Mittwoch, Oktober 9

Im Ständerat ist am Dienstag einstimmig eine Motion von Esther Friedli verabschiedet worden, die ein Migrationsabkommen fordert.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat am Dienstag einstimmig eine Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli überwiesen. Friedli erklärt, dass die Schweiz wieder mit Eritrea über ein Migrationsabkommen verhandeln müsse.

Im Vorfeld hatte der Nationalrat der Motion mit einer Ergänzung zugestimmt. Der Zusatz verlangt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Vertretung in die Region entsendet, um die Verhandlungen in Gang zu setzen. Diese Forderung wird nun, wie das SEM bestätigte, umgesetzt. In Kürze soll ein Immigration Liaison Officer (ILO) in die kenyanische Hauptstadt Nairobi geschickt werden. Er werde regelmässig nach Eritrea reisen, um über die Rückübernahme eritreischer Staatsangehöriger zu verhandeln.

Bereits im Juni sagte die Staatssekretärin für Migration, Christine Schraner Burgener, in einem Interview mit dem «Sonntags-Blick», die Schweiz sei bereit, mit Eritrea über ein Abkommen zu verhandeln. «Wir bleiben dran und sind laufend im Gespräch», beteuerte sie. Zurzeit befänden sich gut 260 abgewiesene eritreische Asylbewerber in der Schweiz, die zurückkehren müssten. Die Verbindungsperson werde zwar in Nairobi stationiert, solle aber regelmässig in Eritrea vor Ort sein.

In der Schweiz leben derzeit über 40 000 Eritreer mit verschiedenen Aufenthaltstiteln. Da sie im Vergleich mit anderen Migranten überdurchschnittlich oft für Probleme bei der sozialen und beruflichen Integration sorgen, fordern bürgerliche Politiker seit längerem, dass die Schweiz mit Eritrea über eine Rücknahme seiner Bürgerinnen und Bürger verhandle. Heute können Eritreer nicht zwangsweise zurückgeführt werden, da Eritrea Rückführungen nicht akzeptiert.

Bereits im März nahm der Ständerat eine Motion der Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi an, die fordert, dass Eritreer, die nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden können, die Schweiz in Richtung eines Drittlandes verlassen sollten. Der Entscheid fiel mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.

Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen sein, das 2003 die damalige Justizministerin Ruth Metzler mit Senegal unterzeichnet hatte. Es war danach allerdings nie in Kraft.

Der Bundesrat lehnt die Motion von Gössi allerdings ab. Die Zusammenarbeit mit Eritrea habe sich verbessert und die Zahl der ausreisepflichtigen Eritreer und Eritreerinnen habe sich etwas verringert, sagte Justizminister Beat Jans. Auch gebe es weniger Asylgesuche aus Eritrea.

Er gab allerdings zu, dass auch die Landesregierung «die Situation für nicht befriedigend» halte. Eritrea sei nicht bereit zu kooperieren. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal würde das Problem nicht lösen, da es lediglich den Transit für maximal 72 Stunden erlaube. Viele Betroffene kehrten deshalb wieder in die Schweiz zurück.

Der Justizminister wehrte sich auch gegen den Vorwurf, der Bundesrat zeige nicht genug Engagement. Die Schweiz habe mit 66 Staaten Abkommen zur Rückkehrkooperation abgeschlossen und sei auf einem guten Weg. Ein Transitabkommen sei jedoch wirkungslos, da Eritrea seine Staatsangehörigen auch aus einem Drittland nicht aufnehmen würde.

Dennoch stimmte im Juni auch der Nationalrat mit 120 zu 75 Stimmen für die Motion Gössi. Dies gegen den Willen der Linken, die den Vorschlag der FDP als skandalös bezeichneten. «Welches Land sollte ein solches Transitabkommen eingehen?», fragte der Berner EVP-Politiker Marc Jost. Und überhaupt: Ohne Rückübernahmeabkommen mit Eritrea habe ein Transitabkommen keinen Sinn. Die Motion löse keine Probleme, sondern verursache Kosten. Auch die Flüchtlingshilfe machte sich für ein Nein stark: Der Vorschlag der Motion sei teuer, wirkungslos und angesichts von unter 280 Ausreisepflichtigen unverhältnismässig.

Doch die Gegenwehr blieb erfolglos. Denn der Nationalrat stimmte auch einer Motion des freisinnigen Ständerats Andrea Caroni zu. Der Ausserrhoder forderte ein härteres Vorgehen gegen Eritreer, die in der Schweiz ihr Regime öffentlich oder gewaltsam unterstützen. Es müsse künftig einfacher sein, solchen Personen die Flüchtlingseigenschaft zu entziehen oder die Landesverweisung auszusprechen, sagte er. Die grosse Kammer nahm den Vorstoss schliesslich mit 131 zu 63 Stimmen gegen den Willen des Justizministers an.

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