Mittwoch, Oktober 9

Der Energiekonzern Axpo erhält vorerst keine neue Rechtsgrundlage – obwohl acht von neun Eigentümerkantonen dafür waren. Die Stimmberechtigten befürchteten eine mögliche Privatisierung.

Die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen haben am Sonntag für eine grosse Überraschung gesorgt. Mit einem Nein-Anteil von rund 53 Prozent lehnten sie einen neuen Axpo-Aktionärsbindungsvertrag und eine neue Eignerstrategie für den Energiekonzern ab.

Damit stehen die Axpo, der grösste Schweizer Energiekonzern, sowie die neun Eigentümerkantone vor einem Scherbenhaufen. Acht der neun Kantone, darunter Zürich und St. Gallen, hatten dem neuen Regelwerk bereits zugestimmt. Es sollte die veralteten Gründungsverträge der ehemaligen Nordostschweizer Kraftwerke (NOK) aus dem Jahr 1914 ablösen.

Gegner befürchteten Privatisierung

In achtjährigen Beratungen war ein modernes Regelwerk bestehend aus Aktionärsbindungsvertrag, Eignerstrategie und Statuten ausgearbeitet worden. Diese Arbeit ist nun vergebens. Nach dem Nein aus Schaffhausen wird es neue Verhandlungen brauchen.

Selbst die Gegner der Reform in Schaffhausen hatten anerkannt, dass die Axpo ein modernisiertes Regelwerk braucht. Dennoch ergriff ein Komitee von linken Politikerinnen und Politikern das Referendum. Sie kritisierten, dass in Zukunft auch Akteure von ausserhalb des bisherigen Eigentümerkreises Aktien der Axpo kaufen könnten. Eine solche «Privatisierung» wolle man nicht ermöglichen, die Axpo müsse vollständig im Besitz der öffentlichen Hand sein.

Diese Argumentation hat bei der Schaffhauser Stimmbevölkerung überraschend verfangen. Auch in ländlichen Gemeinden, die üblicherweise bürgerlich wählen, wurde der Axpo-Aktionärsbindungsvertrag abgelehnt.

Vorlage war im Parlament unbestritten

In der Kantonsregierung sowie im Kantonsparlament war das Geschäft noch unbestritten gewesen, das Parlament hatte es mit nur einer Gegenstimme verabschiedet.

Der Regierungsrat hatte im Vorfeld der Abstimmung betont, dass auch künftig keine Privatisierung der Axpo möglich sein würde. Im neuen Aktionärsbindungsvertrag hatten sich die neun Eigentümerkantone auf eine Mindestbeteiligung von 51 Prozent verpflichtet. Das Vertragswerk enthielt hierzu ein Veräusserungsverbot, die Verpflichtung zur Mindestbeteiligung und Vorkaufsrechte der aktuellen Eigentümer (Zürich, Aargau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau, Zug, Glarus, Schaffhausen).

Ein Verkauf von Aktien an Dritte – beispielsweise gewinnorientierte Unternehmen – wäre also nur dann möglich gewesen, wenn sämtliche Eigentümerkantone von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht hätten. Und die Aktienmehrheit wäre zwingend in öffentlicher Hand geblieben. Aber den Schaffhausern war nun offenbar nur schon die Möglichkeit zu viel, dass eine private Firma eine Minderheitsbeteiligung an der Axpo erwerben könnte.

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