Bauweise die horizontale Linie der Umgebung, argumentierte der Heimatschutz. Doch mit der Aufstockung des «Plaza» werde dieses Verhältnis gestört, das einstige Kino drohe das Bezirksgebäude in der Höhe zu übertrumpfen und dessen ästhetischen Wert dadurch zu mindern.

Diese Argumentation liess das Baurekursgericht nicht gelten. Weil das Bezirksgebäude und das «Plaza» mehr als 70 Meter voneinander entfernt stünden, seien die Gebäude nicht als Ensemble wahrnehmbar. Von einer direkten Bezugnahme könne keine Rede sein. Deshalb sei der Einspruch abzulehnen.

Aus den Rekursen der Anwohner sprach vor allem die Sorge um ihre Lebensqualität. Sie fürchten zusätzliche Lärm- und Lichtimmissionen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft.

So erachten es die Anwohner als nötig, dass für eine generelle Beruhigung der Nachbarschaft gesorgt werde. Aus ihrer Sicht wäre es sogar gerechtfertigt, dass ein Sicherheitsdienst zusammen mit der Stadtpolizei mindestens alle 15 Minuten patrouillieren und herumstehende Personen wegschicken würde. Die Kosten dafür sollten den Betreibern des Nachtklubs Plaza auferlegt werden, weil ein grosser Teil des Lärms von Leuten verursacht werde, die auf Einlass in den Klub warteten.

Doch das Baurekursgericht sieht sich nicht in der Verantwortung, solche Quartierkonflikte zu lösen: Da der Klubbetrieb im Erdgeschoss nicht Teil des aktuellen Bewilligungsverfahrens ist, trat es auf die entsprechenden Beschwerden nicht ein. «Polizeiliche Massnahmen», heisst es im Urteil, können «von vornherein nicht mit einer Baubewilligung angeordnet werden».

Es sei darüber hinaus nicht absehbar, dass das vorgesehene Restaurant im vierten Stock Lärm verursachen werde, der über das ortsübliche Mass hinausgehe. Im Gegenteil könne in der Gegend von einer «erhöhten Lärmtoleranz» ausgegangen werden.

Öffnungszeiten nur bis 22 Uhr und Bewilligung für Licht

Was in einer Baubewilligung dagegen sehr wohl geregelt werden kann, sind die Öffnungszeiten von Restaurants und Bars. Die Anwohner strichen heraus, dass die geplante Gaststätte auf dem Dach des «Plaza»-Hauses sehr nahe an ihren Wohnungen liege. Und dass nicht damit zu rechnen sei, dass die Gäste dort «gesittet an den Tischen sitzen» und sich ruhig unterhalten würden.

Deshalb beantragten sie, dass die Gaststätte auf dem Dach statt wie geplant bis um Mitternacht nur bis um 22 Uhr offen bleiben dürfe. Dieser Forderung kam das Baurekursgericht nach – ebenso wie der Forderung, dass die Betreiber der Gaststätte ihr Lichtkonzept bewilligen lassen müssen. Damit soll verhindert werden, dass unnötig viel Licht aus dem gläsernen Gebilde in die Wohnungen dringt.

Akzeptieren die Bauherren und die Rekurrenten diese Bedingungen, steht der gläsernen Krone auf dem «Plaza»-Haus nichts mehr im Weg.

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