Donnerstag, Januar 23

Erfreulicher Entscheid im Parlament: Die Bürgerlichen wollen schnell Klarheit über die Juso-Erbschaftssteuerinitiative. Die Abstimmung könnte noch dieses Jahr stattfinden.

«Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen», sagte einst der frühere deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer. Wie zutreffend diese Erkenntnis auch heute noch ist, zeigt sich bei der sogenannten «Initiative für eine Zukunft» der Schweizer Jungsozialisten, auch bekannt unter dem Titel «Enteignungsinitiative».

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Die Jungsozialisten wollen die «Superreichen» für die Bekämpfung der Klimakrise zur Kasse bitten. Sie verlangen, dass auf Beträgen über 50 Millionen Franken eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent erhoben wird. Damit schaffe man «grosse Mengen an finanziellen Mitteln», behaupten die Juso allen Ernstes.

Die Superreichen sind flexibel

Die Vorstellung, dass die «Superreichen» einfach schicksalergeben warten würden, bis man ihnen die Hälfte ihres Vermögens wegnimmt, ist blauäugig. Vielmehr werden sie sich rechtzeitig nach Wohnsitzen ausserhalb der Schweiz umsehen. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer dürften denn auch verstehen, dass es nicht klug ist, die Gans, welche die goldenen Eier legt, zu schlachten – sprich: die besten Steuerzahler zu vertreiben. Denn sie müssen davon ausgehen, dass es nicht die Jungsozialisten und ihre Unterstützer wären, die die hohen Steuerausfälle in erster Linie ausgleichen würden, sondern der Mittelstand.

Obschon die Juso-Initiative an der Urne kaum eine Chance haben wird (dem Ständemehr sei Dank), sorgt sie unter den Vermögenden für beträchtliche Unruhe. Der Bundesrat konnte inzwischen zwar viel Druck wegnehmen, indem er darlegte, dass er das Volksbegehren im Fall der Annahme so massvoll wie möglich umsetzen werde. Es gebe keinen Grund, die Schweiz bereits jetzt vorsorglich zu verlassen, so die Zusicherung an die potenziell Betroffenen.

Der Bundesrat will das leidige Thema schnell vom Tisch haben. Er kann dabei auf die bürgerliche Mehrheit im Parlament zählen. So hat die nationalrätliche Wirtschaftskommission diese Woche mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, das radikale Juso-Anliegen ohne direkten Gegenentwurf Volk und Ständen vorzulegen. Dies zum grossen Missfallen der Linken, die vom Schnellzugstempo der Wirtschaftskommission überrumpelt wurden und nun scharf «die ideologisch motivierte Denkverweigerung» der Bürgerlichen kritisieren.

Das zügige Vorgehen ist zu begrüssen. Es braucht im Parlament keine epischen Debatten über eine «gerechtere» Vermögensverteilung, über Sinn oder Unsinn von Erbschaftssteuern oder über eventuelle Erbschaftssteuer-«Kompromisse», die man anpeilen könnte. Was es braucht, ist Klarheit, und zwar rasch.

Fragwürdig, aber gültig

Richtigerweise wollen die bürgerlichen Parteien auch keine Zeit verlieren mit einer Debatte darüber, ob die Initiative für gültig zu erklären ist oder nicht. In den Reihen der Gegner war die Idee aufgekommen, das Begehren wegen seiner Vorwirkung für teilweise ungültig zu erklären. Die Wirtschaftskommission lehnt dies im Einklang mit dem Bundesrat ab.

Man mag die Juso-Initiative als staatspolitisch fragwürdig ansehen, weil sie schon allein durch ihre Einreichung Vorwirkung entfaltet und Schaden anrichtet. Fakt ist aber, dass das Begehren die bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben einhält. Das Parlament sollte nicht damit anfangen, speziell unliebsame Initiativen zu manipulieren und der Abstimmung zu entziehen.

Wie es aussieht, kann die Juso-Initiative bereits in der Frühlingssession im Nationalrat und in der Sommersession im Ständerat behandelt werden. Aller Voraussicht nach werden Volk und Stände noch dieses Jahr darüber befinden können, ob sie die reichen Steuerzahler im Land behalten oder verjagen wollen.

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