Donnerstag, Mai 29

Die HSBC Private Bank (Suisse) wurde von Finma verboten, neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus dem Libanon aufgrund von Verstößen gegen Geldwäsche einzugeben.

Keystone/Martial Trezzini

Die HSBC Private Bank (Suisse) hat laut der Schweizer Finanzmarkt Aufsichtsbehörde (FinMA) gegen Geldwäsche vor dem Libanon gegen Geldwäsche gegen politisch exponierte Personen (PEPs) verstoßen. Infolgedessen hat Finma die Bank verboten, bis zu weiteren Ankündigung neue Geschäftsbeziehungen mit PEPs einzugeben.

Die Tochtergesellschaft von Asset Management der britischen HSBC führte zwei Hochrisiko-Geschäftsbeziehungen durch, ohne die Ursprünge und Zwecke des Vermögens angemessen zu untersuchen, wie Finma am Dienstag angekündigt. Diese Transaktionen umfassten CHF 300 Millionen von einer libanesischen Staatsinstitution, übertragen in die Schweiz und wechselten oft schnell auf andere Konten im Libanon. Diese Aktivitäten ereigneten sich zwischen 2002 und 2015.

Die Mittel stammten wahrscheinlich aus der libanesischen Zentralbank. Der frühere Bankleiter Riad Salameh wird beschuldigt, über 300 Millionen US -Dollar zu unterschätzen, angeblich mit Hilfe seines Bruders Raja Salemeh. Im Jahr 2020 eröffnete das Büro des Generalstaatsanwalts des Generalstaatsanwalts eine Untersuchung gegen beide Brüder wegen schwerer Geldwäscheverdacht.

Keine Benachrichtigung gemacht

Finma stellt fest, dass die HSBC Private Bank (Suisse) nie klargestellt hat, warum ein Übergangskonto für diese Transaktionen verwendet wurde und die Berichterstattung an das Geldwäscheberichtsbüro verzögert wurde. Die Bank muss nun alle aktuellen Geschäftsbeziehungen mit PEPs und Hochrisikopkunden überprüfen, um Geldwäsche unter kontinuierlicher Überwachung vor Ort durch einen Prüfungsbeauftragten zu bekämpfen.

Bis der Ermittler die Schlussfolgerung der Überprüfung bestätigt, kann die Bank keine neuen Geschäftsbeziehungen mit PEPs eingeben. Darüber hinaus verlangt Finma, dass die Bank die Verantwortung in seinem Verwaltungsrat und des Geschäftsführer schriftlich detailliert und zuordnen kann.

© Keystone/SDA

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