Das Land des Lächelns zieht immer mehr pensionierte Schweizerinnen und Schweizer an. Seit Anfang Jahr hat die Destination aus steuerlicher Sicht jedoch an Attraktivität eingebüsst.
Immer mehr Menschen mit Schweizer Pass zieht es in die Ferne: Laut dem Bundesamt für Statistik (BfS) lebten Ende 2023 insgesamt 813 400 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Das entspricht einer Zunahme von 13 000 gegenüber 2022.
Die Mehrheit der Auslandschweizer lebt in Europa. Aber auch ferne Länder wie das südostasiatische Thailand, ein viel gewähltes Ziel für Badeferiengäste, werden hierzulande als Auswanderungsziel beliebter. Die Schweizerkolonie in dem Land wächst stetig. Ende 2023 lebten 10 414 Personen mit Schweizer Pass dauerhaft im Land des Lächelns. Vor sechs Jahren verbrachten erst 8933 Personen ihr Leben im Tropenstaat mit Temperaturen zwischen 15 und 40 Grad Celsius.
Die vergleichsweise tiefen Lebenshaltungskosten ziehen besonders Personen im Rentenalter an. Auch hier ist die Tendenz steigend. Lebten Ende 2017 erst 2834 Auslandschweizer im Rentenalter in Thailand, so waren es Ende 2023 bereits 4269 Personen – ein Plus von rund 50 Prozent.
Rund drei Viertel der heute in Thailand registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind Männer. Sie führen mit für Schweizer Verhältnisse tiefen (Renten-)Einkommen von wenigen tausend Franken pro Monat ein vergleichsweise gutes, finanziell sorgenfreies Leben. Die Alterssiedlungen sind oft luxuriös ausgestattet und ähnlich organisiert wie in der Schweiz – allerdings zu deutlich geringeren Preisen.
In touristischen Gegenden erreichen «Spitäler mindestens Schweiz-Niveau»
Einer der vielen Auswanderer und (Früh-)Rentner in Thailand ist der 60-jährige Patrick Meier aus dem Kanton Zürich. Er war 27 Jahre lang Geschäftsführer eines Fussballverbands.
Sein 50-jähriger thailändischer Partner verbrachte zusammen mit Meier über zwanzig Jahre in der Schweiz und arbeitete in der Küche eines Stadtzürcher Hotels.
Meier plante ursprünglich, mit 62 Jahren nach Thailand auszuwandern. «Auch aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich dann aber entschieden, im Januar 2022, also vier Jahre früher als geplant, auszuwandern», sagt er.
Heute leben Meier und sein Partner abseits der Touristenströme in einer ländlichen Gegend Thailands, wo Meiers Partner aufgewachsen ist.
Allerdings gibt es viele administrative und finanzielle Belange, die den Alltag des Pensionärs beeinflussen. Anhand des Beispiels Thailand zeigt sich exemplarisch, mit welcher Art von Hürden Rentner im Ausland rechnen müssen.
Höhere Einkommenssteuer als in der Schweiz
So ist Thailand definitiv keine Steueroase mehr für Schweizer Rentner. Der Staat hat zwar während vieler Jahre auf eine Besteuerung von Pensionskassenrenten aus privatrechtlicher Anstellung und AHV-Renten verzichtet – obwohl er laut dem Steuerabkommen mit der Schweiz das Recht dazu hatte.
Seit Anfang 2024 unterliegen alle nach Thailand transferierten Einkommen, somit auch AHV- und Pensionskassenrenten, dem thailändischen Steuergesetz – vorausgesetzt, man verbringt 180 Tage und mehr am eigenen Wohnsitz in Thailand, wie Nicole Töpperwien von der Genossenschaft für Schweizer im Ausland erklärt.
Ein Schweizer Anwalt mit Wohnsitz Thailand berichtet, rund um die geplanten Änderungen im Steuerbereich herrsche gegenwärtig viel Unsicherheit: «Derzeit kann niemand seriös sagen, wie dies umgesetzt werden soll, nicht einmal das thailändische Steueramt.»
Auch der Auswanderer Patrick Meier ist davon betroffen: «Die thailändische Einkommenssteuer kann je nach Höhe des Einkommens höher ausfallen als in der Schweiz», erklärt er. Ein Rechenbeispiel zeigt: Wer ein Jahreseinkommen von 1 Million Bath – rund 25 000 Schweizerfranken – erzielt, zahlt dafür in Thailand seit Anfang Jahr einen Steuersatz von 25 Prozent bzw. rund 6250 Franken. In der Stadt Zürich wäre es massiv weniger – nämlich rund 1400 Franken.
Trotzdem gehört man mit einer vollen AHV-Rente in Thailand laut der Expertin Töpperwien auch nach Abzug der Einkommenssteuern immer noch zu den Gutverdienenden. Das durchschnittliche Monatseinkommen liege bei ungefähr 500 Franken im Monat. Ausserdem kennt Thailand bis jetzt keine Vermögenssteuern.
Krankenversicherungspflicht als Knackpunkt
Steuern sind aber nicht die einzige neue Herausforderung, die Schweizer in Thailand erwartet. «Auch die relativ neue Pflicht, für das Visum eine Krankenversicherung vorweisen zu können, beschäftigt Schweizer Rentnerinnen und Rentner», sagt Nicole Töpperwien.
Mit der Abmeldung aus der Schweiz falle die obligatorische Krankenversicherung weg. Eine gute und zahlbare private Versicherung sei je nach Alter und Vorerkrankungen nicht oder nur schwierig zu finden. Habe man keine gute Krankenversicherung, dann könnten auch in Thailand Gesundheitskosten «schnell das Budget sprengen und zu einem grossen Problem werden», sagt sie.
Wer in Thailand oder einem anderen Staat alt werden will, ist zudem weit weg von Familie und Freunden. Die Kosten für ein Pflegeheim im Ausland müssen selbst getragen werden. Die AHV-Rente wird zwar auch im Ausland ausbezahlt, aber Ergänzungsleistungen gibt es zum Beispiel nur, wenn man in der Schweiz wohnt.
Lange Planungszeit vor der Auswanderung
Wer trotz allen Hindernissen die Auswanderung ins Auge fasst, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. Der Auswanderer Patrick Meier rät zu einem Vorlauf von mindestens fünf Jahren. «Neben den Formalitäten ist eine genaue Finanzplanung entscheidend. Man muss ehrlich zu sich selbst sein und entscheiden, ob man den gleichen Lebensstandard wie in der Schweiz beibehalten möchte.»
Die Kosten für eine gute Unfall- und Krankenversicherung seien teilweise ähnlich hoch wie in der Schweiz. Nicole Töpperwien ergänzt: «Im Idealfall gibt es im Budget immer eine Reserve für Unvorhergesehenes, damit etwa Gesetzesänderungen den Traum vom Ruhestand im Ausland nicht vorzeitig beenden, sondern die Pensionszeit ohne Geldsorgen genossen werden kann.»
Wichtig ist: Visa-Anträge für Thailand müssen online gestellt werden. Schweizer können etwa ab einem Alter von 50 Jahren ein sogenanntes «Non Immigrant O»-Visum beantragen. Es ist für ein Jahr gültig und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.