Freitag, Februar 7

Usbekistan erhält weitere eingefrorene Gelder des Karimowa-Netzwerks. Die inhaftierte Gulnara Karimowa wartet indes auf ihr rechtskräftiges Urteil vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Usbekistan erhält von der Schweiz eine weitere Tranche von 182 Millionen Dollar aus den hierzulande eingefrorenen und rechtskräftig eingezogenen Geldern des korrupten Netzwerks von Gulnara Karimowa. Derweil ist nach wie vor offen, wann sich die in ihrer Heimat inhaftierte Tochter des verstorbenen Präsidenten Usbekistans vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten muss.

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Es ist der bislang grösste Fall im sogenannten Asset Recovery, der Rückerstattung von illegal erworbenen Potentatengeldern. 2012 hatte die Bundesanwaltschaft (BA) die Sperrung von rund 800 Millionen Franken auf Bankkonten in Genf und Zürich verfügt, aufgrund von Ermittlungen gegen die damalige usbekische Uno-Botschafterin Gulnara Karimowa und mehrere Komplizen. Es geht um Bestechungsgelder, die internationale Telekomkonzerne bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan bezahlten und die über Schweizer Banken gewaschen wurden.

Nach einigen Ungereimtheiten im Strafverfahren und einem zunächst unter Verschluss gehaltenen Beschluss des Bundesrats regelten die Schweiz und Usbekistan im August 2022 die Modalitäten für die Rückzahlung der Karimowa-Gelder. Ein Treuhandfonds der Uno soll sicherstellen, dass die Gelder nicht erneut in korrupten Kanälen versickern, sondern die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessern und die Rechtsstaatlichkeit in Usbekistan stärken. Nach der Überweisung einer ersten Tranche von 131 Millionen Dollar gaben der usbekische Justizminister und der Schweizer Botschafter in Usbekistan am Donnerstag in Taschkent die Überweisung von weiteren 182 Millionen Dollar in den Treuhandfonds bekannt.

Während die Schweiz sich einst als Pionierin im Asset Recovery rühmte, wird der Karimowa-Fall von den Bundesbehörden nur noch stiefmütterlich behandelt. Die neue Rückzahlung einer dreistelligen Millionensumme wurde am Donnerstagabend bloss auf Anfrage bestätigt. Noch ist in der beispiellosen Affäre vieles offen. Im Fall der Hauptperson, der einst als «Prinzessin» und designierte Nachfolgerin ihres Vaters gehandelten Karimowa, gibt es nach wie vor kein rechtskräftiges Urteil in der Schweiz. Die Bundesanwaltschaft erhob im Herbst 2023 Anklage vor dem Bundesstrafgericht. Die 52-jährige Karimowa ist seit 2014 in ihrer Heimat unter zweifelhaften Bedingungen inhaftiert, nachdem sie sich mit ihrer Familie überworfen hatte. Vor Bundesstrafgericht muss sich auch die Genfer Privatbank Lombard Odier verantworten, die dem Netzwerk der Usbekin als Hausbank gedient hatte.

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